Welche Anforderungen muß Wasser für Bäckereien erfüllen?
Grundsätzlich ist Trinkwasser für Bäckereizwecke geeignet. Leitungswasser wird im Normalfall die Anforderungen der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 erfüllen, die am 01.01.2003 in Kraft getreten ist.
Wird jedoch das Leitungswasser durch irgendein Verfahren nachbehandelt, so können Untersuchungen erforderlich werden, ob die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an das Wasser noch eingehalten werden. Eine Entscheidung läßt sich nur im Einzelfall treffen. In Zweifelsfällen setze man sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung. Das Gesundheitsamt ist zuständig bis zum Entnahmehahn. (Für den Produktionsprozess ist die staatliche Lebensmittelüberwachung zuständig.)
Letzte Aktualisierung: 22.11.2011
