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Verzicht auf Zusatzstoffe

 

Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich Lebensmittel, die ohne Zusatzstoffe hergestellt werden. Dieser Wunsch bezieht sich auf alle Lebensmittel, aber insbesondere auf ökologische.

Grundsätze für die Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln

Die EU berücksichtigt diese Verbrauchererwartung: In Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 fordert sie, dass die Herstellung von Biolebensmittel unter anderem auf der "Beschränkung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, von nichtökologischen/ nichtbiologischen Zutaten mit überwiegend technischen und sensorischen Funktionen sowie von Mikronährstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen auf ein Minimum und auf Fälle, in denen dies ein wesentliches technologisches Erfordernis darstellt oder besonderen Ernährungszwecken dient" beruht. Zudem widerspricht der Einsatz von Stoffen und Herstellungsverfahren, die in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit des Erzeugnisses irreführend sein könnten, den Grundsätzen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

Anhang VIII der Durchführungsverordnung (Verordnung (Nr.) 889/2008) regelt die zugelassenen Zusatzstoffe und technischen Hilfsstoffe, die bei der Herstellung ökologischer Erzeugnisse erlaubt sind. Die Hersteller ökologischer Lebensmittel haben deshalb Verfahren entwickelt und Technologien in den Unternehmen etabliert, die ohne beziehungsweise mit einem Minimum an Zusatzstoffen auskommen.

Dies entspricht der Tradition der Biobranche, die von Beginn an insbesondere chemisch synthetischen Zusatzstoffen gegenüber sehr kritisch war und die Idee entwickelte, Lebensmittel nach natürlichen Verfahren und Methoden zu bearbeiten. Zunächst war hierbei auch der Gedanke maßgebend, dass Lebensmittel, die nach "natürlichen" Prinzipien nicht herzustellen sind, auch nicht nötig sind. Diese Idee lässt sich nur schlüssig begreifen, wenn sie mit den Konzepten einer gesunden vollwertigen Ernährung verbunden wird. Die Vollwerternährung nach der Giessener Schule (mehr Infos Finden Sie unter externer Link folgtwww.UGB.de) und die anthroposophisch orientierte Ernährungslehre (siehe externer Link folgtArbeitskreis für Ernährungsforschung) sind die wichtigsten Paten des alternativen Ernährungskonzeptes.

Zulassungsprinzipien

Aus dieser Position ergeben sich heute auch die nach wie vor aktuellen Zulassungsprinzipien für Zusatzstoffe in ökologischen Lebensmitteln: Es dürfen nur Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe verwendet werden, ohne die diese Lebensmittel nachweislich weder erzeugt noch haltbar gemacht werden können.

Diese Praxis hat Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Lebensmittelproduktion. Der Einsatz von Zusatzstoffen führt zu mehr Produktionssicherheit, trägt zur Optimierung von Produkten bei, verlängert die Haltbarkeit, ersetzt teure Rohstoffe, macht die Herstellungsprozesse effektiver usw. kurzum: Zusatzstoffe sind kostenrelevant. Der Verzicht auf Zusatzstoffe verteuert in der Regel die Produktion der Lebensmittel.

Verbrauchererwartung

Welche Erwartungen haben Verbraucher detailliert und mit welcher Abstufung der Gewichtung an die ökologische Verarbeitung? Welche Rolle hierbei der Verzicht auf Zusatzstoffe spielt (z.B. Zusatzstoffe versus Preis) ist nicht eindeutig geklärt. Studien, die diese Zusammenhänge beleuchten, sind nicht vorhanden.

Man weiß heute auch, dass für eine Reihe von Zusatzstoffen die nach dem ADI (Akzeptable tägliche Aufnahme) - Konzept vorgegebenen Aufnahmemengen schon überschritten werden.

Dies trifft zum Beispiel für Erwachsene auf Schwefelverbindungen, Nitrite, Natrium und Calciumstearoyllactylat, Sulfate, Sorbitanmonooleat, Sorbitanmonolaurat und für Kinder auf Annatto, Bixin, Benzoesäure, Nitrite, Schwefelverbindungen, Sulfate, Sulfite, Phosphate, Polyethylen, Sorbitane, Zuckerester der Fettsäuren, Polyglycerinester der Fettsäuren usw. zu.

Gesetze und Richtlinien

Der Gesetzgeber und die Verbände des ökologischen Landbaus haben Richtlinien für die Verarbeitung der ökologischen Lebensmittel erlassen. Wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinien sind die Positivlisten der zugelassenen Zusatzstoffe und technischen Hilfsstoffe, die bei der Herstellung der Biolebensmittel eingesetzt werden dürfen. Zwischen den gesetzlichen Regelungen und den privatrechtlichen Regelungen der Verbände gibt es in diesem Bereich teilweise Unterschiede.

Letzte Aktualisierung: 29.07.2011

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