Bio-Produkte im Online-Shop verkaufen: Worauf muss ich achten?
Auch für Bio-Lebensmittel in Online-Shops gelten die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Foto: stokkete / Adobe Stock
Bei Bio-Produkten in Online-Shops sind die Kennzeichnungs- und Zertifizierungspflichten aus der EU-Öko-Verordnung zu beachten. Erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen bestehen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und wie Sie diese erfolgreich für Ihren Bio-Online-Shop umsetzen.
Der Online-Handel mit Lebensmitteln und Bio-Produkten wächst stetig. Gleichzeitig achten immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher auf nachhaltige und zertifizierte Lebensmittel. Viele Online-Händlerinnen und -Händler sind sich jedoch nicht bewusst, dass für den eigenen Online-Shop mit verpackten Bio-Lebensmitteln eine Kontroll- und Zertifizierungspflicht nach der EU-Öko-Verordnung besteht.
Rechtliche Grundlagen: Was gilt für Bio-Produkte im Online-Shop?
Die EU-Öko-Verordnung 2018/848 regelt seit dem 1. Januar 2022 die Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle von ökologischen Erzeugnissen in der EU. Wer Bio-Produkte online verkauft, ist verpflichtet:
die korrekte Kennzeichnung der Bio-Produkte in der Werbung und im Online-Shop sicherzustellen (Artikel 30),
sich von einer zugelassenen Kontrollstelle zertifizieren zu lassen und über ein gültiges Bio-Zertifikat zu verfügen (Artikel 34, Absatz 2). Dies gilt auch für beauftragte Subunternehmen, die beispielsweise Lager- und Fulfillment-Dienstleistungen im Auftrag des Unternehmens durchführen (englisch fulfillment steht für "Erfüllung" und meint die gesamte Auftragsabwicklung nach dem Bestelleingang).
Achtung: Online-Händlerinnen und -Händler, die Bio-Produkte vertreiben, benötigen ein gültiges Bio-Zertifikat nach Verordnung (EU) 2018/848, veröffentlicht bei TRACES NT. Verstöße können durch die zuständigen Behörden mit Geldbußen oder Strafen nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) geahndet werden (ÖLG §§ 12 und 13).
Der Fernabsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten sind in der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV)/ (EU)1169/2011] eindeutig geregelt. Die Anforderungen des europäischen Bio-Rechts knüpfen daran mit Begriffen wie "Bezeichnung des Lebensmittels" und "Zutaten" an.
Zudem schreibt die EU-Öko-Verordnung vor, dass bei Hinweisen auf biologische oder ökologische Landwirtschaft und Verarbeitung – sei es im Zusammenhang mit der Bezeichnung des Lebensmittels oder zu werblichen Zwecken – auch die Kontrollstellennummer angegeben werden muss.
Darüber hinaus verlangt die LMIV, dass alle Kennzeichnungsinformationen bereits vor Vertragsabschluss im Fernabsatz vollständig zur Verfügung stehen, was selbstverständlich auch für Bio-Kennzeichnungen in Online-Shops gilt.
Warum greift die von der EU-Öko-Verordnung vorgesehene Befreiung von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht nicht bei Online-Shops?
Die Befreiung nach der EU-Öko-Verordnung (Artikel 34, Absatz 2) gilt nur für den stationären Ein-zelhandel, da bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, die für den digitalen Vertrieb nicht zutreffen:
Sie gilt nur für den Handel mit vorverpackten und fertig gekennzeichneten Erzeugnissen.
Neben dem Handel mit diesen Erzeugnissen werden keine anderen Tätigkeiten mit oder an Bio-Erzeugnissen ausgeübt. Andere Tätigkeiten sind der Import aus einem nicht-EU-Land, die Aufbereitung einschließlich Verpackung und Kennzeichnung sowie die Vergabe solcher Tätigkeiten an Subunternehmen.
Für die Lagerung der Bio-Erzeugnisse gilt die Befreiung nur, sofern die Abgabe an die Endverbraucherin oder den Endverbraucher "in Verbindung mit dem Ort der Lagerung" erfolgt. Im Online-Handel ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Anforderungen an die Kennzeichnung der Bio-Produkte im Online-Shop
Das europäische Bio-Logo muss gut sichtbar im Online-Shop platziert sein.
Die richtige Kennzeichnung von Bio-Produkten umfasst verschiedene Aspekte, die auf der Produktseite im Online-Shop sichtbar sein müssen:
EU-Bio-Logo
Das grüne Blatt-Symbol mit den EU-Sternen ist verpflichtend für vorverpackte Bio-Produkte. Zudem kann das deutsche Bio-Siegel auf freiwilliger Basis zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo genutzt werden. Die Nutzung muss vorab bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.
Es muss gut sichtbar auf der Produktseite erscheinen.
Kontrollstellennummer
Diese Nummer zeigt, welche Kontrollstelle das Produkt zertifiziert hat.
Beispiel: "DE-ÖKO-001", wobei "DE" für Deutschland steht.
Herkunft der Rohstoffe
Angaben wie "EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft" sind für vorverpackte Lebensmittel vorgeschrieben, je nach Herkunft der Rohstoffe.
