Die neue EU-Öko-Verordnung

Das neue EU-Öko-Recht: Übersicht über die Verordnungen

Seit 1. Januar 2022 gilt die neue EU-Bio-Verordnung. Die EU-Bio-Basisverordnung VO (EU) 2018/848 wird von Durchführungsverordnungen und delegierte Verordnungen ergänzt. Die Rechtstexte für den Ökologischen Landbau legen fest, wie Bio-Lebensmittel in der EU pro-duziert, kontrolliert, importiert und gekennzeichnet werden.

Die Basisverordnung:

Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (konsolidierte Fassung vom 1.1.2022)

Die konsolidierte Fassung erhält die folgenden Änderungsverordnungen:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/427 der Kommission vom 13. Januar 2020
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/269 der Kommission vom 4. Dezember 2021    
  • Verordnung (EU) 2020/1693 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. November 2020
  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/1794 der Kommission vom 16. September 2020
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/642 der Kommission vom 30. Oktober 2020
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/715 der Kommission vom 20. Januar 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/716 der Kommission vom 9. Februar 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1006 der Kommission vom 12. April 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1691 der Kommission vom 12. Juli 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1697 der Kommission vom 13. Juli 2021
  • Delegierte Verordnung (EU) 2022/474 der Kommission vom 17. Januar 2022

Durchführungsverordnungen und delegierte Rechtsakte

  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/464
    Vorgaben zur "rückwirkenden Anerkennung von Flächen", viele Details für die Tierhaltung sowie Vorgaben für Verfahren, die bei der Herstellung von ökologischen Lebensmitteln oder Futtermitteln zugelassen sind. Vorgaben für den Informationsaustauch unter den Mitgliedsstaaten zur Verfügbarkeit von ökologischen Pflanzenvermehrungsmaterial, Tieren und Juvenilen in Aquakultur.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/2146
    Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848: Definition von Kriterien und Verfahren in Katastrophensituationen, wie etwa Dürre oder dem Verlust von Tierbeständen.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/279
    Verfahrensschritte bei einem Verdacht auf einen Verstoß für Unternehmen, Regeln für die Methodik amtlicher Untersuchungen durch Kontrollstellen und Behörden, Kennzeichnungsvorgaben für Umstellungserzeugnisse, Vorgaben zu Unternehmergruppen und deren Internen Kontrollsystemen, Mindestprozentsätze für Kontrollen und Probenahmen, Anforderungen an einen nationalen Maßnahmenkatalog für den Fall von Verstößen, Informationsaustausch zwischen den Behörden.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/771
    Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848: Kriterien und Bedingungen für die Prüfung der Dokumentation im Rahmen der Kontrollen von Betrieben und Unternehmergruppen.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 Zugelassene Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der biologischen Produktion.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1189
    Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material besonderer Gattungen oder Arten.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1342
    Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848: Vorschriften über die Informationen, die von Drittländern sowie von Kontrollbehörden und Kontrollstellen zwecks Überwachung ihrer Anerkennung zu übermitteln sind, sowie über die Maßnahmen, die zur Ausübung dieser Überwachung zu ergreifen sind.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378
    Vorschriften zur Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698
    Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848: Verfahrensvorschriften für die Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen in Drittländern zuständig sind.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/2119
    Vorschriften über bestimmte von Unternehmern und Unternehmergruppen verlangte Aufzeichnungen und Erklärungen und über die technischen Mittel für die Ausstellung von Zertifikaten gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländer.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2304
    Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848: Vorschriften zur Ausstellung von ergänzenden Zertifikaten, mit denen zum Zweck der Ausfuhr bescheinigt wird, dass bei der ökologischen/biologischen Produktion von tierischen Erzeugnissen keine Antibiotika eingesetzt werden.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2306
    Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848: Vorschriften über die amtlichen Kontrollen zum Import von Bio-Produkten und Umstellungserzeugnissen sowie über die Kontrollbescheinigung
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/2307
    Festlegung von Vorschriften über die erforderlichen Unterlagen und Mitteilungen für ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse, die zur Einfuhr in die Union bestimmt sind.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325
    Erstellung des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2022/760
    Änderung der delegierten Verordnung 2021/2306 hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für in der Ukraine ausgestellten Kontrollbescheinigungen.

Nationale Rechtsvorschriften

Nicht nur auf EU-Ebene gibt es Änderungen in den rechtlichen Vorgaben. Auch die nationalen Vorschriften, in Deutschland das Ökolandbaugesetz (ÖLG) und zugehörige Gesetze, benötigen eine Anpassung. Am 30.07.2021 erschien das überarbeitete Ökolandbaugesetz und Öko-Kennzeichengesetz im Bundesgesetzblatt.

Das neue ÖLG legt eine bessere Grundlage für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung. Weiterhin wurde das zweistufige Kontrollsystem in Deutschland detaillierter geregelt, sodass die Zuständigkeiten zwischen staatlichen Kontrollbehörden und privaten Kontrollstellen klarer sind. Die Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen liegen zukünftig gänzlich in der Hand der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, anstatt auf Bund und Länder aufgeteilt zu sein.


Letzte Aktualisierung 30.05.2022

Nach oben
Nach oben