Gülle ist eine Mischung aus Kot und Harn unserer landwirtschaftlichen Nutztiere Schwein und Rind. Im Ökolandbau ist der Einsatz von Gülle grundsätzlich erlaubt. Es müssen Bodenbearbeitungs- und Anbauverfahren angewendet werden, die die organische Bodensubstanz erhalten oder vermehren, die Bodenstabilität und die biologische Vielfalt im Boden verbessern und Bodenverdichtung und Bodenerosion verhindern.
Die wichtigsten Regelungen zum Ausbringen von Gülle in der ökologischen Landwirtschaft sind im EU-Öko-Verordnung 848/2018 unter dem Punkt "1.9 Bodenbewirtschaftung und Düngung", sowie in den nationalen Regelungen, wie der Düngeverordnung (DüV) in Deutschland, festgelegt. Diese Vorschriften umfassen die Menge, die Häufigkeit und die Art des Ausbringens.
Änderung des Düngegesetzes beschlossen
Wann darf Gülle auf dem Bio-Betrieb ausgebracht werden?
Die Ausbringung von Gülle darf grundsätzlich nur in der Vegetationsperiode erfolgen, wenn die Pflanzen Nährstoffe aufnehmen können. Dies stellt sicher, dass die Gülle effizient genutzt wird und der Nährstoffverlust minimiert wird.
Wichtige Zeiträume für die Gülleausbringung:
- Die Hauptzeit für die Gülledüngung ist im Frühling und Herbst.
- In der Vegetationsperiode, also wenn das Gras wächst oder die Pflanzen aktiv Nährstoffe aufnehmen, ist der Einsatz am effektivsten.
- In den Wintermonaten sollte Gülle nicht ausgebracht werden, um den Verlust von Stickstoff in Form von Ammoniak und die Belastung von Gewässern durch Nitratauswaschung zu vermeiden.
Außerdem ist darauf zu achten, dass die Bodenbedingungen stimmen – der Boden sollte nicht gefroren oder nass sein, um Auswaschungen und Verdichtungen zu vermeiden.