Afrikanische Schweinepest: Bio-Schweine sicher halten

Afrikanische Schweinepest: Bio-Schweine sicher halten

Die Afrikanische Schweinepest stellt Bio-Schweinehalterinnen und -halter, mit ihren Freiland- und Auslaufhaltungen vor besondere Herausforderungen. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Betrieb vor der Seuche schützen und welche Maßnahmen für eine optimale Biosicherheit unerlässlich sind.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird durch ein hochinfektiöses Virus verursacht und ist für Schweine fast immer tödlich. Für Menschen besteht hingegen keine Gefahr. Seit der Einschleppung nach Europa im Jahr 2007 hat sich die Seuche über Osteuropa und Russland ausgebreitet und erreichte 2020 Deutschland. Hauptüberträger sind Wildschweine, das Virus kann jedoch auch indirekt durch den Menschen verbreitet werden – etwa über kontaminierte Kleidung, Fahrzeuge oder Lebensmittel.

Verbreitung der ASP in Deutschland

Die ASP wurde erstmals 2020 in Brandenburg festgestellt und breitete sich in den folgenden Jahren auch auf Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern aus. 2023 und 2024 wurden zudem neue Fälle in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gemeldet. Die Mehrheit der Ausbrüche betrifft Wildschweine, jedoch wurden auch einige Infektionen in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

Aktuelle Zahlen und Entwicklungen zur ASP in Deutschland können über das Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) abgerufen werden: FLI - ASP.

Wie überträgt sich die ASP?

Das ASP-Virus wird hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen infizierten und gesunden Tieren übertragen – insbesondere über Blutkontakt. Kleinste Tröpfchen reichen für eine Infektion. Besonders gefährdet sind Regionen mit hoher Wildschweindichte, da diese Tiere als Hauptüberträger des Virus gelten. Die Ausbreitung innerhalb von Wildschweinpopulationen erfolgt Expertinnen und Experten zufolge jedoch relativ langsam und beträgt etwa 20 bis 30 Kilometer pro Jahr.

Ein weiterer Übertragungsweg, mit dem das Virus auch über größere Distanzen übertragen werden kann, sind kontaminierte Gegenstände wie Futter, Fahrzeuge, Kleidung sowie Schweinefleischprodukte. Das Virus bleibt in rohen und unzureichend erhitzten Fleisch- und Wurstwaren über mehrere Monate infektiös. Unter ungünstigen Bedingungen kann schon ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen, warnt das Friedrich-Löffler Institut (FLI).

Folgen der ASP für schweinehaltende Betriebe

Für schweinehaltende Betriebe kann der Ausbruch der ASP schwerwiegende Folgen haben – sowohl wirtschaftlich als auch organisatorisch. In einem Betrieb mit einem bestätigten ASP-Fall müssen alle Schweine getötet und entsorgt, der Betrieb gesperrt und intensive Reinigungs- sowie Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, bevor eine Wiederbelegung des Betriebs möglich ist. Aber auch umliegende Betriebe bekommen die Folgen zu spüren, denn in den betroffenen Regionen wird der Handel mit Schweinen stark eingeschränkt oder sogar ganz untersagt.

Freiland- und Auslaufhaltung seit 2023 auch in ASP-Sperrzonen zulässig

Lange Zeit galt im Fall eines ASP-Ausbruchs, ein Aufstallungsgebot. Für Betriebe mit Freiland- und Auslaufhaltung ist es jedoch kurzfristig oft unmöglich, die Tiere gegenüber der Außenwelt ausreichend abzusichern oder einzustallen. Ein Aufstallungsgebot würde somit das Ende vieler Betriebe bedeuten.

