Bio-Handel

Bio-Handel

Hier finden Sie Praxistipps zum Handel mit Bio-Lebensmitteln, Informationen zum Bio-Import sowie Tipps und Hilfsmittel für den Verkauf von Bio-Lebensmitteln in Naturkostfachhandel und Lebensmitteleinzelhandel.

Die EU-Öko-Verordnung beinhaltet für Handelsunternehmen eine erweiterte Kontrollpflicht für unverpackte Ware wie Bio-Obst und -Gemüse oder Bio-Eier. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern sicherzustellen.

Händlerinnen und Händler, die Bio-Lebensmittel oder Umstellungsware produzieren, aufbereiten, vertreiben, lagern, aus einem Drittland im- oder exportieren oder solche Erzeugnisse in den Verkehr bringen, sind gemäß Artikel 34, Absatz 1 der nun geltenden EU-Öko-Verordnung weiterhin kontrollpflichtig und müssen sich von einer anerkannten Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

So sind Handelsunternehmen, die vorverpackte Bio-Produkte direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, laut Artikel 34, Absatz 2 von der Kontrollpflicht ausgenommen, sofern sie solche Erzeugnisse

  • nicht selbst erzeugen oder aufbereiten,
  • an keinem anderen Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern,
  • nicht aus einem Drittland importieren,
  • nicht durch Dritte in den Verkauf bringen.

Daneben sind Einzelhändlerinnen und Einzelhändler laut Artikel 35, Absatz 8 zudem von der Kontrollpflicht ausgenommen, wenn sie unverpackte Erzeugnisse aus ökologischem Anbau (ohne Futtermittel) direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen und die jeweiligen Erzeugnisse

  • nicht selbst erzeugen oder aufbereiten,
  • an keinem anderen Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern,
  • nicht aus einem Drittland importieren,
  • die Ausübung der Verkaufstätigkeit nicht an Dritte vergeben,
  • pro Jahr eine Menge von 5.000 Kilogramm oder einen Jahresumsatz von 20.000 Euro nicht überschreiten,
  • die potenziellen Zertifizierungskosten des Unternehmens zwei Prozent des Gesamtumsatzes mit diesen verkauften, unverpackten Erzeugnissen überschreiten.

Augenmerk liegt auf unverpackten Bio-Erzeugnissen

Mit der erweiterten Kontrollpflicht für unverpackte, lose Bio-Produkte dürfte sich die Zahl der Kontrollen im Handel nun deutlich erhöhen. So können zum Beispiel Unverpackt-Läden, die in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Kundschaft gerückt sind, mit Kontrollen bei unverpackter Bio-Ware rechnen. Zudem dürfte von der Neuregelung unter anderem der Großteil der Naturkostfachgeschäfte betroffen sein. Dadurch entstehen neuen Herausforderungen, aber auch Chancen für das Marketing und den Vertrieb von Bio-Lebensmitteln. Denn für viele Kundinnen und Kunden ist ein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln der Unternehmen immer wichtiger.


Quiz: Bio-Zertifizierung im Handel – wann muss ich mein Geschäft zertifizieren?

Online-Handel, Großhandel, Kiosk oder Unverpackt Laden – welches Geschäft muss bio-zertifiziert werden, um Bio-Lebensmittel anbieten zu dürfen? Und welches nicht? Finden Sie es mit unserem neuen Bilder-Quiz heraus!

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Zu den Länderberichten


Bio-Handel und Import von Bio-Produkten: Interaktive Tools


Lesetipp:

Praxisleitfaden für Handels- und Importunternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848

Der Praxisleitfaden befasst sich mit den "Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe", die Handels- und Importunternehmen nach der neuen EU-Öko-Verordnung umsetzen müssen.

  • Autorinnen und Autoren: Alix Roosen, Jochen Neuendorff, Heike Borges (GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz)
  • Herausgeber: FiBL
  • Erscheinungsjahr: 2021
  • Bestellung / Download: Organic Eprints

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