Wie erkenne ich Bio-Produkte?
Kontrollstellen-Nummer, EU-Logo und Bio-Siegel
Lebensmittel mit der Kennzeichnung "Bio" oder "Öko" müssen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen. Verbindlich ist die Angabe der Öko-Kontrollstelle bzw. der Kontrollbehörde und/oder deren Nummer. Als Symbol können Hersteller das staatliche Bio-Siegel oder das EU-Logo auf ihren Produkten abbilden. mehr lesen...
Warenzeichen der Verbände
Zusätzlich können auf den Produkten die Warenzeichen der Öko-Anbauverbände aufgedruckt sein. Sie weisen auf die Einhaltung der verbandseigenen Richtlinien für Anbau und Verarbeitung hin. mehr lesen...
Handelsmarken
Viele Handelsketten führen eigene Bio-Marken. Einprägsame Logos und eine einheitliche Aufmachung der Verpackung erleichtern dem Verbraucher die Suche im Supermarkt. mehr lesen...
Bio oder Öko?
Ob ein Lebensmittel "Bio" oder "Öko" im Namen trägt, ist im Prinzip egal. Beide Bezeichnungen bedeuten das Gleiche und weisen auf eine Gemeinsamkeit hin: Erzeugung und Verarbeitung sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Produkte, die mit folgenden Begriffen gekennzeichnet sind, sind eindeutig Bio-Produkte:
- biologisch oder ökologisch
- kontrolliert biologisch bzw. ... ökologisch
- biologischer bzw. ökologischer Landbau
Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Sie sind gleichwertig und austauschbar, denn sie haben dieselbe Bedeutung.
Vorsicht ist geboten bei den Kennzeichnungen "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt", oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin. Diese Produkte sind keine Lebensmittel in Bio-Qualität!
Letzte Aktualisierung: 24.02.2009
