Mit dem Ende Februar vorgestellten Gesetzesvorhaben für mehr Kinderschutz in der Werbung hat Bundesminister Cem Özdemir die Pläne des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Vorhabens, die Ernährungsumgebungen an vulnerable Gruppen anzupassen, veröffentlicht.
Die Bemühungen im vergangenen Jahrzehnt, dies durch die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie zu erreichen, sind gescheitert. Vielmehr befinden sich die Werbeaussagen für Süßwaren 2021 auf dem bis dato höchsten Stand (Statista Research Department).
Die Herstellerinnen und Hersteller der AöL setzen sich seit 30 Jahren für die Transformation des Ernährungssystems ein – dazu gehören auch gesunde Lebensmittel aus gesunden Strukturen: "Wir sind uns der Verantwortung für die Gesellschaft bewusst und begrüßen ein konsequentes Handeln der Regierung", so Matthias Beuger, Referent für Ernährung und Politik in der AöL.
Lebensmittel lediglich anhand einseitiger Nährwertprofile einzuordnen, wie es der aktuelle Vorschlag vorsieht, birgt jedoch Risiken. Erfahrungen mit Nährwertkennzeichnungen auf der Vorderseite der Verpackung zeigen, dass eine Bewertung von Lebensmitteln allein über Nährwertprofile zu mehr Zusatzstoffen und einem höheren Verarbeitungsgrad führt. Diese Entwicklung steht Forschungen, wie der zur NOVA-Klassifikation für Lebensmittel, entgegen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung kommt im 15. DGE-Ernährungsbericht zu dem Schluss, dass die Qualität verarbeiteter Lebensmittel und ihre physiologische Wirkung maßgeblich durch die angewendeten Verarbeitungsverfahren sowie durch die Art und Menge der verwendeten Zutaten bestimmt wird. Neben den Nährstoffen ist somit vor allem die Qualität eines Lebensmittels ein essentieller Bestandteil bei der Beurteilung der physiologischen Wirkung und muss im Gesetzesentwurf berücksichtigt werden. "Erst dann werden die Werbeverbote an den richtigen Stellen wirksam", so Beuger abschließend.
Quelle: Pressemitteilung der AÖL e.V. (PDF-Datei)