Ökolandbau und Gentechnik

Gentechnik und Ökolandbau: Gesetzliche Grundlagen

EU-Recht für den Ökolandbau verbietet Gentechnik!

Der Einsatz von Gentechnik ist im biologischen Landbau verboten, da die Gentechnik mit den Prinzipien des Ökolandbaus nicht vereinbar ist. Die Öko-Basisverodnung (EG) Nr. 834/2007 verbietet die Verwendung von GVO (gentechnisch veränderten Organismen). GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht als Lebensmittel, Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier in der Ökoproduktion eingesetzt werden.

BMEL: EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Gesetz zur Regelung der Gentechnik

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unterliegt in Deutschland dem "Gesetz zur Regelung der Gentechnik". Das Gentechnikgesetz soll "Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen" und gleichzeitig "die Möglichkeit gewährleisten, dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können". Außerdem soll es "den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik schaffen".

Seine wesentlichen Elemente sind:

  • Haftung: Landwirte, die Gentechnik anwenden, müssen "gesamtschuldnerisch" für GVO-Verunreinigungen auf benachbarten gentechnikfreien Feldern haften. Dies gilt auch dann, wenn sie die Regeln der "Guten fachlichen Praxis" eingehalten haben.
  • Standortregister: Die öffentlich zugängliche Internetseite zum Standortregister enthält grundstücksgenaue Angaben der Flächen mit GVO-Anbau. Alle Flächen mit GVO-Anbau müssen drei Monate vor Aussaat angemeldet werden.
  • Produktinformationspflicht:GVO-Saatgutverkäufer sind verpflichtet, in einem "Beipackzettel" die Anforderungen an die "Gute fachliche Praxis" zu beschreiben, um Schäden in Nachbarfeldern zu verhindern. Bei fehlerhaften Produktinformationen machen sie sich haftbar.
  • Schutz ökologisch sensibler Gebiete: Naturschutzbehörden können direkt eingreifen, um den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor GVO-Verunreinigung zu gewährleisten.
  • Verbraucher- und Naturschutzbehörden haben Mitspracherechte beim Inverkehrbringen und Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen. Bei einem Dissenz zwischen den beteiligten Behörden kann das Bundesverbraucherschutzministerium durch Anweisung Klarheit schaffen.

Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)

Verordnung über die gute fachliche Praxis

Seit April 2008 gilt die "Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen". Damit sollen die notwendigen Vorsorgemaßnahmen beim Anbau von GVO geregelt werden, um die Anbauer von Nicht-GVO-Pflanzen vor Einträgen zu schützen:

Gesetze im Internet: Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (GenTPflEV)

Logo "Ohne Gentechnik"

Die Bundesregierung hat 2009 eine freiwillige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung eingeführt. Das Logo soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter machen, sich bewusst für Lebensmittel ohne Gentechnik zu entscheiden. Lebensmittelproduzenten, die auf die Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe komplett verzichten, können ihre Produkte mit diesem Siegel bewerben. Bei so gekennzeichneten Lebensmitteln dürfen keine nachweisbaren gentechnisch veränderten Bestandteile vorhanden sein (Nachweisgrenze: 0,1 Prozent).

Untersagt ist auch die Verwendung von Enzymen oder Zusatzstoffen, die mit Hilfe von Gentechnik hergestellt wurden. Außerdem werden besonders hohe Anforderungen an den Nachweis der Gentechnikfreiheit gestellt. Für tierische Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier gilt: Die Tiere dürfen innerhalb vorgegebener Fristen nicht mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen gefüttert werden.

Weitere Infos auf der Seite ohnegentechnik.org


Weblinks

Transgen ("Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln"): Informationen zur Anwendung der Gentechnik im Lebensmittelbereich

Informationsdienst Gentechnik

Nachrichten zur Agro-Gentechnik, Argumente und Aktionsmöglichkeiten für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Ernährung, Informationen zur praktischen Umsetzung einer gentechnikfreien Landwirtschaft

Gentechnikfreie Regionen

Hintergrundmaterialien und Informationen über aktuelle Entwicklungen der gentechnikfreien Regionen in Deutschland

AbL: Gentechnikfreie Landwirtschaft

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) setzt sich für das Recht ein, weiterhin gentechnikfrei erzeugen zu können.

Gen-ethisches Netzwerk (GeN)

Informationen und Kontakte zum Thema Gentechnologie und Fortpflanzungsmedizin

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL ist die zuständige Behörde für die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Aufgaben zur Gentechnik.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Das BfR ist zuständige Behörde für die Zulassung bzw. Notifizierung von genetisch veränderten Lebensmitteln.

Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut)

Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG)

Letzte Aktualisierung 03.01.2020

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