Bioland Hof Ralf Behring: Interview: Ist die Weidetierhaltung durch die die Ansiedlung des Wolfes gefährdet?
16259 Leuenberg

Die ökologische Landwirtschaft verfolgt das Ziel, die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig zu erhalten und die Umwelt zu schonen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes ist die Düngung, wobei der Einsatz von Gülle eine zentrale Rolle spielt. Doch wie und wann darf Gülle in der ökologischen Landwirtschaft ausgebracht werden, und welche Vorschriften müssen dabei beachtet werden?
Gülle ist eine Mischung aus Kot und Harn unserer landwirtschaftlichen Nutztiere Schwein und Rind. Im Ökolandbau ist der Einsatz von Gülle grundsätzlich erlaubt. Es müssen Bodenbearbeitungs- und Anbauverfahren angewendet werden, die die organische Bodensubstanz erhalten oder vermehren, die Bodenstabilität und die biologische Vielfalt im Boden verbessern und Bodenverdichtung und Bodenerosion verhindern.
Die wichtigsten Regelungen zum Ausbringen von Gülle in der ökologischen Landwirtschaft sind im EU-Öko-Verordnung 848/2018 unter dem Punkt "1.9 Bodenbewirtschaftung und Düngung", sowie in den nationalen Regelungen, wie der Düngeverordnung (DüV) in Deutschland, festgelegt. Diese Vorschriften umfassen die Menge, die Häufigkeit und die Art des Ausbringens.
Änderung des Düngegesetzes beschlossen
Die Ausbringung von Gülle darf grundsätzlich nur in der Vegetationsperiode erfolgen, wenn die Pflanzen Nährstoffe aufnehmen können. Dies stellt sicher, dass die Gülle effizient genutzt wird und der Nährstoffverlust minimiert wird.
Wichtige Zeiträume für die Gülleausbringung:
Außerdem ist darauf zu achten, dass die Bodenbedingungen stimmen – der Boden sollte nicht gefroren oder nass sein, um Auswaschungen und Verdichtungen zu vermeiden.
Im Ökolandbau soll der Nährstoffbedarf der Pflanzen in erster Linie durch folgende Maßnahmen gedeckt werden:
Erst wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen wie Fruchtfolge, Leguminosenanbau oder der Einsatz hofeigener organischer Dünger nicht ausreichen, dürfen zusätzlich nur die in Anhang II der VO (EU) 2021/1165 aufgeführten Dünger und Bodenverbesserer eingesetzt werden.
Dabei gilt: Gülle darf nicht aus industrieller Tierhaltung stammen.
Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) beschreibt industrielle Tierhaltung als Haltungsform, die zum Beispiel durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
Solche Praktiken sind mit den Grundsätzen des ökologischen Landbaus nicht vereinbar.
Ausgebracht werden dürfen ausschließlich unbedingt erforderlichen Menge. Betriebe müssen schriftlich dokumentieren, warum der Einsatz notwendig war und in welchem Umfang er erfolgte.
Für die Ausbringung von überschüssigem Wirtschaftsdünger aus ökologischen Produktionsbetrieben können Landwirtinnen und Landwirte schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit anderen Betrieben und Unternehmen schließen. Diese Vereinbarungen dürfen jedoch ausschließlich mit Betrieben getroffen werden, die den ökologischen Produktionsvorschriften entsprechen. Kooperationen zur Gülleabgabe mit konventionell wirtschaftenden Betrieben sind nicht zulässig.
| EU-Bio | Bioland | Naturland | Demeter | |
|---|---|---|---|---|
| Grundsatz | Erlaubt Gülle aus ökologischer Tierhaltung, Zukauf möglich | Vorrang: hofeigene oder Bio-Gülle, Zukauf begrenzt | Vorrang: hofeigene oder Bio-Gülle, Zukauf möglich | Nur Gülle aus biodynamischer Tierhaltung, möglichst vom eigenen Hof |
| Zukauf konventioneller Gülle | Ja, unter Auflagen (beispielsweise keine Intensivtierhaltung, keine Käfighaltung) | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| Zielsetzung | Nährstoffversorgung sicherstellen | Geschlossene Kreisläufe fördern, Bodenfruchtbarkeit sichern | Bodenfruchtbarkeit und Kreisläufe sichern, Einschränkung konventioneller Dünger | Vollständige Hofkreisläufe, Bodenfruchtbarkeit durch biodynamische Methoden |
Hier können Sie alle Richtlinien der Öko-Anbauverbände einsehen.
Die Menge der Gülle, die ausgebracht werden darf, richtet sich nach den Nährstoffbedürfnissen der Pflanzen und der Fähigkeit des Bodens, die Nährstoffe aufzunehmen. In der ökologischen Landwirtschaft wird ein ressourcenschonender Umgang mit Nährstoffen angestrebt, um Überdüngung und Umweltbelastungen zu vermeiden.
Vor dem Ausbringen sollte der pH-Wert und die Nährstoffsituation des Bodens überprüft werden. So lässt sich besser abschätzen, wie viel Gülle tatsächlich benötigt wird.
Die Gülle sollte bei geeigneten Witterungsbedingungen ausgebracht werden. Idealerweise sollte es trocken und mild sein, damit die Nährstoffe effizient in den Boden eindringen können.
Die Ausbringung sollte möglichst gleichmäßig erfolgen, idealerweise mit modernen Gülletechnikmaschinen, die den Nährstoffverlust minimieren und eine präzise Verteilung ermöglichen.
Das Ausbringen von Gülle in der ökologischen Landwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil des Nährstoffmanagements und trägt zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit bei. Dennoch ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und die Bedürfnisse des Bodens und der Pflanzen zu berücksichtigen, um eine umweltgerechte und nachhaltige Praxis zu gewährleisten. Mit der richtigen Technik, angepasster Düngung und Beachtung der zeitlichen Vorgaben lässt sich Gülle im Ökolandbau sinnvoll und effektiv einsetzen.
Letzte Aktualisierung 09.10.2025