Produktbeschreibung und Zutatenkennzeichnung mit Bio-Hinweis
Die Verkehrsbezeichnung des Produktes sollte den Begriff "Bio" oder "Öko" enthalten, z. B. "Bio-Honig aus nachhaltiger Imkerei".
Zutaten auf der Zutatenliste müssen eindeutig als Bio-Zutaten bzw. mit dem Hinweis "aus biologischem Anbau" versehen sein.
Zertifizierungsnachweis des Online-Handelsunternehmens
Da eine Website als werbliches Mittel gilt, muss bei der Verwendung des Begriffs "Bio" oder dem Hinweis auf ökologische/biologische Lebensmittel die Kontrollstellennummer der Zertifizierungsstelle angegeben werden.
Viele Unternehmen erfüllen diese Pflicht, indem sie die Nummer im Impressum nach der Handelsregisternummer aufführen. Alternativ würde aber auch ein Link oder eine Kopie das aktuellen Bio-Zertifikates auf der Website akzeptiert werden.
Checkliste für Online-Shops mit Bio-Produkten
Um die Bio-Kennzeichnungsvorschriften korrekt umzusetzen, sollten Online-Händlerinnen und Händler folgende Schritte beachten:
Ein gültiges Bio-Zertifikat einholen Vor dem Verkauf muss eine Zertifizierungsstelle beauftragt werden, welche die Einhaltung der Bio-Verordnung prüft und das Zertifikat ausstellt sowie bei TRACES NT veröffentlicht.
Produktlistung prüfen Alle bestehenden Bio-Produkte im Online-Shop sollten überprüft werden. Fehlen Angaben wie das EU-Bio-Logo oder die Kontrollstellennummer, müssen diese ergänzt werden.
Mitarbeitende schulen Alle, die an der Produktlistung beteiligt sind, sollten über die Bio-Kennzeichnungsvorschriften informiert sein.
Regelmäßige Audits durchführen Jährliche interne Prüfungen helfen sicherzustellen, dass alle Kennzeichnungen aktuell und korrekt sind.
Praxisbeispiele: So gelingt es in Ihrem Online-Shop
Eine Händlerin oder ein Händler verkauft Bio-Obst und -Gemüse online. Jede Produktseite zeigt das EU-Bio-Logo und die Kontrollstellennummer. In der Beschreibung steht: "Unsere Äpfel stammen aus kontrolliert biologischem Anbau (DE-ÖKO-005, EU-Landwirtschaft)."
In einem Online-Shop werden über eine Vermarktungsplattform Bio-Schokoladenriegel verkauft. Die Produktseite zeigt die vollständige Bio-Kennzeichnung.
Ein Händler bietet online Bio-Kosmetik an. Auf den Produktseiten gibt es einen Abschnitt zur Bio-Zertifizierung, in dem die Herkunft der Inhaltsstoffe beschrieben ist.
Hier gilt es zu beachten, dass Kosmetikprodukte nicht unter die EU-Öko-Verordnung fallen. Das EU-Bio-Logo und das deutsche Bio-Siegel dürfen daher nicht verwendet werden, aber werbliche Bio-Hinweise sind erlaubt. Darüber hinaus müssen bei der Kennzeichnung von Kosmetika eine Reihe von europäischen Richtlinien beachtet werden, die nicht spezifisch für Bio-Kosmetika relevant sind wie beispielsweise die EU-Kosmetik Verordnung 1223/2009 (EU-KosmetikV). Ratsam ist in jedem Fall auch eine Vorabkontrolle von Umweltaussagen, wie es die Green Claims Richtlinie vorsieht. Wird sie beschlossen, müssen Unternehmen künftig Umweltaussagen belegen, bevor sie damit werben dürfen.
Herausforderungen und offene Fragen im Bio-Fernabsatz
Da die Forderungen aus LMIV in die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachung fällt, und die Kennzeichnungsanforderungen aus der Bio-Verordnung durch Bio-Kontrollstellen und den zuständigen Landesbehörden überwacht werden, ergeben sich Herausforderungen:
Wechselnde Produktherkünfte: Gerade bei Obst und Gemüse ändert sich die Herkunft häufig, sodass eine tagesaktuelle Angabe schwer umsetzbar ist.
Unterschiedliche Schwerpunkte: Aufgrund der unterschiedlichen Kontrollaufgaben und Zuständigkeiten der Behörden kann die Bewertung der Einhaltung der Lebensmittel- bzw. Bio-Kennzeichnung im Online-Handel unterschiedlich ausfallen.
LMIV-Vorgaben: Die Vorgabe der LMIV sind sehr vielseitig und deutlich spezifischer als die der Bio-Verordnung, die in Online-Shops berücksichtigt werden müssen. Die LMIV ist nicht Gegenstand der Bio-Kontrolle.
Tipp: Viele Online-Händlerinnen und -Händler umgehen diese Herausforderungen, indem sie Produkte so fotografieren, dass Vorder- und Rückseite mit allen relevanten Angaben erkennbar sind.
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