Kann der Betrieb die Ursache für die Kontamination nicht finden, wird die Kontrollstelle eine amtliche Untersuchung gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die ökologische Produktion durchführen. Hierzu gehört gegebenenfalls eine weitere Probenahme durch die Kontrollstelle und die Analyse durch ein amtlich benanntes Labor.
Die Kontrollstelle klärt mögliche Ursachen für einen Eintrag der Kontamination ab. Hierzu zählen:
- Ist die Substanz für den Öko-Landbau zugelassen? Besteht eine temporäre Ausnahmegenehmigung?
- Eigenschaften der Substanz (unter anderem Flüchtigkeit, Abbaurate), gegebenenfalls Altlast im Boden oder ubiquitäre Substanz?
- Ist eine aktive Anwendung sinnvoll? Ist die gefundene Substanz als Pflanzenschutzmittel zugelassen? Falls ja, in der betroffenen Kultur? Gegebenenfalls werden die Spritzpläne des Betriebes eingesehen.
- Was liegt in der Nachbarschaft des kontaminierten Feldes (Flurkarten einsehen)? Mögliche Abdrift durch konventionelle Nachbarfelder?
- Ist eine Kontamination oder Vermischung bei der Verarbeitung, Lagerung oder Transport möglich?
- Prüfung der Einhaltung der Selbstkontrolle des Betriebs (Vorsorgekonzept).
- Plausibilitätsprüfung der Stellungnahme des Betriebs.
Der betreffende Betrieb erhält die Gelegenheit, eine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Untersuchung abzugeben. Die zuständige Kontrollstelle führt Aufzeichnungen über die durchgeführte Untersuchung.
Die Kontrollstelle prüft nun, ob sich der Verdacht auf einen Verstoß bestätigt. Also ob die Kontamination im Verantwortungsbereich des Betriebes oder außerhalb seines Verantwortungsbereiches lag.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften zum ökologischen Landbau liegt vor, wenn eine aktive Anwendung nachgewiesen werden kann oder Vorsorgemaßnahmen nicht beziehungsweise unzureichend angewendet wurden. Nur wenn ein solcher Verstoß vorliegt, verliert die betroffene Ware ihren Bio-Status. Ist die Kontamination außerhalb des Verantwortungsbereich des Betriebes, wie zum Beispiel durch Abdrift oder Belastungen aus Boden, Wasser oder Luft, so bleibt der Bio-Status des Produktes erhalten. Das bedeutet, dass Bio nicht gleich rückstandsfrei bedeutet. Vielmehr bedeutet Bio, das eine aktive Anwendung von nicht zulässigen Stoffen ausgeschlossen und die Wahrscheinlichkeit von Rückständen durch die Anwendung von Vorsorgemaßnahmen minimiert wird.