Tierhaltung

Hintergrund

Im Ökolandbau ist die Tierhaltung eine wichtige Einkommensquelle (rund 50 % aller Umsätze des Ökolandbaus stammen aus der Tierhaltung), sie nutzt Standorte (zum Beispiel Grünland), Pflanzen (zum Beispiel Gräser) und Pflanzenreste (Erntereste, Lebensmittelreste), die ansonsten für die menschliche Ernährung nicht genutzt werden können und ist besonders im Ökolandbau ein wichtiges Bindeglied für den Nährstoffkreislauf im Betrieb. Zusätzlich ist sie für Hofkunden attraktiv.

Wichtige Nutztiere sind die Raufutterfresser (Herbivoren: Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde) und die Allesfresser (Omnivoren: Schweine und Geflügel) sowie die Bienen und Fische, für die es jeweils spezielle Haltungsvorschriften gibt. Weiterhin gibt es noch andere Nutztierarten auf vielen Biobetrieben (Damwild, Kaninchen, Hunde, Katzen), die aber in ihrer Bedeutung eher gering und in der Verordnung für den Ökolandbau nicht geregelt sind. Einige Verbände haben Richtlinien auch für diese eher unbedeutenden Tierarten verfasst.

Grundlage der ökologischen Tierhaltung in der Europäischen Union sind die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Die Anforderungen der einzelnen Verbände des ökologischen Landbaus in Deutschland gehen teilweise über die der EU-Öko-Verordnung hinaus.

Beim Zukauf müssen die Tiere aus dem Ökolandbau stammen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn keine Tiere verfügbar sind, die aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen.  Wenn Tiere aus dem konventionellen Markt stammen oder auch bei einer Betriebsumstellung auf den Ökolandbau sind Umstellungszeiten einzuhalten, bevor die Produkte als "Öko" oder "Bio" bezeichnet werden dürfen.

Der Kopplung von Tierhaltung und Landbau kommt unter den Rahmenbedingungen der ökologischen Landwirtschaft eine besondere Bedeutung zu, um geschlossene Nährstoffkreisläufe auf den Betrieben zu gewährleisten und die Fruchtbarkeit der Böden zu erhalten. Daraus resultiert, dass im ökologischen Landbau keine flächenunabhängige Tierhaltung möglich ist: 

  • Die maximale Anzahl von Tieren, die pro Hektar gehalten werden können, ist begrenzt (maximal 170 Kilogramm Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern, es wird dabei von rund zwei Großvieheinheiten pro Hektar ausgegangen).
  • Bei Pflanzenfressern müssen mindestens 60 % des Futters auf dem Betrieb erzeugt werden. Bei Schweinen und Geflügel sollen dieser Anteil mindestens 20 % betragen.
  • Durch diese extensive Tierhaltung wird sichergestellt, dass nicht mehr Mist und Gülle anfallen, als sinnvoll als Wirtschaftsdünger auf Flächen des eigenen Betriebes eingesetzt werden kann.

Um die verschiedenen Tierarten artgerecht zu halten, sind beispielsweise Weidegang und/oder Auslauf zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen für den Weidegang gibt es bei schwieriger Witterung (Extremwetter). Die Grünausläufe für Geflügel und die Ausläufe für alle Tiere haben eine Mindestfläche. Es steht den Tieren ein Mindestmaß an Stallfläche zu, der ihren artgemäßen Bedürfnissen und dem Tierwohl gerecht werden soll. Ställe müssen über Liege- und Ruheflächen verfügen, die trocken und mit natürlichen Materialien eingestreut sein müssen. Geflügel darf nicht in Käfigen gehalten werden.

Es gibt Vorgaben für die Stallgestaltung als auch die Licht- und Ruheperioden (vor allem bei Geflügel). Maximal 50 % der Lauffläche dürfen aus Spaltenböden bestehen. Anbindehaltung von Milchkühen ist nicht erlaubt, Ausnahmen gibt es aber für Kleinbetriebe (nicht mehr als 20 Kühe) oder für eine kurze Zeit (zum Beispiel bei der Tierkontrolle, Behandlungen oder beim Melken).

Die Gesundheit der Tiere soll durch eine gute Haltungsumwelt und robuste Tiere so gewährleistet sein, dass Krankheiten minimiert werden. Werden Tiere krank, sind sie unter Aufsicht eines Tierarztes zu behandeln. Dabei sind grundsätzlich alle Arzneimittel erlaubt, die die Erkrankung notwendig macht. Bevorzugt werden sollten aber nach Möglichkeit natürliche Substanzen. Bevor die Erzeugnisse des behandelten Tieres wieder vermarktet werden dürfen, sind sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau Wartezeiten vorgeschrieben. Allerdings sind diese im Ökolandbau doppelt so lange.

Eingriffe am Tier (Enthornungen, Schwänze oder Schnäbel kürzen, Zähne schleifen, kastrieren) dürfen im ökologischen Landbau nicht systematisch durchgeführt werden. Ausnahmen sind aber , im Einzelfall und mit Genehmigung der Kontrollbehörde, möglich. Entsprechende Maßnahmen dürfen nur durch qualifiziertes Personal und unter Verabreichung von Schmerz- und Betäubungsmittel so durchgeführt werden, dass das Leiden der Tiere auf ein Minimum reduziert wird.

Gefüttert werden dürfen die Tiere grundsätzlich nur mit Futtermitteln aus ökologischer Erzeugung. Bei Geflügel und Schweinen sind nach gesetzlicher Vorgabe aber noch 5 % konventionelle Futtermittel als Proteinkomponente (Maiskleber, Kartoffeleiweiß) erlaubt; diese Regelung gilt jedoch nur noch bis zum 31.12.2014. Raufutter (Gras, Heu oder Silage) ist auch für Schweine und Geflügel vorgeschrieben.

Die Fütterung der Nachzucht sollte auf der Grundlage von Milch der jeweiligen Tierart erfolgen, vorzugsweise der Muttermilch des eigenen Muttertiers. Die Nachzucht ist, je nach Tierart unterschiedlich, durch längere Säugezeiten oder durch eine Biest- und Muttermilchgabe in den ersten Wochen, zu versorgen.

Der Einsatz von wachstums- oder leistungsfördernden Substanzen ist verboten. Ebenfalls müssen alle Futtersubstanzen frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sein und auch deren Herstellung nicht unter Verwendung von GVO, bzw. aus GVO oder durch GVO erfolgen. Hormone zum Herdenmanagement sind verboten (z.B. Brunstsynchronisation).

In dieser Unterrichtseinheit sollen die Schülerinnen und Schüler sich mit der Tierhaltung im ökologischen Landbau vertraut machen und dabei herausarbeiten, was an dieser Haltungsform besonders tiergerecht ist. Weitere Informationen zu den Prinzipien des ökologischen Landbaus sind im Portal unter Prinzipien des Ökolandbaus zu finden. Spezielle Informationen rund um das Thema Tierhaltung stehen in der Rubrik Tierhaltung hier zu Verfügung.

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Kalb im Kälber-Iglu

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