Bio-Produkte im Online-Shop

Bio-Produkte im Online-Shop verkaufen: Worauf muss ich achten?

Bei Bio-Produkten in Online-Shops sind die Kennzeichnungs- und Zertifizierungspflichten aus der EU-Öko-Verordnung zu beachten. Erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen bestehen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und wie Sie diese erfolgreich für Ihren Bio-Online-Shop umsetzen.

Der Online-Handel mit Lebensmitteln und Bio-Produkten wächst stetig. Gleichzeitig achten immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher auf nachhaltige und zertifizierte Lebensmittel. Viele Online-Händlerinnen und -Händler sind sich jedoch nicht bewusst, dass für den eigenen Online-Shop mit verpackten Bio-Lebensmitteln eine Kontroll- und Zertifizierungspflicht nach der EU-Öko-Verordnung besteht.

Rechtliche Grundlagen: Was gilt für Bio-Produkte im Online-Shop?

Die EU-Öko-Verordnung 2018/848 regelt seit dem 1. Januar 2022 die Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle von ökologischen Erzeugnissen in der EU. Wer Bio-Produkte online verkauft, ist verpflichtet:

  1. die korrekte Kennzeichnung der Bio-Produkte in der Werbung und im Online-Shop sicherzustellen (Artikel 30),
  2. sich von einer zugelassenen Kontrollstelle zertifizieren zu lassen und über ein gültiges Bio-Zertifikat zu verfügen (Artikel 34, Absatz 2). Dies gilt auch für beauftragte Subunternehmen, die beispielsweise Lager- und Fulfillment-Dienstleistungen im Auftrag des Unternehmens durchführen (englisch fulfillment steht für "Erfüllung" und meint die gesamte Auftragsabwicklung nach dem Bestelleingang).

Achtung: Online-Händlerinnen und -Händler, die Bio-Produkte vertreiben, benötigen ein gültiges Bio-Zertifikat nach Verordnung (EU) 2018/848, veröffentlicht bei TRACES NT. Verstöße können durch die zuständigen Behörden mit Geldbußen oder Strafen nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) geahndet werden (ÖLG §§ 12 und 13).

Lesen Sie mehr über den Maßnahmenkatalog der Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung

Der Fernabsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten sind in der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV)/ (EU)1169/2011] eindeutig geregelt. Die Anforderungen des europäischen Bio-Rechts knüpfen daran mit Begriffen wie "Bezeichnung des Lebensmittels" und "Zutaten" an.

Zudem schreibt die EU-Öko-Verordnung vor, dass bei Hinweisen auf biologische oder ökologische Landwirtschaft und Verarbeitung – sei es im Zusammenhang mit der Bezeichnung des Lebensmittels oder zu werblichen Zwecken – auch die Kontrollstellennummer angegeben werden muss.

Darüber hinaus verlangt die LMIV, dass alle Kennzeichnungsinformationen bereits vor Vertragsabschluss im Fernabsatz vollständig zur Verfügung stehen, was selbstverständlich auch für Bio-Kennzeichnungen in Online-Shops gilt.

Warum greift die von der EU-Öko-Verordnung vorgesehene Befreiung von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht nicht bei Online-Shops?

Die Befreiung nach der EU-Öko-Verordnung (Artikel 34, Absatz 2) gilt nur für den stationären Ein-zelhandel, da bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, die für den digitalen Vertrieb nicht zutreffen:

  1. Sie gilt nur für den Handel mit vorverpackten und fertig gekennzeichneten Erzeugnissen.
  2. Neben dem Handel mit diesen Erzeugnissen werden keine anderen Tätigkeiten mit oder an Bio-Erzeugnissen ausgeübt. Andere Tätigkeiten sind der Import aus einem nicht-EU-Land, die Aufbereitung einschließlich Verpackung und Kennzeichnung sowie die Vergabe solcher Tätigkeiten an Subunternehmen.
  3. Für die Lagerung der Bio-Erzeugnisse gilt die Befreiung nur, sofern die Abgabe an die Endverbraucherin oder den Endverbraucher "in Verbindung mit dem Ort der Lagerung" erfolgt. Im Online-Handel ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Weitere Infos zur Befreiung für den Einzelhandel

Anforderungen an die Kennzeichnung der Bio-Produkte im Online-Shop

Die richtige Kennzeichnung von Bio-Produkten umfasst verschiedene Aspekte, die auf der Produktseite im Online-Shop sichtbar sein müssen:

EU-Bio-Logo

  • Das grüne Blatt-Symbol mit den EU-Sternen ist verpflichtend für vorverpackte Bio-Produkte. Zudem kann das deutsche Bio-Siegel auf freiwilliger Basis zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo genutzt werden. Die Nutzung muss vorab bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.
  • Es muss gut sichtbar auf der Produktseite erscheinen.

