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Prüfung der Wirksamkeit von Behandlungs-Verfahren

 

Naturwissenschaftlich-technische Prüfungen einer Wirkung sind dann möglich, wenn der Hersteller klare Aussagen zur Wirkung des Gerätes macht. Gibt ein Hersteller z.B. an, dass durch sein Verfahren der Sauerteig schneller gehe oder das Mehl mehr Wasser aufnehme, so sind das nachprüfbare Angaben. Auch bei Geräten speziell zur physikalischen Kalkminderung ist die Prüfbarkeit gegeben.

Spricht dagegen ein Hersteller in allgemeiner Weise von einer Belebung des Wassers, so ist dies für eine Nachprüfung nicht ausreichend. Zu fordern ist eine klare Aussage, worin sich diese Belebung praktisch ausdrückt.

Zur Prüfung besonderer Eigenschaften von Wasser können auch Verfahren dienen, die bei üblichen Routineuntersuchen bislang nicht eingesetzt werden. Qualitative Unterschiede zwischen Wässern zeigt z.B. durch Strömungsfiguren die Tropfbildmethode. Auch Organismen und Zellkulturen werden zur Prüfung von Wasser eingesetzt. Möglicherweise lassen sich auch an Kristallbildungen Eigenschaften von Wasser erfassen.

Letzte Aktualisierung: 22.11.2011

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