Next Generation Bio: Führungs-Exzellenz – als Erfolgsfaktor in Bio-Unternehmen stark gefragt
36132 Eiterfeld - Buchenau
Folgende Erzeugungsbereiche werden durch die Biozyklisch-Veganen Richtlinien geregelt: Ackerbau, Geschützter Gemüsebau, Freiland-Gemüsebau, Obstbau, Rebbau, Olivenbau, Tropische Dauerkulturen, Wildsammlung und Grünlandbewirtschaftung.
Keine Teilumstellung erlaubt, alle Betriebszweige müssen ökologisch und biozyklisch-vegan bewirtschaftet werden. Eine schrittweise Umstellung ist nicht möglich.
Fruchtfolgen müssen Leguminosen als Haupt- oder Zwischenfrucht, als Mischkultur oder in Verbindung mit Grünlandwirtschaft als Rohmasselieferant für die Kompostierung enthalten.
Die Gesamtheit aller biozyklisch-vegan bewirtschafteten Flächen eines Betriebes wird im Rahmen des Biozyklischen Betriebsindexes (BBI) bewertet. Der BBI beurteilt auf einer Skala von 0 bis10 die Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt, zur Förderung des natürlichen ökologischen Gleichgewichts sowie zum Schutz vor Abdrift gegenüber Agrochemikalien aus angrenzender konventioneller Landwirtschaft. Betriebe mit einer Punktzahl von sechs sind von der zusätzlichen Schaffung von Nützlingshabitaten oder der Gestaltung von ökologischen Ausgleichsflächen befreit.
Gärreste pflanzlichen Ursprungs aus Biogasanlagen von Bio-Betrieben sind als Düngemittel zugelassen, sofern sie anschließend kompostiert werden.
Prinzipiell gilt die Höchstmengenregelung der EU-Öko-Verordnung. Dass die Biozyklisch-Veganen Richtlinien grundsätzlich keine konkrete Angabe zur Höhe der Stickstoffdüngung machen, hat mit der ganzheitlich-integrativen Sichtweise zu tun, mit der das Thema Pflanzenernährung und -gesundheit gesehen wird. Durch gezielte Maßnahmen zum Humusaufbau und zur Förderung des Bodenlebens, aber auch durch die Anwendung von Mischkultur und den Grundsatz, die Nährstoffversorgung der Pflanze weitestgehend über die Grunddüngung mit organischer Substanz (Humuserde oder Kompost) in nährstoffstabilisierten Formen zu sichern, wird ein wirkungsvoller Beitrag zum Grundwasserschutz geleistet.
Der Zukauf von Düngern pflanzlichen Ursprungs ist erlaubt.
Kupfer darf bis zu einer Menge von drei Kilogramm pro Hektar im Dreijahresdurchschnitt eingesetzt werden.
Es dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die auf einer Positivliste aufgeführt sind.
Der biozyklisch-vegane Anbau ist ökologischer Landbau auf rein pflanzlicher Grundlage. Diese Anbauform schließt jegliche kommerzielle Nutz- und Schlachttierhaltung aus und verwendet keinerlei Betriebsmittel tierischen Ursprungs. Besonderer Wert wird dabei auf die Förderung der Artenvielfalt und eines gesunden Bodenlebens, auf die Schließung organischer Stoffkreisläufe sowie auf einen gezielten Humusaufbau gelegt.
Die Biozyklisch-Veganen Richtlinien werden herausgegeben von der gemeinnützig ausgerichteten Adolf-Hoops-Gesellschaft mbH Berlin, die ihrerseits die in Deutschland ansässige Kontrollorganisation CERES mit dem Bereich Kontrolle und Zertifizierung sowie BNS Biocyclic Networks Services Ltd. in Zypern mit der Vergabe der Nutzungsrechte am Biozyklisch-Veganen Gütesiegel beauftragt hat. In Deutschland und den deutschsprachigen Ländern ist der Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. der Ansprechpartner für interessierte Betriebe, der sie auch in allen Umstellungsfragen berät.
2017
In Deutschland gibt es derzeit drei zertifizierte landwirtschaftliche Produktionsbetriebe sowie erste Partner aus Handel und Verarbeitung. Weitere Zertifizierungen sind in Vorbereitung. Dazu kommen weitere Betriebe in Österreich, Ungarn, Frankreich, Griechenland und Zypern, demnächst auch in den Niederlanden und in der Schweiz. In den deutschsprachigen Ländern sind alle biozyklisch-vegan zertifizierten Betriebe auch verpflichtend Mitglied im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V., dem zur Zeit etwa 70 Mitglieder angehören (Stand 01.06.2020).
Die Mitgliedschaft im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. kostet jährlich 100,00 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr.
Für die Nutzung des Zeichens und des Begriffes "aus biozyklisch-veganem Anbau" wird eine Systemgebühr in Höhe von zwei Prozent des Nettoumsatzes aller Produkte erhoben, die als biozyklisch-vegan vermarktet werden. Die Systemgebühr wird für ein und dieselbe Ware nur einmal (auf der Ebene des Letzt-Inverkehrbringers, zum Beispiel Verarbeiter oder Packbetrieb) erhoben. Für Kleinbetriebe gelten reduzierte Pauschalbeträge.
Zertifizierte Mitgliedsbetriebe können Produkte unter dem biozyklisch-veganen Gütesiegel vermarkten und bewerben. Der Verkauf von Erzeugnissen mit dem biozyklisch-veganen Gütesiegel setzt eine Zeichennutzungsvereinbarung (BNS Biocyclic Network Services Ltd.) sowie ein gültiges biozyklisch-veganes Zertifikat (CERES) voraus. Im deutschsprachigen Raum müssen die Betriebe darüber hinaus Mitglied im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. sein.
Einmal pro Jahr durch eine von CERES beauftragte Kontrollstelle. Nach Möglichkeit in Kombination mit der Kontrolle im Rahmen der EU-Öko-Verordnung.
Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e.V.
Genthiner Str. 48
10785 Berlin
Telefon: +49 (0) 173 36 08 789
E-Mail: foerderkreis@biozyklisch-vegan.org
Web: www.biozyklisch-vegan.org und www.biocyclic-vegan.org
Letzte Aktualisierung 24.06.2020