Anlässlich der PLANAK-Sitzung sagt Bundesminister Özdemir: "Mit der GAK fördern wir viele wichtige Projekte in den ländlichen Räumen. Das wollen und werden wir weiterhin tun, auch wenn die Spielräume künftig enger werden. Wir wollen die GAK zukunftsfest ausrichten, die Arbeiten dazu gehen Bund und Länder gemeinsam an. Um bestmöglich in unsere ländlichen Regionen investieren zu können, hat mein Ministerium dafür gesorgt, dass die Mittel 2024 deutlich flexibler genutzt werden können. So können die Länder Mittel besser ausschöpfen und sie sparen Verwaltungsaufwand. Außerdem wurde wieder deutlich, wie schwerwiegend die geplanten GAK-Kürzungen für die ländlichen Räume sind. Hier liegt der Ball nun im Bundestag."
Weiteres zentrales Thema der PLANAK-Sitzung war der Umbau der Tierhaltung. Zur Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in besonders tiergerechte Stallbauten und laufende Mehrkosten für mehr Tierwohl in der Schweinehaltung müssen Anpassungen in der GAK vorgenommen werden. Dazu Bundesminister Özdemir: "Wir müssen Landwirtinnen und Landwirte bei der Weiterentwicklung der Tierhaltung unterstützen. Die Förderung von Investitionen und laufenden Mehrkosten ist ein ganz wesentlicher Baustein davon. Durch das Bundesprogramm wollen wir den Betrieben eine abgestimmte Förderung aus einem Guss anbieten. Um Doppelförderung zu vermeiden, müssen wir die GAK entsprechend anpassen. Ich werbe dafür, dass wir nun diese Chance nutzen und die Länder diesen Ansatz unterstützen. Wir müssen für die Betriebe schnell verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, damit die Tierhaltung in Deutschland eine Zukunft hat."
Hintergrund:
Das wichtigste nationale Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und für die Entwicklung ländlicher Gebiete ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Vorsitzender), der Bundesminister der Finanzen sowie die zuständigen Ministerinnen/Senatorinnen und Minister/Senatoren der Länder beschließen im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz, welche Einzelmaßnahmen über dieses nationale Förderinstrument unterstützt werden können. Angebot und Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgen durch die Länder. Der Bund erstattet den Ländern 60 Prozent, beim Küstenschutz 70 Prozent der dafür von den Ländern geleisteten Ausgaben. Für das Jahr 2024 ist geplant, dass der Bund den Ländern im Rahmen der GAK insgesamt 840,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft