Ziel des ökologischen Landbaus ist es, Lebensmittel in Spitzenqualität zu erzeugen, natürliche Ressourcen zu respektieren und nachhaltig Bodenfruchtbarkeit aufzubauen.
Landwirtschaftliche Betriebe, die Bioprodukte herstellen möchten, müssen daher mindestens nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau arbeiten.
Darüber hinaus kann es unter anderem aus Marketinggründen sinnvoll sein, sich einem Anbauverband anzuschließen, da immer mehr Marktpartner aus verschiedenen Gründen Verbandsware fordern. Diese Verbände machen ihren Mitgliedern einige schärfere Vorgaben für die Erzeugung und Verarbeitung, als die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, was sich auch in einer erweiterten Kontrolle auswirkt. Sie vertreten zudem die Ökobranche in Politik, Forschung und Wissenschaft, sie bieten den Mitgliedern Betreuung und Beratung und leisten Öffentlichkeitsarbeit für den ökologischen Landbau.
In der ökologischen Landwirtschaft wird versucht einen möglichst geschlossenen Betriebskreislauf zu erreichen. Das heißt: der Zukauf von Betriebsmitteln wie Dünger, Futter- und Pflanzenschutzmittel wird so gering wie möglich gehalten. Dies bedeutet zunächst, dass Ackerbau und Tierhaltung miteinander gekoppelt sind. Auf der Ackerfläche werden neben Verkaufsfrüchten Futterpflanzen für die Tierhaltung erzeugt. Die pflanzlichen Abfälle und der tierische Dung werden entweder frisch oder kompostiert auf die Ackerflächen, von denen sie letztlich stammen, zurückgeführt. Da leicht löslicher, mineralischer Dünger nicht eingesetzt werden darf, werden die Nährstoffe hier vor allem über Wirtschaftsdünger zugeführt.
In den häufiger werdenden Fällen von viehlosem Ackerbau kommt es in besonderer Weise darauf an, alle im Ökologischen Landbau möglichen Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der Nährstoffversorgung auszuschöpfen.
Damit es nicht zu einem Nährstoffüberschuss kommt, der zur Belastung von Umwelt und Grundwasser führen kann, darf die Tierzahl pro landwirtschaftliche Nutzfläche nur so hoch sein, dass der Grenzwert von aus Wirtschaftsdünger anfallendem Stickstoff 170 Kilogramm pro Jahr und Hektar nicht überschritten wird. Für die Praxis bedeutet dies beispielsweise zwei Milchkühe, 230 Legehennen oder 14 Mastschweine. Dementsprechend ist es im ökologischen Landbau zwar erlaubt, viehlosen Ackerbau zu betreiben, jedoch keinesfalls eine flächenlose Tierhaltung. In den häufiger werdenden Fällen von viehlosem Ackerbau kommt es in besonderer Weise darauf an, alle im Ökologischen Landbau möglichen Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der Nährstoffversorgung auszuschöpfen. Hierzu dient eine entsprechende Fruchtfolge mit einem gewissen Anteil an Leguminosen.
Um diesem Leitbild gerecht zu werden, ist der Erhalt und die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit ein wichtiges Ziel der ökologischen Landwirtschaft.
Unter Fruchtfolge versteht man den regelmäßigen Wechsel von verschiedenen Kulturpflanzen, die unterschiedliche Ansprüche an den Boden haben, auf dem sie wachsen. Auf diese Weise wird der Boden nicht wie bei einer Monokultur ausgezehrt und Pflanzenkrankheiten und Schädlinge gefördert, sondern die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten oder kann verbessert werden.
Der Biolandwirt wählt die Fruchtfolge so, dass die Wirkungen der Vorfrucht mit den Ansprüchen der nachfolgenden Frucht auf möglichst optimale Weise abgestimmt sind. Stickstoffanreicherung, Bodenlockerung, Humuszufuhr, Nährstoffmobilisierung, Beikrautkontrolle und die Förderung eines Abwehrpotentials gegen Schädlinge und Krankheiten sind die Ziele einer standortangepassten Fruchtfolgegestaltung. Deswegen werden auch Pflanzen angebaut, die keinen wirtschaftlichen Ertrag erbringen, aber für die Bodenfruchtbarkeit wichtig sind.
