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Innovationspreis Gartenbau 2022: jetzt bewerben!

Bis zum 15. März 2022 läuft die Bewerbungsfrist für den Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2022 mit dem wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgezeichnet werden.

Logo Innovationspreis Gartenbau

Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Herstellungsunternehmen von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln, um beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen.

Die Bewerbungsunterlagen können Sie unter www.bmel.de/innovationspreis herunterladen. Bitte beachten Sie den Einsendeschluss am 15. März 2022. Senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das KTBL in der Bartningstraße 49 in 64289 Darmstadt oder per E-Mail an gartenbau@ktbl.de.

Neben der ausgefüllten Kurzdarstellung sollte Ihre Bewerbung auch eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten (z. B. technische Beschreibungen oder Kulturbeschreibungen). Foto- oder Filmmaterial können Sie ebenso mit einschicken wie auch erstelltes Werbematerial. Informationen zu den Preisträgern der Vorjahre und der Verleihung des Innovationspreises 2021 gibt es ebenfalls auf unter www.bmel.de/innovationspreis.

Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Dieses Preisgeld wird von der Bewertungskommission auf bis zu drei Preisträger - nach Möglichkeit je einer in den Kategorien Pflanze, Technik oder Kooperation/ Betriebsorganisation/ Unternehmenskonzept aufgeteilt.

Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 Euro begrenzt ist.

Bewertungskriterien

Die Bewertung erfolgt nach

  • der innovativen Qualität,
  • der Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft,
  • der praktischen Anwendung,
  • den Marktchancen und
  • dem Modellcharakter für andere Betriebe.

Quelle: Pressemitteilung KTBL

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