Reduktion von Blausäure in Leinsamenpresskuchen

Reduktion von Blausäure in Leinsamenpresskuchen

Im Projekt Linovit lag der Fokus auf der Reduktion von Blausäure in Lein und dessen Verarbeitungsprodukten. Untersucht wurden die Auswirkungen von Anbaufaktoren auf die Entstehung von Blausäurevorstufen sowie Verfahren zur Reduktion des Blausäuregehaltes in Leinsamenpresskuchen. Zudem wurden verschiedene Anwendungsfelder für Leinsamenpresskuchen in Lebensmitteln identifiziert.

Empfehlungen für die Praxis

Leinsamenpresskuchen enthält eine erhöhte Konzentration an cyanogenen Glycosiden (Vorstufen der Blausäure). Um die sichere Verwendung in Lebensmitteln zu gewährleisten, ist eine Aufspaltung der Glycoside und eine Reduktion der freigesetzten Blausäure notwendig:

Prozessschritte zur Blausäurereduktion

Eine Inkubation des Presskuchens mit Wasser aktiviert die pflanzeneigenen Enzyme (β-Glycosidasen) und ermöglicht die Spaltung der cyanogenen Glycoside. Anschließend wird die freigesetzte Blausäure durch gezielte Erhitzung bei hohen Temperaturen, beispielsweise während der Extrusion, ausgetrieben. Eine abschließende Trocknung, z. B. im Wirbelschichttrockner, senkt den Wassergehalt und sichert die langfristige Produktstabilität.

Zusammenspiel der Prozessparameter

Die Reduktion der Blausäure hängt von der Verfügbarkeit von Wasser (mindestens 30 Prozent Wasserzugabe zum Presskuchen), der Temperatur (Inkubation bei 30 - 40 °C, Produkttemperatur bei der Extrusion ≥150 °C) und der Dauer der Enzymaktivität (z. B. eine Inkubationszeit von 30 Minuten) ab. Eine sorgfältige Abstimmung dieser Faktoren ist entscheidend, um die Spaltung der Glycoside und das vollständige Austreiben der Blausäure zu gewährleisten.

Analytik auf Blausäure

Leinsamenpresskuchen stellt aufgrund seiner komplexen Zusammensetzung eine Herausforderung für die Blausäureanalytik dar. Es wird empfohlen, die Analysen mit akkreditierten Laboren abzustimmen, um zuverlässige und reproduzierbare Ergebnisse zu gewährleisten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1881/2006 dürfen Lebensmittel mit einem zu hohen Blausäuregehalt nicht als Zutat in anderen Produkten verwendet werden, um die gesetzlichen Höchstgehalte zu umgehen. Eine Mischung ist erst zulässig, wenn der überhöhte Blausäuregehalt erfolgreich reduziert wurde.


"Die Reduktion von Blausäure in Leinsamenpresskuchen ist ein entscheidender Schritt, um dieses wertvolle Nebenprodukt sicher und vielseitig in der Lebensmittelproduktion einzusetzen." (Juliette Rudzick, DIL e.V.)


Informationen zum Projekt

Letzte Aktualisierung 27.03.2025

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