Stevia
Von einem Ende des Tauziehens in Sichtweite und neuen Chancen auf dem Biolebensmittelmarkt
Würde der handelsübliche Zucker heute einer Prüfung durch Gesundheitsbehörden standhalten? Eine positive Antwort darf angesichts der zahllosen Gesundheitsschädigungen durch Karies sowie Adipositas und deren Folgeerkrankungen in Zweifel gezogen werden.
Zahlreiche Studien dagegen belegen die positiven Gesundheitswirkungen der stark süßenden Pflanze Stevia rebaudiana. Die europäische Kommission jedoch tat sich mit einer objektiven Bewertung einer Zulassung von Stevia-Produkten bisher schwer – und ordnete diese kurzerhand als Novel Food ein. Die Überprüfung des Zulassungsantrages wurde jedoch nur unzulänglich durchgeführt, welches im Frühjahr 2011 auch der Europäische Gerichtshof bemängelte.
In weiten Teilen der Erde (darunter der amerikanische Kontinent, Australien oder Japan) sind Produkte der Stevia-Pflanze marktüblich und erfreuen sich traditioneller oder wachsender Beliebtheit. Das Marktpotenzial der Pflanze als Süßungsmittel wird auch in Europa als hoch eingeschätzt.
Die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff schreitet weiter voran
Der europäische Umgang mit Stevia rebaudiana (auch Süßkraut genannt), der einzigen der Stevien-Arten mit einer hohen natürlichen Süßkraft, steht einem Pingpong-Spiel in nichts nach. Von unproblematisch freiem Verkauf der Teeblätter über Zulassungsverweigerung, Aufhebung, Berufungsklage des Freistaates Bayern beim Europäischen Gerichtshof – dabei werden Steviosid-Konzentrate und das naturbelassene Produkt der Teeblätter bzw. eines Extrakts in der öffentlichen Wahrnehmung stets vermischt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte Stevioside bereits 2010 als gesundheitlich unbedenklich bewertet, die empfohlene tägliche unbedenkliche Aufnahme jedoch auf vier Milligramm Steviol-Glykoside (isolierter Wirkstoff) pro Kilogramm Körpergewicht begrenzt. Nach der Entscheidung auf der Ebene der Mitgliedstaaten wird sich das Europäische Parlament mit dem pflanzlichen Süßungsmittel befassen. Einer Einschätzung der Europäischen Kommission nach könnte eine Zulassung zum Ende des Jahres erfolgen. Lebensmittelhersteller in der Bundesrepublik konnten sich aufgrund der rechtlich ungeklärten Situation der letzten Jahre kaum mit dem Einsatz dieser süßen Innovation versuchen.
Aktuell sind es internationale Lebensmittelkonzerne, die die Lobbyarbeit für den isolierten Wirkstoff Steviol-Glycosid betreiben – Produkte aus dem Stevia-Blatt, wie zum Beispiel Tee, sind aber nicht Teil des Zulassungsverfahrens.
"Die Stevia-Pflanze ist ein bemerkenswertes Naturprodukt. Sie bietet viel mehr positive Inhaltsstoffe als das süßende Steviolglycosid", bemerkt Oliver Germek, Vorstand des Biounternehmens Mensch & Natur, das seit den 1990er-Jahren Biotee mit Stevia herstellt und seit 2002 einen aufwendigen Rechtsstreit gegen das Verbot von Stevia-Blättern in Lebensmitteln führt. Erfolgreich, denn bereits 2004 entschied das Münchener Verwaltungsgericht, dass Tee mit Stevia von Mensch & Natur kein Novel Food ist und damit als Lebensmittel verkehrsfähig sei. "Wir kämpfen für das ursprüngliche Blatt aus ökologischem Anbau und sehen die aktuellen Entwicklungen auch kritisch. Sollte ein Zusatzstoff Steviolglycosid mit E-Nummer zugelassen werden, wird die Biobranche davon nicht profitieren."
Die Lebensmittelindustrie steht in den Startlöchern
Neben den originären Stevia-Teeprodukten von Mensch & Natur aus München gibt es auf dem deutschen Lebensmittelmarkt derzeit keine anderen verkehrsfähigen Lebensmittel, bei denen Stevia eingesetzt wird.
Dennoch machten im ersten Quartal 2011 die Ökopioniere von der Andechser Molkerei Scheitz mit einem durch Stevia-Tee gesüßten Joghurt einen Versuch. Die Molkerei liefert den Joghurt gegenwärtig jedoch nicht aus. Hinter den Kulissen sprechen das Verwaltungsgericht und die Fachbehörden über eine gemeinsame rechtliche Einschätzung. "Die Auslieferung wird wieder aufgenommen, wenn ein Einvernehmen mit den Behörden hergestellt ist", wird die aktuelle Situation seitens der Molkerei kommentiert. "Es wurden vor Mai 1997 so viele Millionen Tassen Tee mit Stevia getrunken, dass unsere Stevia-Tee-Zutat nicht Novel Food sein kann."
Trotz eines gewissen lakritzartigen Eigengeschmacks ist der mögliche Einsatzbereich der Stevia rebaudiana breit. In den USA wird es hauptsächlich in Getränken genutzt: Dort ersetzt beispielsweise Coca Cola sukzessive künstliche Süßstoffe in seinen Softdrinks durch Stevia-Extrakte. Auch der Einsatz in der Süßwarenherstellung oder bei Molkereiprodukten ist denkbar. Ein regelrechter "Testmarkt" für mit Süßkraut gesüßte Produkte ist in jüngerer Vergangenheit in der Schweiz gewachsen. Zugelassen sind dort derzeit 90 Produkte - darunter verschiedenste Getränke und Süßwaren, Müsliriegel, Tortenguss und Süßungsmittel. Auch in Frankreich sind einzelne Produkte zugelassen. Für den restlichen europäischen Markt dürften diese ersten Versuche nun einen Ansporn zur Produktinnovation im Bereich süßer Lebensmittel geben und Stevia-Produkte aus dem rechtlichen Graubereich oder aus der Kosmetikabteilung (in der sie derzeit aus rechtlichen Gründen verortet sind) hervorholen.
Impulse am ökologischen Lebensmittelmarkt
Eine Herausforderung für die ökologischen Lebensmitteverarbeiter dürfte aufgrund der spezifischen Produkteigenschaften in der Anpassung von Rezepturen liegen. Besonders interessant erscheint dabei die Verwendung von Stevia in diabetikergeeigneten bzw. kalorienarmen Produkten, welche in der ökologischen Lebensmittelverarbeitung durch den Ausschluss synthetischer Süßungsmittel stark eingegrenzt sind. Ob und wann E 960 Steviolgycosid als Zusatzstoff in ökologischen Produkten verwendet werden darf, ist fraglich.
Echte Impulse oder sogar einen Wettbewerbsvorteil für den ökologischen Lebensmittelmarkt würde hingegen das Stevia-Blatt bieten - auch um sich von konventionellen Produkten mit dem isolierten Wirkstoff zu unterscheiden. Ob sich für die Ökobranche diese Option eröffnet, wird vor allem von dem weiteren Verlauf des Rechtsstreits um den Einsatz von Stevia-Blättern abhängen. Auf Impulse am ökologischen Lebensmittelmarkt ist also nach wie vor zu hoffen - wenn auch mit den Behörden noch etwas Geduld geübt werden oder der Einzelfall von weiteren Mutigen erprobt werden muss.
Letzte Aktualisierung: 18.08.2011


