Die EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau gelten europaweit
Produkte aus ökologischem Landbau sind durch gesetzliche Regelungen und Warenzeichen geschützt. Es dürfen nur solche Lebensmittel mit "Bio" oder "Öko" gekennzeichnet werden, welche die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau erfüllen. Sie gelten für alle Länder der Europäischen Union (EU).
Damit jeder Verbraucher sicher sein kann, dass auch wirklich "Bio" drin ist, wo "Bio" draufsteht, werden Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe sowie deren Produkte regelmäßig auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau und gegebenenfalls der jeweiligen Verbandsrichtlinien überprüft. Natürlich werden auch solche Waren, die nicht aus Deutschland oder der EU, sondern aus sogenannten Drittländern kommen, kontrolliert.
Biolebensmittel sind eindeutig gekennzeichnet
Wer auf das EU-Bio-Logo und das Biosiegel auf der Verpackung von Lebensmitteln achtet, hat Sicherheit auf den ersten Blick. Diese Logos dürfen nur solche Produkte tragen, die die Anforderungen an die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen.
Zur Vertiefung
- EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau
- Verbindliche Kennzeichnungen für Biolebensmittel
www.bio-siegel.de - Beitragsübersicht "Alles Bio - stimmt das auch?"
Letzte Aktualisierung: 10.08.2011
