Die Qualität der Ware wird durch den Gebrauchswert und die Verwendung bestimmt. Große Fenchelfrüchte beispielsweise haben in der Regel einen wünschenswert hohen Gehalt an ätherischen Ölen - passen aber nicht in Teefilterbeutel! Ganzblattware für Tee hat den höchsten Gehalt an Inhaltsstoffen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sind aber an das einfachere Handling geschnittener Ware gewöhnt.
Kamille wird entweder als Lebensmittel, als Arzneimittel oder in Kosmetika verwendet. Thymian ist ein Gewürz aber auch Bestandteil von Hustenmitteln. Je nach Verwendungszweck liegen auch unterschiedliche gesetzliche Vorschriften für die Qualitätsanforderungen zugrunde. Vor der Produktion muss daher der Verwendungszweck geklärt sein.
Lebensmittel
Bei zum Verzehr bestimmten Stoffen (Tees, teeähnliche Erzeugnisse, Gewürze) müssen die Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) eingehalten werden.
Arzneipflanzen
Pflanzen, die als Ausgangsstoffe für Heilmittel vorgesehen sind, unterliegen den grundlegenden Bestimmungen und Anforderungen der Arzneibücher. Das sind in erster Linie das Deutsche Arzneimittelbuch (DAB), das Homöopathische Arzneimittelbuch (HAB) und das Europäische Arzneimittelbuch (Ph. Eur.).
Kosmetika
Pflanzliche Rohstoffe für die Kosmetik werden in den gesetzlichen Regelungen des LFBG und der darin enthaltenen Kosmetikverordnung behandelt.
Eine Zwischenstellung nehmen die derzeit stark boomenden Nahrungsergänzungsmittel ein. Sie sind oft aus pflanzlichen Bestandteilen und sind als Lebensmittel anzusehen.
Die jeweiligen gesetzlichen Regelwerke enthalten Richt- oder Warnwerte und Grenzwerte für einzelne Qualitätsparameter. Besonders im Arzneimittelbereich schreiben die Arzneimittelbücher Mindestgehalte an wirksamen Inhaltsstoffen vor und liefern Angaben zur Wirksamkeit und Indikation einzelner Pflanzen. Neben den gesetzlichen Vorschriften beschreiben firmeninterne Produktspezifikationen zusätzliche Qualitätsanforderungen.
Bei Abnahme der Rohware wird die äußere und die innere Qualität beurteilt.