LindenGut: Bio Erleben-Seminar
36160 Dipperz
Alles Bio – stimmt das auch? Bio-Lebensmittel müssen nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung hergestellt werden. Alle Bio-Betriebe – von der Herstellung, über die Verarbeitung bis zum Handel – werden regelmäßig kontrolliert. Wie eine Bio-Kontrolle abläuft? Und woran Sie Bio-Lebensmittel erkennen? Das erfahren Sie hier!
Egal ob Spanien, Italien, Polen oder Dänemark: Wer in der EU Bio-Produkte herstellt und vermarktet, muss sich an die strengen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung halten. Und auch für Bio-Produkte, die aus dem Nicht-EU-Ausland importiert werden, gilt diese Verordnung.
Darüber hinaus gibt es die Richtlinien von Anbauverbänden. Bio-Unternehmen, die Mitglied bei Naturland, Bioland, Demeter oder einem anderen Verband sind, müssen zusätzlich zu den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung auch die Richtlinien des jeweiligen Verbandes einhalten. Diese gehen in verschiedenen Punkten über die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hinaus.
Wer mehr über die Richtlinien erfahren und die Unterschiede zwischen EU-Bio und den Richtlinien der verschiedenen Anbauverbände kennenlernen möchte, findet hier die Öko-Verbände und -Standards im Vergleich.
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Jeder Bio-Betrieb wird mindestens ein Mal pro Jahr von speziell ausgebildeten Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstellen kontrolliert. Darüber hinaus finden auch unangekündigte Kontrollen statt.
Aktuell sind in Deutschland 19 Öko-Kontrollstellen zugelassen. Hier finden Sie eine Übersicht mit Adressen und Kontaktdaten. Eine Codenummer auf dem Etikett eines Bio-Produktes gibt übrigens Auskunft über die Kontrollstelle, die den Herstellungsbetrieb kontrolliert hat. Diese ist wie folgt aufgebaut:
Wenn ein Unternehmen gegen die Vorgaben verstößt, erhält es einen Maßnahmenkatalog, der zeitnah umgesetzt werden muss. Die Kontrollstelle überprüft, ob dies geschehen ist. Werden die Vorgaben nicht eingehalten oder bei wiederholenden Verstößen kann der Bio-Status aberkannt werden. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unternehmen gegen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung verstößt, können Sie sich jederzeit an die zuständigen Behörden Ihres Bundeslandes wenden.
Alle Unternehmen, die pflanzliche oder tierische Bio-Erzeugnisse produzieren, aufbereiten, lagern, vertreiben, im- oder exportieren und diese mit dem Hinweis auf ökologische Erzeugung vermarkten, werden kontrolliert:
Nur im Handelsbereich gibt es zwei Ausnahmen: für unverpackt Läden und beim Verkauf vor Ort, wie zum Beispiel in einem Kiosk, kann die Zertifizierungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Weitere Infos zur Bio-Zertifizierung von Handelsunternehmen
Zu Beginn der Zertifizierung schließt das Unternehmen mit einer Öko-Kontrollstelle ein Kontrollvertrag. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich das Unternehmen, die EU-Öko-Verordnung einzuhalten und stimmt dem Standardkontrollprogramm zu.
Während der Kontrolle eines landwirtschaftlichen Betriebes kontrollieren die Mitarbeitenden der Öko-Kontrollstelle zum Beispiel
und gegebenfalls
Die Dauer der Öko-Kontrolle hängt auch immer von der Betriebsgröße ab. Bei einem kleinen Hof geht es schneller als bei einem Großbetrieb mit 1.200 Hektar Fläche, eigener Bio-Bäckerei, einem Hofladen und Online-Shop.
Ob ein Lebensmittel "Bio" oder "Öko", "biologisch" oder "ökologisch" im Namen trägt, macht keinen Unterschied. Die Bezeichnungen sind in Bezug auf Lebensmittel gesetzlich geschützte Begriffe und dürfen nur verwendet werden, wenn Produktion und Verarbeitung nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfolgt sind. Auf einen Blick erkennt man Bio-Produkte am EU-Bio-Logo. Das bedeutet:
Bio-Produkte dürfen zusätzlich zum EU-Bio-Logo mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Dafür müssen Unternehmen das Produkt bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeige. Außerdem können bio-zertifizierte Unternehmen Mitglied in einem Bio-Verband werden. Dann dürfen sie ihre Produkte zusätzlich mit dem jeweiligen Logo des Verbandes kennzeichnen.
