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Özdemir begrüßt Anpassung der Haltungsformkennzeichnung des Handels

Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung kommt: Ab August 2025 informiert die staatliche Kennzeichnung bei frischem Schweinefleisch, in welcher von fünf Haltungsformen das Tier gelebt hat. Nun passt auch der Lebensmitteleinzelhandel seine – freiwillige – Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren an das staatliche Tierhaltungskennzeichen an. Künftig werden beide Kennzeichnungen fünfstufig sein und auf weitgehend identischen Kriterien basieren.

Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Klick führt zu Großansicht.

Foto: BMEL

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein zentraler Baustein bei der zukunftsfesten Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland. Damit legt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Grundlage, um den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Transparenz in der Tierhaltung zu entsprechen und außerdem die Bemühungen der Landwirte für tiergerechtere Haltungen sichtbar zu machen.

Bereits mit Beginn des kommenden Jahres können Produzenten auf freiwilliger Basis die Kennzeichnung nutzen. Ab August 2025 wird sie dann verpflichtend.

Der Lebensmittelhandel war vor fast zehn Jahren Vorreiter mit seinem freiwilligen vierstufigen Tierwohllabel. In dieser Legislaturperiode haben wir umgesetzt, was andere immer nur angekündigt haben: Ab nächstem Jahr bringt unsere verbindliche staatliche Haltungskennzeichnung mehr Transparenz beim Einkauf. Mit ihren fünf Stufen informiert sie Verbraucherinnen und Verbraucher noch genauer, wie das Tier gehalten wurde, dessen Fleisch sie kaufen. Es ist gut, dass der Lebensmittelhandel nun unserem Vorbild folgt. So sieht eine gelungene Zusammenarbeit von Politik und Wirtschaft aus – mit einem gemeinsamen Verständnis für die Interessen unserer tierhaltenden Betriebe und für Verbraucherwünsche.“ Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir

Mehr Informationen sowie Fragen und Antworten zur Einführung der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung finden Sie online auf der Webseite des BMEL.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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