c) bis zum 31. März jedes Jahres übermittelt die Kontrollstelle oder Kontrollbehörde der Kommission einen kurzen Jahresbericht; in dem Jahresbericht sind die Informationen des technischen Dossiers gemäß Artikel 4 Absatz 3 auf den neuesten Stand zu bringen; insbesondere sind darin die von der Kontrollstelle oder Kontrollbehörde in den Drittländern im Vorjahr durchgeführten Tätigkeiten, die erzielten Ergebnisse, die festgestellten Unregelmäßigkeiten und Verstöße und die getroffenen Abhilfemaßnahmen zu beschreiben; der Bericht enthält außerdem den jüngsten Bewertungsbericht oder die Aktualisierung dieses Berichts, der die Ergebnisse der regelmäßigen Evaluierung vor Ort, Überwachung und mehrjährigen Wiederbewertung ihrer Tätigkeiten gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 enthält; die Kommission kann alle sonstigen Informationen anfordern, die sie für zweckdienlich hält;