Alles Bio - stimmt das auch?
Erzeugung und Verarbeitung im Einklang mit der Natur
Gesunde und naturbelassene Produkte erzeugen, das ist das oberste Gebot der Biolandwirte. Doch "ungespritzt" macht aus einer Möhre oder aus einem Apfel nicht automatisch ein Bioprodukt. Nur solche Lebensmittel dürfen mit "Bio" oder "Öko" gekennzeichnet werden, die nach anerkannt ökologischen Richtlinien produziert werden. Erzeuger und Verarbeiter verpflichten sich zur Einhaltung von gesetzlichen Verordnungen und von Verbandsrichtlinien. Dieser Komplex stellt sicher, dass der Verbraucher Biolebensmittel genießen kann.
EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau
Biolebensmittel aus Deutschland und den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) müssen die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau erfüllen. mehr lesen...
Dichtes Netz an Kontrollen
Jeder, der Bioprodukte erzeugt oder verarbeitet, muss in seinem Betrieb Kontrollen durchführen lassen. Zusätzliche Sicherheit für den Verbraucher bieten unangekündigte Stichprobenkontrollen. Die Kontrollen sind auf die jeweilige Betriebsart und Produktgruppe abgestimmt. mehr lesen...
Keine Gentechnik in Bioprodukten
Zum Schutz der Verbraucher verbieten sowohl die EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau als auch die Richtlinien der Bioanbauverbände die Nutzung der Gentechnik. mehr lesen...
Verarbeitung von Biolebensmitteln
Möglichst naturbelassen sollen Biolebensmittel sein, so schreiben es die EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau vor. Deshalb regelt sie neben der Erzeugung auch die Verarbeitung der Biorohstoffe zu Lebensmitteln.mehr lesen...
Letzte Aktualisierung: 10.08.2011
