Ecoland e. V.
Haller Straße 20, 74549 Wolpertshausen
Telefon: +49 (0)7904 97970
E-Mail: info@ecoland.de
Internet: www.ecoland.de
1997
51 Betriebe bewirtschaften 2.474 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (Stand 1.1.2019, Quelle: BÖLW).
Jeder Erzeuger-Betrieb zahlt einen Grundbeitrag von 150 Euro / Betrieb und Jahr. Hinzu kommen jährlich fünf Euro / Hektar Grünland, 7,50 Euro / Hektar Acker und 12,50 Euro / Hektar für Obst- und Gartenbau, Weinbau sowie Sonderkulturen. Streuobstflächen und Wald werden nicht berechnet. Der Maximalbetrag pro Betrieb liegt bei 500 Euro.
Ecoland ist mit 51 Mitgliedsbetrieben der kleinste ökologische Anbauverband in Deutschland. Das bietet den Vorteil kurzer Wege. Ecoland bezeichnet sich selbst als Regionalverband, der sich auf die Region Hohenlohe im nördlichen Baden-Württemberg konzentriert. Ecoland berät und betreut die Mitgliedsbetriebe fachlich. Ein weiterer Schwerpunkt von Ecoland liegt in Anbau und Vermarktung von ökologischen Naturgewürzen, welche unter dem Schirm "Seeds of Hope" die Grundsätze von Ecoland wiederspiegeln. Dafür ist Ecoland weltweit tätig.
Folgende Erzeugerbereiche werden durch die Ecoland-Richtlinien geregelt: Landwirtschaft und Gartenbau, Bienenhaltung/Imkerei, Wildsammlung.
Keine Teilumstellung erlaubt, alle Betriebszweige müssen ökologisch bewirtschaftet werden. Die Umstellung des Betriebes kann schrittweise erfolgen, sollte jedoch nach spätestens fünf Jahren erfolgt sein. Es gilt das Prinzip der Bewirtschaftereinheit, das heißt ein und dieselbe Betriebsleitung darf nicht gleichzeitig einen konventionellen und einen ökologisch bewirtschafteten Betrieb führen.
In der Fruchtfolge ist ein Mindestanteil an Hauptfruchtleguminosen von einem Fünftel der Ackerfläche einzuhalten. Bei sehr günstigen Bedingungen kann der Anteil mit Zustimmung von Ecoland verringert werden (auf mindestens ein Sechstel), dies gilt auch wenn der Standort besondere Risiken hinsichtlich des Nährstoffaustrages aufweist.
Maximal 112 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr zulässig, möglichst organische Dünger vom eigenen Betrieb.
Maximal 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr in Form von betriebsfremden organischen Düngern zulässig.
Kupfer darf bis zu einer Menge von drei Kilogramm pro Hektar und Jahr eingesetzt werden (auch bei Kartoffeln). Bei Hopfen sind maximal vier Kilogramm pro Hektar und Jahr zulässig.
Formaldehyd ist nicht zugelassen.
Ecoland-Mitglieder können ihre Erzeugnisse mit dem Ecoland-Zeichen kennzeichnen und bewerben. Für die Zeichennutzung fallen keine Kosten an. Der Verband bietet Absatzmöglichkeiten über bäuerliche Erzeugergemeinschaften.
Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und nach Verbandsrichtlinien durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzlich sind unangemeldete Stichprobenkontrollen möglich.
Letzte Aktualisierung 23.08.2019