Die Betriebsbeschreibung ist das zentrale Dokument, in welchem die Stammdaten des Unternehmens (wie beispielsweise Anschrift, Rechtsform, Ansprechpartner für die Bio-Kontrollstelle) und die für den Betrieb relevanten Informationen (wie beispielsweise Abläufe im Unternehmen) abgefragt werden.
Wenn das Handelsunternehmen seine Ware bei einem anderen Unternehmen einlagert, dann vergibt es Tätigkeiten an Dritte, so genannte Subunternehmer. Dies muss in der Betriebsbeschreibung ebenfalls erfasst werden.
Um bereits bei der Erstkontrolle Zeit zu sparen, sollte dieses Dokument vom Unternehmen vorbereitet werden. Es wird dann mit der Auditorin, dem Auditor bei der Erstkontrolle detailliert durchgegangen. Offene Punkte können im Gespräch geklärt und ergänzt werden.
Für das Pflegen der Betriebsbeschreibung sind die Unternehmen verantwortlich. Wesentliche Änderungen (beispielsweise wenn der Ansprechpartner für die Kontrollstelle wechselt oder sich die Rechtsform ändert.) müssen vom Unternehmen unverzüglich an die Kontrollstelle gemeldet werden.
Bei den folgenden Kontrollen wird die Betriebsbeschreibung erneut durchgesprochen und abgeprüft, ob diese noch auf dem aktuellen Stand ist.
Was ist das Vorsorgekonzept zu den bio-kritischen Kontrollpunkten (BKKP)?
Hier beschreibt das Unternehmen seine einzelnen Prozesse von der Warenbeschaffung, über die Warenannahme und Lagerung bis hin zum Warenausgang. Es wird ermittelt, ob es in den einzelnen Schritten Risiken für die Bio-Integrität der Ware gibt. Falls Risiken ermittelt werden, müssen im Unternehmen Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, um das Risiko zu eliminieren oder zumindest auf ein annehmbares Maß zu reduzieren.
Hierfür hat das FiBL (Forschungsinstitut für biologischen Landbau) einen entsprechenden Leitfaden zur Erstellung veröffentlicht: Organic Eprints - Praxisleitfäden für Bio-Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 (orgprints.org).
Im Rahmen der Bio-Kontrolle werden die Angaben im Vorsorgekonzept/BKKP auf Plausibilität hin geprüft.
Was muss das Unternehmen bei der Warenbeschaffung beachten?
Alle Lieferunternehmen, von denen ein Handelsunternehmen Bio Ware bezieht, müssen selbst ebenfalls bio-zertifiziert sein.
Idealerweise prüft das Unternehmen vor dem Einkauf, ob das Lieferunternehmen ein gültiges Bio-Zertifikat hat.
Für deutsche Unternehmen kann diese Prüfung über die Datenbank des Bundesverband der Öko-Kontrollstellen erfolgen. .
Falls in den Datenbanken kein Eintrag gefunden wird, kann das Bio-Zertifikat auch bei den Unternehmen direkt angefordert werden. Viele Unternehmen bieten die Zertifikate auch zum Download auf ihrer Homepage an.