Es muss geprüft werden, ob der geplante Sammelort in einem Schutzgebiet, zum Beispiel einem Naturschutzgebiet, liegt. Das Bundesamt für Naturschutz stellt auf seiner Internetseite eine Karte der Schutzgebiete in Deutschland zur Verfügung. Einige Bundesländer bieten ebenfalls hochauflösende digitale Karten an.
Im Rahmen des Genehmigungsprozesses ist die Sammelfläche auf entsprechendem Kartenmaterial genau zu kennzeichnen. Neben den naturschutzrechtlichen Aspekten muss noch die Erlaubnis der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers eingeholt werden.
Welche Regeln müssen beim Sammeln eingehalten werden?
"Die Regeln für die Wildsammlung ergeben sich aus den Schutzbestimmungen der genehmigenden Behörde sowie aus den Vorgaben der Abnehmenden", sagt Riedl.
In den Nebenbestimmungen der behördlichen Sammelgenehmigung wird zum Beispiel festgeschrieben, in welchem Zeitraum, welche Menge geerntet werden darf. Oder wie genau die Ernte technisch durchzuführen ist: Dürfen zum Beispiel Leitern benutzt werden? Dürfen Fahrzeuge bis zum Sammelpunkt fahren?
Von Seiten der Abnehmenden der Wildpflanzen wird, speziell im Bereich der Arznei- und Gewürzpflanzen, die Einhaltung der GACP-Richtlinie (Good Agricultural and Collection Practice) gefordert. In dieser Richtlinie werden neben den allgemeingültigen Vorgaben zur Produktion von pflanzlichen Rohstoffen im Kapitel 10 ("Collection") Vorgaben hinsichtlich der Qualifikation der Sammlerinnen und Sammler gemacht: Sind diese in der Lage die zu sammelnde Art von anderen ähnlichen Arten abzugrenzen? Und kennen Sie die entsprechende Artenschutzgesetzgebung? In knapper Form werden dort außerdem Nachhaltigkeitsaspekte angesprochen. Außerdem gibt es von abnehmender Seite meist noch Standardarbeitsanweisungen (SOPs), in denen alle Anforderungen noch einmal zusammengefasst und erläutert werden.
Welche Gesetze, Verordnungen und Standards müssen bei der ökologischen Wildsammlung beachtet werden?
Neben dem Bundesnaturschutzgesetz samt Bundesartenschutzverordnung gilt für Öko-Wildsammler und -sammlerinnen die EU-Öko-Verordnung. Darüber hinaus haben einige ökologische Anbauverbände in ihren Richtlinien zusätzliche Anforderungen formuliert.
Daneben gibt es mit dem Internationalen Standard für die nachhaltige Wildsammlung von Heilpflanzen (ISSC-MAP) und dem Fair Wild Standard zwei Zertifizierungsmodelle, die zusätzlich zu den umweltbezogenen Nachhaltigkeitsaspekten auch die Themen soziale Gerechtigkeit und Fair Trade (Fair Wild) einbeziehen. Diese spielen vor allem eine Rolle für Wildsammlungen aus Ländern mit niedrigen sozialen und Umweltstandards.