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Wie erkenne ich Bioprodukte?

Verbindliche Kennzeichnungen für Biolebensmittel

Wer Lebensmittel mit der Kennzeichnung "Bio" oder "Öko" in Verkehr bringt, muss sie nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erzeugt bzw. verarbeitet haben. Auch hinsichtlich der Deklaration gelten verpflichtende Vorschriften.mehr lesen...

Warenzeichen der Verbände

Zusätzlich können auf den Produkten die Warenzeichen der Ökoanbauverbände aufgedruckt sein. Sie weisen auf die Einhaltung der verbandseigenen Richtlinien für Anbau und Verarbeitung hin. mehr lesen...

Handelsmarken

Viele Handelsketten führen eigene Biomarken. Einprägsame Logos und eine einheitliche Aufmachung der Verpackung erleichtern dem Verbraucher die Suche im Supermarkt. mehr lesen...

 

Bio oder Öko?

Ob ein Lebensmittel "Bio" oder "Öko" im Namen trägt, ist im Prinzip egal. Beide Bezeichnungen bedeuten das Gleiche und weisen auf eine Gemeinsamkeit hin: Erzeugung und Verarbeitung sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Produkte, die mit folgenden Begriffen gekennzeichnet sind, sind eindeutig Bioprodukte:

  • biologisch oder ökologisch
  • kontrolliert biologisch bzw. ... ökologisch
  • biologischer bzw. ökologischer Landbau

Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Sie sind gleichwertig und austauschbar, denn sie haben dieselbe Bedeutung.

Vorsicht ist geboten bei den Kennzeichnungen "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt", oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin. Diese Produkte sind keine Lebensmittel in Bioqualität!

Letzte Aktualisierung: 10.08.2011

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