Bewerbungsverfahren

Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfrist

Der Bewerbungszeitraum für den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2025 beginnt am 2. April 2024 und endet am 30. Juni 2024.

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:

  •  vollständig ausgefüllten Formblättern I, I a, II oder IIa, III und ggf. IIIa, IIIb sowie IV (siehe Kasten unten),
  •  Zertifikat gemäß Artikel 35, Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 848/2018 für das laufende  Wirtschaftsjahr,
  •  Darstellung der vorbildlichen und innovativen Leistungen der betrieblichen Konzeption und eines ggf. gewählten Themenschwerpunktes anhand des Fragenkatalogs,
  •  weiteren Materialien zur Darstellung des Gesamtbetriebs und der vorbildlichen Leistungen (Zertifikate, Fotos, Zeitungsausschnitte, Skizzen, Betriebsspiegel, usw.) nach eigenem Ermessen.

Bewerbungsunterlagen

Hier finden Sie die für die Bewerbung notwendigen Formblätter.

Alternativ können Sie die Bewerbungsunterlagen an der unten angegebenen E-Mail-Adresse anfordern.

Am Bewerbungsverfahren nehmen nur Bewerbungen teil, die innerhalb der Bewerbungsfrist, also bis zum 30. Juni 2024 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingehen. Es gilt das Datum des E-Mail-Eingangs.

Bewerbungen per Fax oder Post können nicht berücksichtigt werden!

Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind im pdf-Format per Mail über folgende E-Mail-Adresse an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 333 zu senden:

E-Mail: boel@ble.de
unter Angabe im Betreff "BWÖL 2025-Bewerbung"

Hinweis: Sie können Ihre digitale Unterschrift direkt in den Formblättern I und I a an den vorgesehenen Stellen einfügen. Alternativ können Sie die Seiten der Bewerbungsunterlagen, die eine Unterschrift erfordern ausdrucken. Unterschreiben Sie diese Seiten und senden Sie die gescannten Seiten mit Ihrer Unterschrift zusätzlich mit den anderen Bewerbungsunterlagen zu. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn die erforderlichen Unterschriften übermittelt werden.

Fragenkatalog zur betrieblichen Konzeption der Bewerbung

Besondere Innovationen und vorbildliche Leistungen beziehen sich hier auf die betriebliche Konzeption gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines gewählten Themenschwerpunktes, die einen nachhaltigen Charakter auch über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren darstellen sollte.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen:

  1. Welche vorbildlichen und innovativen Leistungen weist Ihr betriebliches Konzept auf?
  2. Was ist das Besondere an Ihrer betrieblichen Konzeption und welche Umweltwirkungen gehen davon aus?
  3. Inwieweit ist Ihr betriebliches Konzept auf andere Betriebe übertragbar und welche Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden beziwehungsweise schon vorhanden sein?
  4. Was ist an Ihrem betrieblichen Konzept neuartig und worin unterscheiden sie sich von anderen Betrieben?
  5. Welche Pionierleistung oder Innovationscharakter liegt Ihrer betrieblichen Konzeption zugrunde?
  6. Wie wird gewährleistet, dass Ihr betriebliches Konzept nachhaltig beziehungsweise über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren wirksam ist?
  7. Bitte stellen Sie weitere Besonderheiten Ihres betrieblichen Konzeptes dar, die nicht durch die vorangegangenen Fragestellungen erfasst werden.

Informationen zur Vorgehensweise

  • Bitte beantworten Sie den Fragenkatalog. Sofern Sie ein Themenschwerpunkt in Formblatt I gewählt haben, stellen Sie das Themenfeld in den Fokus der Beant-wortung. Denken Sie daran, dass die Beantwortung dieses Fragenkataloges für die erste Be-wertung durch die Jury maßgeblich ist!
  • Neben der Beantwortung der Fragen können weitere Materialien zur Darstellung der vorbildlichen Leistung (Zertifikate, Fotos, Zeitungsausschnitte, Skizzen, Betriebsspiegel, usw.) nach eigenem Ermessen der Bewerbung beigefügt werden.
  • Beachten Sie, dass die Preisgelder als De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor und im gewerblichen Bereich ausgezahlt werden und ein bestimmter Betrag nicht überschritten werden darf. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13.12.2023 und die Verordnung (EU) 1408/2013 in der der Europäischen Kommission vom 18.12.2013; zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/2391 vom 04.10.2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission.
  • Beachten Sie, dass die Verleihung des Ehrenpreises widerrufen werden kann, wenn der Preis-träger sich als des verliehenen Preises unwürdig erweisen sollte. Im Falle des Widerrufes ist die Ehrenurkunde zurückzugeben sowie die gewährte Geldprämie zu erstatten. Mit dem Wi-derruf erlöschen alle Rechte der Preisverleihung (Erlass des Bundesministeriums für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BAnz AT 12.07.2012).

Letzte Aktualisierung 01.04.2024

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