Verbindliche Kennzeichnungen für Biolebensmittel
EU-Bio-Logo ist Pflicht

- Das EU-Bio-Logo: Zwölf Sterne formen ein Blatt vor einem grünen Hintergrund. Es ist das EU-weit verpflichtende Erkennungszeichen für Ökolebensmittel.
Wer Lebensmittel mit der Kennzeichnung "Bio" oder "Öko" in Verkehr bringt, muss sie nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erzeugt bzw. verarbeitet haben. Auch hinsichtlich der Deklaration gelten verpflichtende Vorschriften.
Ab dem 1. Juli 2010 müssen vorverpackte Ökolebensmittel (zum Beispiel Kekse, Milch in Flaschen oder Tetrapak) mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Das neue Gemeinschaftslogo, ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund, wurde von der Europäischen Kommission initiiert und ist in der gesamten EU anerkannt. Es darf nicht zur Etikettierung von Umstellungsware verwendet werden.
Das EU-Bio-Logo darf nur für solche Lebensmittel verwendet werden, die in der Verkehrsbezeichnung den Hinweis auf die ökologische Erzeugung und Verarbeitung tragen dürfen, zum Beispiel "Ökoleberwurst" oder "Bioquark".
Somit verschafft das EU-Bio-Logo dem Verbraucher auf einen Blick Klarheit darüber, dass das angebotene Lebensmittel die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe landwirtschaftlicher Herkunft wurden nach den Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert.
- Das Erzeugnis stimmt mit den Regeln des offiziellen Kontrollprogramms überein.
- Das Produkt kommt direkt vom Erzeuger oder Verarbeiter in einer versiegelten Verpackung.
- Das Erzeugnis trägt den Namen des Erzeugers, des Verarbeiters oder Großhändlers und den Namen oder den Kontrollcode der Kontrollstelle.
Ergänzende Angaben: Codenummer und Herkunftsangabe
Im selben Sichtfeld wie das Logo steht eine Codenummer, die EU-weit den gleichen Aufbau hat. Sie gibt an, von welcher Ökokontrollstelle oder -behörde das Produkt als Ökoprodukt zertifiziert wurde.
Beispiel: AB-CDE-123
- AB: ISO-Code des Landes, in dem die Kontrollen stattfinden; "DE" steht für Deutschland
- CDE: die von der Kommission oder dem Mitgliedstaat festgelegte Bezeichnung in drei Buchstaben, zum Beispiel "ÖKO" bei einer deutschen Kontrollstellennummer
- 123: eine höchstens dreistellige Referenznummer für die Ökokontrollstelle, die ihr bei ihrer Zulassung zugewiesen wird.
- Zusätzlich zum Logo und der Codenummer wird im selben Sichtfeld auch die Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe angegeben. Die Angaben variieren je nach Erzeugerland und können folgendermaßen aussehen:
- EU-Landwirtschaft: wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU erzeugt wurden.
- Nicht-EU-Landwirtschaft: bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe in Drittländern
- EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft: wenn die Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der EU und zum Teil in einem Drittland erfolgte.
- Angabe des Ländernamens allein oder zusätzlich: wenn alle landwirtschaftlichen Rohstoffe in demselben Land erzeugt wurden.

- Das deutsche Bio-Siegel wurde im Jahr 2001 eingeführt und hat bei Verbrauchern einen hohen Bekanntheitsgrad.
Sicherlich sind nicht schlagartig ab dem 1.Juli 2010 alle Biolebensmittel gemäß diesen Vorgaben gekennzeichnet. Der Gesetzgeber hat den Erzeugern und Verarbeitern Fristen eingeräumt, während der sie Vorräte von Erzeugnissen in den Handel bringen und vorhandenes Verpackungsmaterial ohne das Gemeinschaftslogo weiter verwenden dürfen. Bis zum 1. Juli 2012 muss die neue Kennzeichnungsvorschrift auf allen Verpackungen für Biolebensmittel umgesetzt sein.
Bewährte Erkennungszeichen dürfen weiterhin verwendet werden
Gerade in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren das Bio-Siegel und die Warenzeichen der Ökoanbauverbände als Erkennungszeichen für Biolebensmittel etabliert. Diese Auszeichnungen können zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben verwendet werden.
Die Informationsstelle Bio-Siegel hat angekündigt, dass die große Mehrheit der heimischen Hersteller von dieser Regelung Gebrauch machen wird und ihre Bioprodukte zusätzlich zum EU-Gemeinschaftslogo mit dem bekannten Bio-Siegel etikettieren wird.
Letzte Aktualisierung: 24.06.2010

