Rückstände

Rückstände in Bio-Lebensmitteln

Das Konzept der ökologischen Lebensmittel basiert auf der genauen Festlegung der Herstellungsweise der Lebensmittel. In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist die Art der Erzeugung und die Art der Verarbeitung definiert. Ob ein Lebensmittel als ökologisches Lebensmittel bezeichnet werden darf, hängt also davon ab, ob es in einer bestimmten Weise erzeugt und verarbeitet wurde. Bio-Produkte werden also nicht durch das Unterschreiten von Grenzwerten definiert.

Da der Einsatz von chemischen und synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bei Bio-Produkten verboten ist, gibt es in der Regel kaum Rückstände dieser Stoffe in den Endprodukten. Dies bestätigt sich immer wieder in den Untersuchungen über amtliche Lebensmittelkontrollen und von Monitoringprogrammen.

Gründe für Pflanzenschutzmittelrückstände in Bio-Lebensmitteln

Werden Pflanzenschutzmittelrückstände in Bio-Lebensmitteln gefunden, können diese auf verschiedenen Wegen in das Produkt geraten sein:

  • Durch die unzulässige Verwendung von Mitteln im Produktionsprozess,
  • durch Verstöße gegen andere Vorschriften der EU-Rechtsvorschriften, zum Beispiel die Pflicht zur Vermeidung von Kontaminationen im Lager,
  • durch "Abdrift" von benachbarten Feldern oder durch ubiquitäre oder regionale Belastungen mit Kontaminanten.

Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen

Bei Rückstandsfunden in Bio-Lebensmitteln ist es im Interesse der gesamten ökologischen Wertschöpfungskette, die Ursachen der Kontamination schnell zu identifizieren und gegegebenefalls die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und auch die ab 2022 gültige Verordnung (EG) Nr. 2018/848 legen fest, dass jedes Unternehmen bei Aufnahme des Kontrollverfahrens unter anderem die "Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos einer Kontamination durch unzulässige Erzeugnisse oder Stoffe" aufstellt. Die Beschreibung und die Maßnahmen können gegebenenfalls Teil eines Qualitätssicherungssystems des Unternehmers sein. Ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem impliziert auch geeignete Eigenkontrollen, wie zum Beispiel die regelmäßige Untersuchung der Wareneingänge und der Warenausgänge auf das Vorhandensein von Rückständen. 

Das neue Bio-Recht ist wie schon die vorherige EU-Öko-Verordnung prozessorientiert. Die neue Verordnung (EG) legt besondere Aufmerksamkeit auf den Fall von Kontaminationen durch alle Arten von Stoffen und Produkten, die in der Öko-Verordnung betrachtet werden, aber nicht zugelassen sind. Dennoch sind keine Grenz- oder Orientierungswerte festgeschrieben. 

Der BNN-Orientierungswert

Im Falle von Rückstandsfunden ist es notwendig, die Rückstände zu bewerten und um unvorhersehbare und unvermeidbare Pestizidgehalte gegenüber solchen abzugrenzen, die eine Folge von unzulässigem Mitteleinsatz oder technisch vermeidbaren Verunreinigungen sind. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) hat dazu den BNN-Orientierungswert als praxisgerechte und sinnvolle Entscheidungshilfe definiert.

Für den Fall einer Überschreitung des Orientierungswerts haben sich die BNN-Mitgliedsunternehmen verpflichtet, zu recherchieren oder eine Recherche zu veranlassen, woher die Pestizidgehalte stammen und ob gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau verstoßen wurde.

Der Orientierungswert liegt bei 0,01 Milligramm je Kilogramm für jede Substanz (Wirkstoff) und bezieht sich auf das unverarbeitete Ausgangsprodukt. Insgesamt dürfen nicht mehr als zwei Substanzen nachgewiesen werden.

Dies ändert nichts an der grundsätzlichen Auffassung, dass sich Bio-Produkte durch ihren Anbau und nicht über Analysenwerte definieren. Der Orientierungswert dient tatsächlich der Orientierung und ist nicht als Grenzwert zu verwenden. Es handelt sich nicht um einen reinen Wert, sondern um eine Leitlinie zum Umgang mit Pestizidnachweisen in Bio-Produkten und deren Beurteilung.


Aus der Forschung:

BÖLN-Forschung zu unzulässigen Wirkstofffunden in der Bio-Wertschöpfungskette

Handlungsempfehlungen für Akteure in der Bio-Wertschöpfungskette bei Funden von nicht zulässigen Wirkstoffen

Projektlaufzeit: 02/2020 – 01/2022

Zu den Forschungsergebnissen

Letzte Aktualisierung 26.01.2021

Pflanzenschutzmittelrückstände

Cover Manual Laboranalyse und Pestizidrückstände.

Manual zum Risikomanagement von Rückständen in Lebensmitteln aus ökologischem Landbau

PDF-Datei zum Download

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