Da ein Biolandwirt gegen Beikraut, Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge keine der in der konventionellen Landwirtschaft üblichen Pflanzenschutzmittel einsetzen darf, ist die Fruchtfolge eine entscheidende Maßnahme im ökologischen Ackerbau. Die Planung einer Fruchtfolge muss daher auch Standortverhältnisse, Ackerflächenverhältnisse, Futterbedarf, Arbeitskapazitäten sowie betriebs- und marktwirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Folgende Grundregeln sollten beachtet werden:
Leguminosen und Leguminosen-Gemenge nehmen in der Fruchtfolge eine besonders wichtige Stellung ein, da sie den für die Bodenfruchtbarkeit und das Pflanzenwachstum notwendigen Stickstoff in den Boden bringen. Zu dieser Pflanzenfamilie gehören Bohnen, Erbsen, Lupinen oder Klee. Leguminosen können mit Hilfe von Bakterien, die in Knöllchen an ihren Wurzeln leben, Stickstoff aus der Luft binden und im Boden anreichern. Gleichzeitig lockern sie den Boden und dienen als Gründüngung oder als Futter für die Tiere. Ungefähr 20 bis 30 % Hauptfruchtleguminosen sind für diese Zwecke nötig. Besonders geeignet in der Fruchtfolge sind Futterleguminosen, da diese im Vergleich zu Körnerleguminosen eine höhere Ertragswirkung auf die Nachfrucht sowie eine hohe Beikrautunterdrückungskraft aufweisen.
Im ökologischen Landbau kommt der organischen Substanz beziehungsweise dem Humus zur Düngung des Ackerbodens eine besondere Stellung zu. Mit der Zufuhr ausreichender organischer Substanz wird das Bodenleben gefördert. Es gewährleistet durch seine Ab-, Um- und Aufbauprozesse eine harmonische Nährstofffreisetzung für das Pflanzenwachstum und den Erhalt oder Aufbau von Bodenhumus. Die pflanzlichen Rückstände und tierischen Wirtschaftsdünger werden entweder frisch, vorgerottet oder kompostiert auf die Flächen, von denen sie letztlich stammen, zurückgeführt. Damit es nicht zu einem Nährstoffüberschuss kommt, der zur Belastung von Umwelt und Grundwasser führen kann, ist die Haltung von Nutztieren flächengebunden. Die Anzahl der Tiere/Flächeneinheit ist begrenzt (maximal 170 kg reinen Stickstoff pro Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdünger).
Der für das Pflanzenwachstum notwendige Stickstoff wird vor allem über den Anbau von Leguminosen, die mit Hilfe von Bakterien Luftstickstoff binden, in den Boden gebracht. Mineralische Stickstoffdünger und Düngemittel aus industrieller Tierhaltung dürfen im Ökobetrieb nicht eingesetzt werden. Der über Leguminosenanbau in den Betrieb eingeführte Stickstoff soll möglichst produktiv erhalten werden. Dazu nutzt der Ökolandwirt so genannte stickstoffkonservierende ackerbauliche Maßnahmen: Er baut beispielsweise Zwischenfrüchte zwischen zwei Hauptfrüchten an und vermindert die Bodenbearbeitung vor dem Winter.
Im Gegensatz zu Stickstoff liegen andere für das Pflanzenwachstum wichtige mineralische Nährstoffe in den meisten Böden und dem darunter liegenden Gestein in ausreichender, aber häufig in schwer oder nicht pflanzenverfügbarer Form vor. Ein Aufschluss dieser Mineralien kann anhand von Wurzelausscheidungen durch die Pflanze selbst oder durch die Bodenlebewesen erfolgen. Bei weitgehend geschlossenem Betriebskreislauf ist diese so genannte aktive Nährstoffmobilisierung bei vielen Bodentypen ausreichend, um den Bedarf von beispielsweise Kalium und Phosphat auszugleichen. Durch regelmäßige Bodenuntersuchungen wird die Nährstoffsituation im Boden verfolgt. Sollten sich Mangelsituationen einstellen, dürfen bei anerkanntem Bedarf Düngemittel mit langsam wirksamen Elementen, wie natürliche schwermetallarme Rohphosphate oder Kalidünger aus Kalirohsalzen, eingesetzt werden.
Pflanzenschutz unterscheidet sich im Ökolandbau deutlich von den konventionellen Maßnahmen. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind im Ökolandbau verboten. Um ohne herkömmliche Pflanzenschutzmittel Schäden durch Schaderreger auf einem vertretbaren Niveau zu halten, muss das gesamte System mit seinen vielfältigen Wechselwirkungen von Standort, Klima und pflanzenbaulichen Maßnahmen betrachtet werden. Wenn alle Kulturmaßnahmen wie Standort-, Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Fruchtwechsel und Düngung optimal gewählt werden, fördert das die Pflanzengesundheit und macht die Pflanzen widerstandsfähiger gegen Schaderreger. Schädlinge und Beikraut sollen nicht ausgerottet, sondern nur auf einem tolerierbaren Niveau gehalten werden.
