Wer Bio-Lebensmittel handeln möchte, muss sich von einer anerkannten Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen. Ausnahme sind Einzelhändlerinnen und -händler, die in direktem Kundenkontakt stehen und nur verpackte "Selbstbedienungsware" anbieten. Alle anderen, auch Online-Händlerinnern und -händler, Großhandelsunternehmen und Streckengeschäftler unterliegen der Kontrollpflicht. Auch Einzelhändlerinnen und -händler sowie Betreiberinnen und Betreiber von Marktständen, die ein Lager besitzen, das sich nicht direkt bei der Verkaufsstätte befindet, müssen sich dem Kontrollverfahren unterstellen.
Alle für Händlerinnen und Händler zugelassenen Kontrollstellen finden Sie in unserer Kontrollstellenliste mit der Kennzeichnung für den Bereich C "Handel mit Drittländern" beziehungsweise D "Vergabe an Dritte". Die Kosten für die Zertifizierung sind aufwandsbezogen, variieren aber je nach Kontrollstelle. Es ist durchaus sinnvoll, die Angebote und Konditionen von verschiedenen Kontrollstellen zu vergleichen. Hinzu kommen die Kosten für eine mögliche Mitgliedschaft und Zertifizierung für einen der Öko-Anbauverbände. Bei Filial-Unternehmen erhält das gesamte Unternehmen ein Zertifikat, eigenständige Kaufleute aber benötigen jede ihr eigenes Öko-Zertifikat.
Erstinspektion des Bio-Betriebes
Bei der Ersterhebung nimmt die Kontrolleurin oder der Kontrolleur alle Grunddaten des Betriebes auf und gleicht die Daten mit einem Anforderungskatalog der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ab. So wird geprüft, ob alle Anforderungen der EU-Vorgaben eingehalten werden und was eventuell geändert werden muss. Der Betrieb muss diesen Anforderungskatalog dann umsetzen, was bei der nächsten Inspektion überprüft wird.
Bei der Ersterhebung wird außerdem ausführlich über die Einhaltung der Vorgaben informiert, um weitere Kontrollabläufe zu erleichtern. Außerdem wird ein Zertifizierungsvertrag abgeschlossen, und die Kontrollstelle meldet das Unternehmen an die zuständige Behörde in dem jeweiligen Bundesland.