Da eine Öko-Schweinehaltung ohne Auslauf nicht möglich ist, und diese Haltungsform auch im konventionellen Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnt, hat die EU, die eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Tierseuchen spielt, 2022/2023 eine rechtlichen Neubewertung vorgenommen. Seither ist die Freiland- und Auslaufhaltung auch in ASP-Sperrzonen möglich, wenn "eine betriebsindividuelle Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde nicht dagegenspricht und vom Betrieb wirksame Maßnahmen zur Abwehr von biologischen Gefahren umgesetzt werden."

Maßnahmen zur Eindämmung der ASP

Zur Eindämmung der Seuche hat man in Deutschland mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter die Einrichtung von Sperrzonen rund um betroffene Gebiete, in denen strikte Vorschriften für Jagd, Landwirtschaft und Verkehr gelten. Die gezielte Reduktion der Wildschweinpopulation und die systematische Suche nach totem Schwarzwild in diesen Gebieten helfen dabei, Infektionsquellen frühzeitig zu entdecken und zu beseitigen. Zudem werden Wildschutzzäune errichtet, um den Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen zu verhindern.

Darüber hinaus müssen schweinehaltende Betriebe bereits in seuchenfreien Zeiten konkrete Biosicherheitsmaßnahmen durchführen, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren.

Leitlinien für Biosicherheitsmaßnahmen

ASP kommt in allen Haltungsformen vor. Besonders anfällig sind jedoch Freiland- und Auslaufhaltungen. In der ökologischen Landwirtschaft sind diese Haltungsformen vorgeschrieben.

Um Landwirtschaftsbetrieben klare Handlungsoptionen an die Hand zu geben, wie sie alle notwendigen Maßnahmen für eine optimale Biosicherheit einleiten können, hat eine vom BMEL eingesetzte Expertenkommission Ende 2023 Leitlinien erarbeitet:

Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen (PDF)

Die wichtigsten Anforderungen daraus kurz und knapp zusammengefasst:

  • Zäune spielen in Freiland- und Auslaufhaltungen eine zentrale Rolle, um Wildschweine von Hausschweinen fernzuhalten. Als ausreichend gilt ein doppelte, robuste Umzäunung mit mindestens zwei Metern Abstand zwischen den Zäunen. Empfohlen werden Wildzäune. Die Außenzäune müssen mindestens 1,50 Meter hoch und entsprechend tief im Boden verankert oder nach außen umgelegt sein, um ein Untergraben durch Wildschweine zu verhindern.
  • Verschließbare Tore müssen die Zufahrten und Durchgänge sichern und ebenfalls unterwühlsicher sein.
  • Zutrittskontrollen sind notwendig, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zum Betrieb haben. Außerdem sind Hygieneschleusen – sogenannte Schwarz- Weiß-Bereiche – einzurichten. Alle Fahrzeuge und Geräte, die den Betrieb betreten oder verlassen, sollten jederzeit desinfiziert werden können.
  • Die Lagerung von Futtermitteln muss in wildschweinsicheren Lagerräumen erfolgen, die robust und verschließbar sind, sodass keine Ratten, Vögel oder Wildschweine Zugang zum Futter haben. Ebenso muss eine hygienische Entsorgung von Abfällen sichergestellt werden, um Wildschweine nicht unnötig anzulocken.
  • Regelmäßige Schulungen des Personals sind erforderlich, um Biosicherheitsstandards nachhaltig zu gewährleisten.
  • Dokumentation und Überwachung: Betriebe müssen ihre Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig dokumentieren und kontrollieren lassen. Im Seuchenfall ist ein Maßnahmenplan vorzulegen.

asp-risikoampel: Praktische Unterstützung für Betriebe

Ein hilfreiches Werkzeug zur Einschätzung des ASP-Risikos ist die "ASP-Risikoampel", die von der Universität Vechta entwickelt wurde. Sie ermöglicht eine strukturierte Risikobewertung und bietet praktische Hinweise zur Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen sowie den entsprechenden rechtlichen Vorgaben.

Hier geht’s zur ASP-Risikoampel

Text: Jörg Planer


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Letzte Aktualisierung 16.01.2025

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