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Ökologische Aquakultur

Unverfälscht: Ökologische Teichwirtschaft

Ökologisch erzeugtes Fischfutter
Die Fische bekommen nur Futtermittel, die den Vorschriften für ökologische Teichwirtschaft entsprechen.
(c) BLE; Foto: T. Stephan

Unter den Oberbegriff Ökoaquakultur fallen artgerechte Teichanlagen und Netzgehege. Insbesondere Karpfen, Forellen und Saiblinge sowie Shrimps, Pangasius und Tilapia werden in ökologischer Teichwirtschaft "erzeugt". In ökologisch angelegten Netzgehege-Kulturen wachsen vor allem Lachse, aber auch Doraden, Kabeljau und Wolfsbarsche heran.

Vorreiter der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Aquakultur waren die Richtlinien der Anbauverbände Naturland, Bioland, Demeter und Biokreis in Abstimmung mit Experten und mit der weltweiten Dachorganisation IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movements). Die Auflagen stecken den Rahmen ab für naturnahe Teichanlagen. Unter anderem müssen sich die Teichwirte dazu verpflichten, die Besatzdichte artgerecht niedrig zu halten und gleichzeitig eine hohe Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen zu fördern. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist untersagt. Pflanzliche Futtermittel müssen aus ökologischer Erzeugung stammen, die sogenannte Gammelfischerei (Fischfang allein zum Zweck der Tierfutterherstellung) ist verboten. Die Fische dürfen weder chemisch-synthetische Futterzusatzstoffe noch gentechnisch erzeugtes Futter bekommen. Wie überall in der ökologischen Tierhaltung dürfen auch Fische aus ökologischer Teichwirtschaft nicht vorbeugend mit Medikamenten oder Hormonen behandelt werden.

EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Seit 2009 gelten für die Erzeugung und Kennzeichnung von Ökofisch und -meeresfrüchten die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Bis dahin hatten nationale Verbände (zum Beispiel Bioland, Demeter und Naturland) und internationale Verbände (zum Beispiel Soil-Association und Bio-Suisse) eigene, verbindliche Richtlinien für ihre Erzeugnisse geschaffen. Fische und Fischwaren, die die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, sind mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet. Zusätzlich kann das Produkt mit dem Biosiegel ausgezeichnet sein. Ist der Erzeuger einem der Ökoanbauverbände angeschlossen, kann das Produkt auch das Warenzeichen des jeweiligen Verbands tragen.

 

Letzte Aktualisierung: 09.12.2011

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