Spargelhähnchen

Spargelhähnchen

Crioceris asparagi (L.), Familie: Blattkäfer

Schaderreger

Das Spargelkraut wird von Käfern und Larven befressen. Starker Befall kann bis zum Kahlfraß führen.

Die fünf bis sieben Millimeter langen Käfer treten von April bis September auf. Sie sind an Halsschild und Körperseiten rötlich-braun. Der Kopf, Beine und die oberen Bereiche der Flügeldecken sind metallisch glänzend schwarz. Sie haben auffällige hellgelbe Zeichnungen auf den Flügeldecken, meist in Form von sechs doppelreihig angeordneten Flecken, die aber auch ineinander verlafen können. Fühlen sie sich bedroht, machen sie ein Zirpgeräusch, das ihnen durch Vergleiche mit dem Hahnenschrei den Namen gegeben hat. 

Die Larven sind graugrün gefärbt und haben einen schwarzen Kopf und sechs schwarze Brustbeine. Sie erreichen bis zu acht Millimeter Körperlänge.

Ähnliche Schädlinge

An Spargel kann auch der verwandte Spargelkäfer auftreten, der jedoch schwarze Punkte auf den sonst gelben Flügeldecken trägt. In Süd- und Osteuropa sowie Bayern können weitere Arten wie der Fünfpunkt-Spargelkäfer Crioceris quinquepunctata auftreten.

Schadwirkung

Die Käfer fressen an Wild- und Kulturspargel. Besonders Junganlagen von Spargel sind durch den Spargelhähnchenbefall gefährdet. Durch die Schwächung der Pflanzen kann der Ertrag im Folgejahr vermindert werden.

Biologie in Kürze

Etwa ab April erscheinen die Käfer nach der Überwinterung und beginnen mit dem Reifungsfraß in den Junganlagen und an Wildpflanzen. Nach der Paarung, etwa ab Mai, legen die Weibchen die grauen bis schwarz-grünen Eier senkrecht an die Nadeln. Die Larven fressen am Laub und verpuppen sich nach etwa zwei bis drei Wochen in einem Gespinst im Boden. Es erscheint die zweite Käfergeneration, die in den Ertragsanlagen frisst. Im August und September treten die von dieser Generation erzeugten Larven auf. Ab Spätsommer suchen die Käfer ihre Überwinterungsquartiere unter Bodenstreu, Baumrinde oder am Fuß der Spargelpflanzen auf.

Regulierungsstrategien

Vorbeugende Maßnahmen

  • Spargel-Wildpflanzen und Spargelsämlinge der Ertragsanlagen vernichten, Triebe nicht vorzeitig durchtreiben lassen
  • Bei Grünspargel "Fang-Ablenkungstriebe" während der Erntezeit stehen lassen

Direkte Bekämpfung durch zugelassene Pflanzenschutzmittel

Derzeit sind in Deutschland Pflanzenschutzmittel auf der Basis folgender Wirkstoffe zugelassen:

  • Niem (Wirkstoff Azadirachtin) wirkt als Fraßgift selektiv auf Pflanzenschädlinge.
  • Pyrethrine und Rapsöl haben als Kontaktgift eine Nebenwirkung auf Nützlinge und sollten daher mit besonderem Bedacht angewendet werden.
  • Bis Ende 2020 können Reste von Pflanzenschutzmitteln auf Basis von Bacillus thuringiensis aufgebraucht werden, deren Zulassung ausgelaufen ist.

 

Bitte prüfen Sie unbedingt die aktuelle Zulassung und Anwendungsbestimmungen, zum Beispiel unter www.pflanzenschutz-information.de!

Letzte Aktualisierung 05.12.2019

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