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Baden-Württemberg: Fördermittel für Zweinutzungshühner

Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, die in BW Zweinutzungshühner aufziehen oder halten, können Zuschüsse dafür beantragen. Das Landwirtschaftsministerium möchte damit besonders tiergerechte Haltungsverfahren fördern.

Hahn und Hühner einer Zweinutzungsrasse.

Foto: ÖTZ gGmbH

In der neuen Förderperiode von 2023 bis 2027 gibt es in Baden-Württemberg zwei Fördermaßnahmen, die Betriebe mit Zweinutzungshühnern beantragen können. Über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) werden die tiergerechte Junghühneraufzucht von Zweinutzungsrassen sowie die tiergerechte Haltung von Legehennen von Zweinutzungsrassen gefördert. Ziel ist es, die Haltung von Zweinutzungshühner zu stärken und damit das Tierwohl zu fördern. Dadurch werden die Betriebsleiterinnen und -leiter unterstützt, die gesellschaftlichen Ansprüche an eine tiergerechte Nutztierhaltung umzusetzen.

Beide Förderrichtlinien gelten nur für Betriebe, die in Baden-Württemberg niedergelassen sind und deren Betriebsstätten in dem Bundesland liegen. Um die Förderung zu erhalten, verpflichten sich die Betriebe, die Vorgaben ein Jahr umzusetzen.

Förderfähig sind Zuchtbetriebe mit mindestens 150 Stallplätzen. Werden alle Vorgaben erfüllt, erhält der Betrieb 130 Euro je 100 erzeugten weiblichen Tieren. Betriebe, die Zweinutzungshühner halten, erhalten acht Euro Förderung pro Tier pro Jahr.

Alle weiteren Vorgaben und Informationen finden Sie auf der Webseite des Infodiensts Baden-Württemberg.

Hintergrund

Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der GAP-Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.

Wichtige Schwerpunkte der Landesregierung insbesondere im Bereich Stärkung der Biodiversität, des Klimaschutzes und des Tierwohls führen zu neuen Fördermaßnahmen. Bewährte Fördermaßnahmen werden ausgebaut.

Tierschutz und artgerechte Tierhaltung sind wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher wird FAKT II ab 2023 um neue Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls ergänzt. Das Zweinutzungshuhn ist ein Ansatz, um das Tierwohl in der Geflügelhaltung zu steigern, denn die Tiere werden nicht einseitig auf Hochleistung gezüchtet. Sowohl Henne als auch Hahn werden aufgezogen und beiden Geschlechtern damit eine artgerechtere Haltung ermöglicht.

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