Kontrollstellennummer

  • Diese Nummer zeigt, welche Kontrollstelle das Produkt zertifiziert hat.
  • Beispiel: "DE-ÖKO-001", wobei "DE" für Deutschland steht.

Herkunft der Rohstoffe

  • Angaben wie "EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft" sind für vorverpackte Lebensmittel vorgeschrieben, je nach Herkunft der Rohstoffe.

Produktbeschreibung und Zutatenkennzeichnung mit Bio-Hinweis

  • Die Verkehrsbezeichnung des Produktes sollte den Begriff "Bio" oder "Öko" enthalten, z. B. "Bio-Honig aus nachhaltiger Imkerei".
  • Zutaten auf der Zutatenliste müssen eindeutig als Bio-Zutaten bzw. mit dem Hinweis "aus biologischem Anbau" versehen sein.

Lesen Sie mehr über die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln

Zertifizierungsnachweis des Online-Handelsunternehmens

  • Da eine Website als werbliches Mittel gilt, muss bei der Verwendung des Begriffs "Bio" oder dem Hinweis auf ökologische/biologische Lebensmittel die Kontrollstellennummer der Zertifizierungsstelle angegeben werden.
  • Viele Unternehmen erfüllen diese Pflicht, indem sie die Nummer im Impressum nach der Handelsregisternummer aufführen. Alternativ würde aber auch ein Link oder eine Kopie das aktuellen Bio-Zertifikates auf der Website akzeptiert werden.

Checkliste für Online-Shops mit Bio-Produkten

Um die Bio-Kennzeichnungsvorschriften korrekt umzusetzen, sollten Online-Händlerinnen und Händler folgende Schritte beachten:

  1. Ein gültiges Bio-Zertifikat einholen
    Vor dem Verkauf muss eine Zertifizierungsstelle beauftragt werden, welche die Einhaltung der Bio-Verordnung prüft und das Zertifikat ausstellt sowie bei TRACES NT veröffentlicht.
  2. Produktlistung prüfen
    Alle bestehenden Bio-Produkte im Online-Shop sollten überprüft werden. Fehlen Angaben wie das EU-Bio-Logo oder die Kontrollstellennummer, müssen diese ergänzt werden.
  3. Mitarbeitende schulen
    Alle, die an der Produktlistung beteiligt sind, sollten über die Bio-Kennzeichnungsvorschriften informiert sein.
  4. Regelmäßige Audits durchführen
    Jährliche interne Prüfungen helfen sicherzustellen, dass alle Kennzeichnungen aktuell und korrekt sind.

Praxisbeispiele: So gelingt es in Ihrem Online-Shop

Herausforderungen und offene Fragen im Bio-Fernabsatz

Da die Forderungen aus LMIV in die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachung fällt, und die Kennzeichnungsanforderungen aus der Bio-Verordnung durch Bio-Kontrollstellen und den zuständigen Landesbehörden überwacht werden, ergeben sich Herausforderungen:

  • Wechselnde Produktherkünfte: Gerade bei Obst und Gemüse ändert sich die Herkunft häufig, sodass eine tagesaktuelle Angabe schwer umsetzbar ist.
  • Unterschiedliche Schwerpunkte: Aufgrund der unterschiedlichen Kontrollaufgaben und Zuständigkeiten der Behörden kann die Bewertung der Einhaltung der Lebensmittel- bzw. Bio-Kennzeichnung im Online-Handel unterschiedlich ausfallen.
  • LMIV-Vorgaben: Die Vorgabe der LMIV sind sehr vielseitig und deutlich spezifischer als die der Bio-Verordnung, die in Online-Shops berücksichtigt werden müssen. Die LMIV ist nicht Gegenstand der Bio-Kontrolle.

Tipp: Viele Online-Händlerinnen und -Händler umgehen diese Herausforderungen, indem sie Produkte so fotografieren, dass Vorder- und Rückseite mit allen relevanten Angaben erkennbar sind.

Text: Ulla Nedebock und Stefan Goldhorn, Ecocert


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Letzte Aktualisierung 19.03.2025

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