Öko-Puten werden in der Regel nach 20 Wochen zum Schlachten abgeholt. Es ist jedoch zu beachten, dass zu keiner Zeit die vorgeschriebene Grenze von 21 Kilogramm Lebendgewicht je Quadratmeter Stallfläche überschritten werden darf. Um das Gewicht der Puten stets im Blick zu behalten, sollten die Tiere einmal wöchentlich zur Kontrolle gewogen werden. In der achten Lebenswoche zeigt sich der erfahrenen Putenmästerin oder dem erfahrenen Putenmäster, wie sich die Tiere im weiteren Verlauf der Mast entwickeln.
Bei gemischtgeschlechtlicher Mast werden zuerst die Hennen geschlachtet, eine Woche später die Hähne. Die Tiere werden beim Verladen der Hennen zur Schlachtung sortiert.
Transport
Für den sachgerechten Transport der Tiere zum Schlachthof sind Tierhalterinnen und Tierhalter, Spedition und Schlachterei gleichermaßen verantwortlich. In der Regel wird der Transport jedoch vom Abnehmer organisiert, der sich damit verpflichtet, die Tierschutztransportverordnung einzuhalten.
Schlachtung im Lohn
Die EU-Öko-Verordnung erlaubt die Schlachtung von Öko-Puten im Lohn auch in konventionellen Schlachtbetrieben. Die Landwirtin oder der Landwirt muss mit dem Schlachtbetrieb dann einen Subunternehmer-Vertrag abschließen.
Hofschlachtungen
Das Schlachten und Zerlegen von Mastgeflügel ist mit hohen Auflagen verbunden wie der Einhaltung der Handwerksordnung, einer Gewerbeanmeldung und einer EU-Zulassung. Es gibt jedoch eine Ausnahme: das Schlachten von weniger als 10.000 Stück Geflügel im Jahr im landwirtschaftlichen Betrieb. Das Fleisch darf dann ausschließlich an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgegeben werden.