Trotz sorgfältiger Beachtung dieser Grundsätze kann es in manchen Jahren zu großen Schäden durch Krankheiten und Schaderreger kommen. In solchen Situationen darf auch der ökologisch wirtschaftende Betrieb auf Pflanzenschutzmittel zurückgreifen. Welche Mittel zugelassen sind, regelt Anhang II der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau in einer Positivliste, das heißt, nur was in dieser Liste geführt ist, ist erlaubt, alles andere verboten.
Auf dem Betrieb selbst hergestellte Pflanzenstärkungsmittel dürfen seit der Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes 2012 nicht mehr generell angewendet werden. Zugekaufte oder selbst hergestellte Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gelistet, zugelassen oder als Grundstoffe genehmigt und zusätzlich als Betriebsmittel für den ökologischen Landbau zugelassen sein. Da es sich um komplexe Vorschriften handelt wird dringend empfohlen, vor Anwendung von Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmitteln Beratung einzuholen bzw. die Öko-Kontrollstelle zu kontaktieren. Eine Übersicht zulässiger Handelsprodukte (Pflanzenschutz, Pflanzenstärkung, Dünge- und sonstige Betriebsmittel) ist zu finden unter: www.betriebsmittelliste.de.
Gegen tierische Schädlinge werden auch Nutzorganismen gezielt eingesetzt. Beispielsweise können sehr wirksam Schlupfwespen eingesetzt werden, die Eigelege von bestimmten Falterarten, wie dem Maiszünsler, parasitieren.
Ebenso wie beim Pflanzenschutz hat Vorbeugung bei der Beikrautregulierung oberste Priorität. Ebenso wie beim Pflanzenschutz hat Vorbeugung bei der Beikrautregulierung oberste Priorität. Starke Verunkrautungen durch einzelne Beikrautarten haben häufig ihre Ursache in der falschen Bewirtschaftung. Deshalb gilt es, insbesondere durch eine durchdachte Fruchtfolge in Verbindung mit einer sorgfältig gewählten Bodenbearbeitung dem massenhaften Auftreten von Beikräutern entgegenzuwirken. Ziel im ökologischen Landbau ist nicht die "beikrautfreie Zone", in der nur noch die angebaute Kultur wächst. Das Beikraut soll auf ein akzeptables Maß gebracht werden, von dem keine übermäßige Beeinträchtigung der Kulturpflanzen, der Ernte- und Pflegemaßnahmen ausgeht. Man spricht deshalb auch von Beikrautregulierung anstatt von Unkrautvernichtung. Neben den vorbeugenden Maßnahmen erfolgt die Beikrautregulierung in der Regel mechanisch mit Striegel, Hacke, Bürsten und in einigen Fällen auch thermisch durch Abflammgeräte.
Der ökologische Landbau hat detaillierte Vorschriften darüber entwickelt, was für die Tierhaltung vorgeschrieben ist:
Die Tiergesundheit kann vor allem vorbeugend durch die Auswahl geeigneter, robuster Rassen sowie artgemäße Haltung und Fütterung der Tiere sichergestellt werden. Treten jedoch Gesundheitsstörungen auf, müssen unverzüglich Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Linderung eingeleitet werden.
Vorbeugende Gaben von chemisch-synthetischen Arzneimitteln, Antibiotika und Hormonen sind verboten. Um unnötiges Leid der Tiere zu vermeiden, sind in Fällen, in denen andere Maßnahmen versagen, nach Indikation des Tierarztes auch chemisch-synthetische allopathische Medikamente oder Antibiotika erlaubt. Über alle Behandlungen der Tiere muss der Landwirt ein Stallbuch führen (gemäß Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung vom 20.12.2006), in dem er Folgendes dokumentiert:
Die Wartezeiten bis zur Gewinnung ökologischer Lebensmittel von einem Tier, das mit Medikamenten behandelt wurde, sind gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit zu verdoppeln. Bei Überschreitung der erlaubten Anzahl von Behandlungen können betreffende Tiere, bzw. von diesen Tieren gewonnene Erzeugnisse, nicht als ökologisch vermarktet werden. Das Tier muss gegebenenfalls erneut den Umstellungszeitraum durchlaufen oder konventionell vermarktet werden.