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Alles Bio - stimmt das auch?

Erzeugung und Verarbeitung im Einklang mit der Natur

Gesunde und naturbelassene Produkte erzeugen, das ist das oberste Gebot der Bio-Bauern. Doch "ungespritzt" macht aus einer Möhre oder aus einem Apfel nicht automatisch ein Bio-Produkt. Nur solche Lebensmittel dürfen mit "Bio" oder "Öko" gekennzeichnet werden, die nach anerkannt ökologischen Richtlinien produziert werden. Erzeuger und Verarbeiter verpflichten sich zur Einhaltung von gesetzlichen Verordnungen und von Verbandsrichtlinien. Dieser Komplex stellt sicher, dass der Verbraucher Bio-Lebensmittel genießen kann.

Die EG-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau gelten europaweit

Biolebensmittel aus Deutschland und den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) müssen die Anforderungen der EG-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau erfüllen. mehr lesen...

Dichtes Netz an Kontrollen

Jeder, der Bioprodukte erzeugt oder verarbeitet, muss in seinem Betrieb Kontrollen durchführen lassen. Zusätzliche Sicherheit für den Verbraucher bieten unangekündigte Stichprobenkontrollen. Die Kontrollen sind auf die jeweilige Betriebsart und Produktgruppe abgestimmt. mehr lesen...

Keine Gentechnik in Bioprodukten

Zum Schutz der Verbraucher verbieten sowohl die EG-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau als auch die Richtlinien der Bioanbauverbände die Nutzung der Gentechnik. mehr lesen...

Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln

Möglichst naturbelassen sollen Bio-Lebensmittel sein, so schreibt es die EG-Öko-Verordnung vor. Deshalb regelt sie neben der Erzeugung auch die Verarbeitung der Bio-Rohstoffe zu Lebensmitteln.mehr lesen...

 
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