Ablauf einer Bio-Kontrolle

Kontrolle von Öko-Lebensmittelherstellern

Wenn Sie Biolebensmittel herstellen wollen, müssen Sie sich von einer anerkannten Ökokontrollstelle kontrollieren und zertifizieren lassen. Die Kontrollstellen haben unterschiedliche Ansätze und Leistungsangebote sowie Kostensätze. Es sollte ein Partner gesucht werden, mit dem eine effektive und angenehme Gesprächsbasis möglich ist. Die Kosten für die Kontrolle unterscheiden sich je nach Betriebsgröße und Komplexität und sind im Einzelfall auszuhandeln. Betriebe, die einen Vertrag mit einem Bioverband abschließen möchten, können sich dort nach geeigneten Kontrollstellen erkundigen.

Hier finden Sie eine Liste der in Deutschland zugelassenen Ökokontrollstellen.

Ersterhebung

Eine Ersterhebung beinhaltet die Aufnahme aller Grunddaten des Betriebes sowie die Abgleichung mit einem Anforderungskatalog. Warenflüsse werden in einen Grundriss der Produktionsstätte eingetragen und Rezepturen geprüft. Hier herrscht selbstverständlich Datenschutz auch über Jahre hinaus. Ihr Betrieb muss diesen Anforderungskatalog dann umsetzen. Bei der nächsten Inspektion (nach einigen Wochen Ökobetriebs- und Produktionslauf) wird die Umsetzung überprüft. Vor Ort werden die erfassten Daten auf Richtigkeit geprüft. Bei der Ersterhebung wird außerdem ausführlich über die Einhaltung der Richtlinien informiert, um weitere Kontrollabläufe zu erleichtern.

Bei der jährlichen Inspektion werden die Warenflüsse geprüft sowie Veränderungen seit der vorherigen Kontrolle erhoben. Es besteht die Verpflichtung, dem Kontrolleur sämtliche Dokumente, Betriebsbereiche und Informationen, die für die Kontrolle notwendig sind, zugänglich zu machen.

Dokumente, die der Betrieb bereitstellen muss

  • Organigramm der verantwortlichen Mitarbeiter
  • Gesamtartikelliste
  • Rezepturen der Biowaren
  • Lieferantenliste
  • Kundenliste
  • Grundrisspläne
  • Fließdiagramm
  • Mengenflussnachweise
  • Etiketten der Biowaren
  • Belege für Wareneingang, evtl. Zwischenlagerung und Warenausgang

Grundsätzlich sind folgende Anforderungen bei Parallelproduktion von biologischen und konventionellen Produktschienen umzusetzen:

  • getrennte Lagerung (eigenes Regal mit Kennzeichnung "Bio")
  • zeitlich oder räumlich getrennte Produktion
  • eindeutige Kennzeichnung der Fertig- oder Halbfertigprodukte vom Lager über den Transport bis hin zum Verkauf

Inspektion vor Ort

Die Inspektion stützt sich im Wesentlichen auf drei Elemente.

  1. Die Betriebsbegehung, bei der in Augenschein genommen wird, ob die notwendigen Vorkehrungen im Betrieb getroffen sind und sich geeignete und eindeutig gekennzeichnete Zutaten im Lager befinden.
  2. Prüfung der Buchführung, die sich vor allem auf die Nachvollziehbarkeit der Warenströme bezieht.
  3. Zuletzt werden noch die fertigen Produkte im Verkauf und die Etiketten auf Stimmigkeit überprüft.

Die Dauer der Inspektion hängt stark von der Vorarbeit und der Komplexität des Betriebes ab. Eine sorgfältige Buchhaltung kann insbesondere in kleineren Betrieben zu einer Verkürzung der Inspektionszeit und somit einer Reduzierung der Kontrollkosten beitragen. Die Inspektion wird vom Kontrolleur dokumentiert, der Betrieb bestätigt nach dem Abschluss durch seine Unterschrift das Kontrollergebnis und erhält eine Kopie des Kontrollberichts.

Zertifikat

Nach der Inspektion werden die vom Kontrolleur aufgenommenen Daten von der Kontrollstelle noch einmal überprüft und bewertet. Der Betrieb erhält anschließend einen ausgewerteten Prüfbericht. Bei etwaigen Mängeln werden Auflagen oder Hinweise erteilt, die vom Unternehmen umzusetzen sind. Betriebe, die die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau einhalten, erhalten ein Zertifikat, das üblicherweise ein Jahr, mindestens aber bis zur nächsten Kontrolle gültig ist. Mit diesem Zertifikat kann der Betrieb gegenüber den Gesprächspartnern dokumentieren, dass er Bioprodukte erzeugen, verarbeiten bzw. vermarkten kann.

Treten in einem Unternehmen schwerwiegende Mängel auf, wird dem Betrieb die Erlaubnis entzogen, Waren mit Ökoauszeichnung herzustellen und zu vertreiben. Auch können einzelne Partien "aberkannt" werden, diese Erzeugnisse dürfen nur noch konventionell gehandelt werden, jegliche Hinweise auf den ökologischen Landbau sind zu entfernen. Mängel die zu einer Aberkennung führen, können beispielsweise die Verarbeitung von nicht zugelassenen konventionellen Erzeugnissen in Bioprodukten, eine unzureichende Trennung von konventioneller Ware und Bioware im Betrieb oder Einkauf von Rohstoffen von einem nicht biozertifizierten Lieferanten sein.

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