Beschaffung von Schulverpflegung: Professionell und sicher einkaufen
Web-Seminar
Die Begriffe "bio", "öko", "biologisch" und "ökologisch" sind durch die EU-Öko-Verordnungen gesetzlich geschützt. Daher müssen Betriebe – also auch gewerbsmäßig arbeitende Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) – biozertifiziert sein und kontrolliert werden, wenn sie diese Bezeichnungen verwenden.
Ausnahme: Kindertagesstätten, Schulen und ähnliche nicht gewerbsmäßig betriebene Einrichtungen mit eigener Küche unterliegen nicht der Kontrollpflicht.
Die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vorgesehenen Kontrollen werden durch eine der in Deutschland amtlich zugelassenen Öko-Kontrollstellen durchgeführt. Die Kontrollen schaffen Vertrauen sowie Glaubwürdigkeit bei den Gästen und dienen sowohl dem Verbraucherschutz als auch der Förderung eines lauteren Wettbewerbs.
In der AHV können Gerichte als Bio-Gericht ausgewiesen werden, wenn alle Zutaten biologisch erzeugt wurden. Ferner können einzelne Menükomponenten, wie etwa Beilagen, als Bio gekennzeichnet werden, wenn sie komplett aus ökologischen Zutaten bestehen. In diesem Fall werden beispielsweise bei der Beilage "Bio-Petersilienkartoffeln" sowohl Petersilie als auch Kartoffeln in Bio-Qualität verwendet. Außerdem können einzelne Zutaten, zum Beispiel Bio-Eier oder Bio-Milch, ausgelobt werden. Für diese Form der Kennzeichnung gilt allerdings die Voraussetzung, dass die als "Bio" gekennzeichnete Zutat vom Betrieb ausschließlich in Bio-Qualität eingekauft wird.
Wer möchte, kann mit dem Bio-Siegel auf das Bioangebot hinweisen. Einzelheiten hierzu gibt es in dem Beitrag Bio-Siegel zur Kennzeichnung in der AHV.
Nein. Es gibt zwar Betriebe, die ausschließlich Bioprodukte verwenden, aber es bleibt jedem Unternehmen überlassen, in welchem Umfang es ökologische Lebensmittel einsetzt.
Werden Produkte sowohl aus ökologischem als auch aus konventionellem Anbau eingekauft, müssen diese getrennt gelagert werden. Dafür genügen separate Bereiche, wie etwa entsprechend gekennzeichnete Regale oder Regalflächen. Lagerräume ausschließlich für Bio-Produkte sind nicht vorgeschrieben. Wichtig: Um Verwechslungen auszuschließen, muss es für jeden Mitarbeitenden deutlich erkennbar sein, welche Waren Bio-Produkte sind.
Nein, in der Regel gibt es keine Änderungen in den Produktionsabläufen. Dies liegt vor allem daran, dass Bio-Produkte mittlerweile in allen Vorverarbeitungsgraden erhältlich sind. Ändern können sich aber die Bestellrhythmen.
Je nachdem, welche Produkte eingesetzt werden, wie häufig und wie intensiv Bio-Produkte auf dem Speisenplan stehen, sind längere Vorlaufzeiten als bei konventioneller Ware nötig.
Ja, das Angebot an vorverarbeiteter Ware orientiert sich sehr stark an den Bedürfnissen der Großküchen.
Geputztes und geschnittenes Gemüse gehören ebenso zum Standardsortiment wie geschälte Kartoffeln und Tiefkühlware. Neben den einheimischen Gemüse- und Obstsorten sind auch tiefgefrorene Voll-Convenience-Produkte aus ökologischer Erzeugung erhältlich.
Einen Überblick über Großküchen-gerechte Angebotsformen bietet das Thema: Produkte für die Außer-Haus-Verpflegung.
Ja, beide Begriffe bezeichnen ein und dieselbe Eigenschaft: Ein Lebensmittel mit dieser Kennzeichnung wurde nach den Regeln der ökologischen (= biologischen) Landwirtschaft erzeugt bzw. verarbeitet. "Bio" und "Öko" sind nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau geschützte Begriffe.
Achtung bei Produkten mit folgenden Kennzeichnungen: "ungespritzt", "aus integriertem Anbau", "kontrollierter Landbau", "naturrein", "umweltschonender Anbau", "spritzmittelfrei" oder "ohne Düngemittel": Diese Produkte erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Die EU-Öko-Verordnungen schreiben für jeden Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetrieb mindestens eine jährliche Kontrolle vor. Diese wird von privaten Institutionen durchgeführt, die staatlich zugelassen sind und behördlich überwacht werden. Zusätzlich werden die Betriebe durch unangekündigte Stichprobenkontrollen überprüft. Alle Kontrollen erfolgen nach einer einheitlichen Norm, so dass eine Gleichwertigkeit in allen Ländern der Europäischen Union gewährleistet werden kann.
Vorreiter in Sachen "Bio in der Großküche" waren die Mensen verschiedener Studierendenwerke, die teilweise schon Ende der Achtzigerjahre Bio-Gerichte im Angebot hatten. Mittlerweile findet man in immer mehr Betriebstypen der Außer-Haus-Verpflegung Bio-Menüs oder Komponenten in Bio-Qualität. Auch viele Kindertagesstätten und Schulen sowie immer mehr Catering-Unternehmen setzen in ihren Küchen Bio-Produkte ein.
Beispiele für die erfolgreiche Integration von Bio-Lebensmitteln in den Speiseplan finden Sie im Thema: Betriebskonzepte
Ja, das ist möglich. Für die Eventzertifizierung gibt es ein vereinfachtes und standardisiertes Verfahren, das die Anforderungen der EU-Öko-Verordnungen erfüllt.
Weitere Informationen unter: Biozertifizierung bei Events
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Letzte Aktualisierung 07.03.2023