Bio kann jeder: Mehr Bio in Kita und Schule: Mit Ernährung für den Klimaschutz
57271 Hilchenbach
Immer mehr Großküchen- und Gastronomiebetriebe setzen dauerhaft Bioprodukte ein. Lobt eine Großküche ihre Speisen mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau aus, so ist dieser Betrieb nach dem Öko-Landbaugesetz kontrollpflichtig.
Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) wurde ein Leitfaden und ein Standardkontrollprogramm nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erarbeitet. Dieser Leitfaden dient den Betrieben der Außer-Haus-Verpflegung als Hilfestellung auf dem Weg zum Biozertifikat.
Neben den gesetzlichen Grundlagen werden ausführlich die einzelnen Schritte zum Erhalt des Biozertifikats beschrieben. Wenn im Betrieb die Entscheidung für Bio fällt, ist das folgende Vorgehen ratsam:
Ein Leitfaden für Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie
Letzte Aktualisierung 15.03.2023