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Forschungsaufruf: Projekte zur Sicherung einer nachhaltigen Tierernährung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sucht praxisnahe Vorhaben, die die Klimawirkung der Tierernährung verbessern und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft leisten. In einem Modul sollen vorrangig Vorhaben für den ökologischen Landbau gefördert werden.

Rinder im Stall.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht praxisnahe Vorhaben, die im Programm zur Innovationsförderung (Modul A), im BÖLN (Modul B) sowie in der Eiweißpflanzenstrategie (Modul C) die Klimawirkung der Tierernährung verbessern und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft leisten. Projektskizzen können bis zum 10. Februar 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Es werden innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen gesucht, die eine nachhaltige Tierernährung ermöglichen und die Verfügbarkeit und Konservierung hochwertiger Futtermittel sicherstellen.

Tierernährung nachhaltiger und zukunftssicher machen

Durch eine Optimierung der bedarfs- und tiergerechten Energie- und Nährstoffversorgung sowie einer Steigerung der tierindividuellen und betrieblichen Futter- und Nährstoffeffizienz können Emissionen reduziert werden.

Eine optimale, innovative Futtermittelauswahl und Rationsgestaltung kann zu verbesserten CO2-Bilanzen führen und prozessbedingte Umweltwirkungen insgesamt reduzieren.

Um die Tierernährung unter sich verändernden klimatischen Bedingungen zukunftssicher zu machen, sollten anpassungs- und widerstandsfähige Futterpflanzen sowie Verfahren, die die Futtermittelsicherheit gewährleisten, genutzt werden.

Ideen für konventionelle und ökologische Bereiche sowie zu Eiweißpflanzen gesucht

In Modul A sollte die Realisierung entsprechender innovativer Produkte, Verfahren und Leistungen eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft beinhalten. In Modul B stehen vorrangig Vorhaben, mit denen der ökologische Landbau gefördert werden kann. In Modul C werden Vorhaben adressiert, die sich thematisch auf Leguminosen fokussieren und bei denen die Anliegen der konventionellen Wirtschaftsweise im Vordergrund stehen.

Modul B: Förderung vorrangig ökologischer Vorhaben

Mit der Förderung sollen neue Strategien und Lösungen für die nachhaltige und ökologische Tierernährung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Lösungen, um die ab dem Jahr 2026 geltende Verpflichtung nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 zu erfüllen, gemäß derer Schweine und Geflügel ausschließlich mit Eiweißfuttermitteln aus ökologischer Erzeugung zu füttern sind.

In diesem Modul sollen vorrangig Vorhaben für den ökologischen Landbau gefördert werden, sofern keine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Vorhaben mit substantieller Kooperation mit der Privatwirtschaft sind im Modul A einzureichen.

Neben Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sollen insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Beratung, Praxis, Bevölkerung und Politik gefördert werden. Es ist erwünscht, dass der Wissenstransfer im Rahmen der Projekte realisiert wird. Hierzu zählen die Entwicklung, Erstellung und Erprobung neuer, konkreter Praxisanleitungen für Maßnahmen und Definition von Methoden für unterschiedliche Anwendergruppen. Dafür können unterschiedliche Medien, Plattformen und Formate genutzt werden; die Einbeziehung der Fachkompetenz aus Sozial-, Medien- und Kommunikationswissenschaft sowie vergleichbarer Wissenschaften wird empfohlen.

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der dem zuständigen Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.

Weitere Informationen

Interessierte Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können bis 10. Februar 2022, 12 Uhr, ihre Projektskizzen einreichen.

Ansprechpartnerinnen für Modul B sind in der BLE Frau Andrea Selbach (Telefon: 0228/6845-3719, E-Mail: andrea.selbach@ble.de) und Frau Viola Molkenthin (Telefon: 0228/6845-2944, E-Mail: viola.molkenthin@ble.de).

Quelle: Pressemitteilung BÖLN

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