Das deutsche Bio-Siegel wurde im Jahr 2001 eingeführt und darf neben dem EU-Logo weiterhin auf die Verpackung gedruckt werden. Aufgrund seines hohen Bekanntheitsgrades wird das Bio-Siegel nach wie vor gerne genutzt.
Ob in Kantinen, Mensen, Restaurants oder Cafés – jeden Tag essen viele Millionen Menschen in Deutschland außer Haus. Mit dem neuen staatlichen Bio-AHV-Kennzeichen in Bronze, Silber oder Gold lässt sich künftig leicht erkennen, wie hoch der Anteil an Bio-Lebensmitteln in der Küche ist. Küchen, die einen Bio-Anteil von mindestens 20 Prozent am geldwerten Wareneinsatz haben, erhalten das Logo in Bronze. Silber gibt es für einen Bio-Anteil ab 50 Prozent und die goldene Variante ab einem Bio-Anteil von 90 Prozent oder mehr.
Weitere Informationen zum Bio-AHV-Logo
Die Richtlinien der Verbände sind zum Teil strenger als die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. In Deutschland gibt es zehn Anbauverbände bzw. -Standards. Diese unterscheiden sich nicht allein in Mitgliederzahl und Flächengröße voneinander. Sondern auch darin, in welchen Produktionsbereichen sie aktiv sind.
Ecovin zum Beispiel kümmert sich allein um den ökologischen Weinbau in Deutschland. Die meisten Verbände decken in der Regel aber die gängigen Bereiche Pflanzenbau und Tierhaltung (samt Imkerei) ab. Im Bereich Aquakultur bzw. Teichwirtschaft wird es mit der Auswahlmöglichkeit dann schon dünner. Den Bereich Waldwirtschaft regeln nur noch Naturland und Biokreis und um die Belange des nachhaltigen Fischfangs in öffentlichen Gewässern kümmert sich allein Naturland.
Öko-Verbände und -Standards im Vergleich zu den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Stand: 2022)
Fast 300 Betriebe des Netzwerks Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau präsentieren sich in enormer Vielfalt – vom kleinen Rosenhof bis zum großen Ackerbaubetrieb, von der Bio-Imkerei bis zum Stutenmilch-Familienbetrieb, vom Erlebnisbauernhof bis zur Direktvermarktung. Sie öffnen ihre Türen und Tore für alle Interessierten, bieten Raum für Dialoge und Möglichkeiten zur Vernetzung.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Landwirtschaft – eine Landwirtschaft, in der die Bäuerinnen und Bauern von ihren Erträgen leben können, und die zugleich Umwelt, Tieren und Klima gerecht wird. Dementsprechend hat die Bundesregierung sich unter anderem vorgenommen, dass 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bis zum Jahr 2030 ökologisch bewirtschaftet werden sollen.
Damit dies gelingt, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Bio-Strategie 2030 vorgestellt. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette – also von der Betriebsmittelbereitstellung über die Erzeugung und Verarbeitung bis hin zum Handel und Konsum – sollen die geeigneten Rahmenbedingungen für 30 Prozent Öko-Landbau geschaffen werden.
Mehr Informationen zur Bio-Strategie 2030
Vom Ausbau des Öko-Landbaus profitiert nicht nur der Bereich selbst, sondern er schafft auch einen Mehrwert für den gesamten Landwirtschaftssektor und darüber hinaus. Die Zukunftskommission Landwirtschaft attestiert dem ökologischen Landbau eine hohe Innovationskraft. Sie führt hier beispielhaft die mechanische Unkrautbekämpfung und die Mobilstallhaltung von Legehennen an, die beide längst Einzug in die konventionelle Landwirtschaft gefunden haben.
Mit der Informationsoffensive "Bio? Na Logo!", die Teil der Bio-Strategie ist, möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über das EU-Bio-Logo und die Mehrwerte der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft informieren.