Wenngleich tierische Wirtschaftsdünger im Öko-Gemüsebau weitaus weniger eingesetzt werden als im Ackerbau und Grünland, spielen sie hier dennoch eine Rolle. Vor allem Stallmist ist ein guter Bodenverbesserer mit relativ hohen Nährstoffgehalten. Gülle und andere flüssige Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft sind dagegen im Gemüsebau – vor allem aus hygienischen Gründen (humanpathogene Keime) – seltener zu finden. Ihr Einsatz wird durch die Düngeverordnung reglementiert: So muss zwischen Ausbringung und Ernte eine Karenzzeit von mindestens 12 Wochen eingehalten werden. Eine Kopfdüngung mit diesen Wirtschaftsdüngern ist verboten. Da auch frischer Festmist die Gefahr birgt, humanpathogene Keime zu übertragen, sollte auch dieser einer mehrmonatigen Karenzzeit unterzogen werden. Unproblematischer sind dagegen Mistkomposte.
Für die meist viehlosen ökologischen Gemüsebaubetriebe sind tierische Wirtschaftsdünger meist schwer verfügbar. Einfacher erhältlich sind dagegen pflanzliche Komposte – entweder aus eigener Herstellung oder aus dem Kompostwerk. Komposte aus Haushaltsabfällen (Biotonne) sind zwar nach EU-Öko-Verordnung zugelassen, jedoch nicht bei allen Anbauverbänden.
Kompost aus dem Kompostwerk – Was Öko-Betriebe beachten müssen
Bei Wirtschaftsdüngern generell zu beachten ist, dass das Verhältnis der einzelnen Nährstoffe zueinander meist unausgewogen ist. So weisen diese Dünger in der Regel deutlich mehr Phosphor im Verhältnis zu Kali und Stickstoff auf. So sind die Gemüsekulturen mit Rindermist, wenn der Phosphorbedarf gedeckt ist, nur zu 16 Prozent mit Stickstoff und zu 50 Prozent mit Kali und Magnesium versorgt. Mit Grüngutkompost sind sogar nur drei Prozent des Stickstoffbedarfs gedeckt.
Bei Festmist und Kompost handelt es sich daher in erster Linie um Phosphor-Düngemittel, dann um Kali-Düngemittel und erst nachrangig um Stickstoff-Düngemittel. Expertinnen und Experten empfehlen deswegen, langfristig nur maximal 15 bis 25 Prozent des Stickstoffbedarfs aus Festmisten und/oder Komposten abzudecken. Der Rest sollte aus weitgehend phosphorfreien Quellen stammen, wie zum Beispiel Leguminosen-Anbau oder weitgehend phosphorfreie organische Handelsdünger (z. B. Vinasse).
Dürfen Wirtschaftsdünger aus konventionellem Anbau eingesetzt werden?
Nach EU-Öko-Verordnung dürfen Gülle, Jauche und Mist aus konventioneller Tierhaltung eingesetzt, wenn diese nicht aus industrieller Tierhaltung (mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar, Schweine überwiegend auf Spalten, Geflügel in Käfigen) stammen. Auch Gärreste aus konventionellen Biogas-Anlagen sind zulässig.
Für Betriebe, die einem ökologischen Anbauverband angeschlossen sind, gilt: Gülle, Jauche und Geflügelmist dürfen nur aus ökologischer Tierhaltung stammen. Gärreste aus konventionellen Biogas-Anlagen sind bei den meisten Öko-Anbauverbänden verboten.
Organische Handelsdünger
Ergänzend kommen im ökologischen Gemüsebau organische Handelsdünger wie Hornmehl oder Vinasse zu Einsatz. Sie dienen hauptsächlich dazu die Nährstoffungleichgewichte, die sich aus der Grunddüngung ergeben (siehe oben), auszugleichen. Sie ergänzen die Menge der noch fehlenden Nährstoffen und dienen zugleich der besseren Synchronisation von Stickstoff-Freisetzung und Stickstoff-Bedarf der Kulturpflanzen. Daher werden organische Handelsdünger meist zur gezielten Stickstoff-Versorgung von Kulturen mit mittlerem und hohem Stickstoff-Bedarf (z. B. Kohl) gewählt.
Organische Ergänzungsdünger unterscheiden sich aber auch in ihrem Stickstoff-Freisetzungsverhalten. Eine rasche Stickstoff-Düngewirkung erzielen unter anderem bestimmte Flüssigdüngemittel (z. B. Kartoffelfruchtwasser, Vinasse), die sich daher besonders für eine vegetationsbegleitende Stickstoff-Ergänzungsdüngung eignen.
Welche Handelsdünger eingesetzt werden dürfen, ist in der EU-Öko-Verordnung bzw. in den Richtlinien der ökologischen Anbauverbände geregelt.
Organische Handelsdünger
Maximal zulässige Stickstoffmenge im Öko-Gemüsebau
EU-Öko-Verordnung: Maximal 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Die Zukaufmenge von betriebsfremden organischen Stickstoffdüngern ist nicht begrenzt.
Öko-Anbauverbände: Je nach Anbauverband dürfen maximal 110 bzw. 112 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. In Gewächshäusern ist bei manchen Verbänden wegen der höheren Stoffumsätze im Boden als Folge der intensiveren Bewirtschaftung im Bedarfsfall ein höherer Düngereinsatz möglich. Die Zukaufmenge von betriebsfremden organischen Stickstoffdüngern ist bei einigen Anbauverbänden begrenzt. Die Menge kann den jeweiligen Richtlinien entnommen werden.