Unerwünschte Pflanzeninhaltsstoffe in Lebensmitteln

Bedenkliche Pflanzeninhaltsstoffe vermeiden

Manche Beikräuter auf dem Acker können die Rohstoffe, welche später verarbeitet werden, mit gesundheitsschädlichen Stoffen kontaminieren. Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte trägt am Ende das Verarbeitungsunternehmen. Eine gute Kooperation mit dem Erzeugungsbetrieb reduziert den Eintrag unerwünschter Pflanzeninhaltsstoffe.

Vergiftungserscheinungen nach dem Verzehr der verkauften Produkte – das ist vermutlich die schlimmste Nachricht, die ein verarbeitendes Unternehmen erhalten kann. Schließlich ist es für die Sicherheit der Lebensmittel, die es in Verkehr bringt, verantwortlich.

Bedenkliche Pflanzeninhaltsstoffe

Vergiftungserscheinungen können aus verschiedenen Gründen auftreten. Einer davon ist die Kontamination des Erntegutes mit gesundheitlich bedenklichen Pflanzeninhaltsstoffen. Diese werden von Pflanzen beispielsweise zum Schutz vor Fraßfeinden gebildet. Seit einigen Jahren sind besonders Pyrrolizidinalkaloide (PA) und Tropanalkaloide (TA) in der Diskussion. Diese kommen natürlich in bestimmten Pflanzen vor, sind aber für Warmblütler – also Mensch und Tier – nicht verträglich.

Pyrrolizidinalkaloide (PA)

Weltweit wurden bisher in mehr als 350 Pflanzenarten PA nachgewiesen. Dazu gehören die Pflanzenfamilien der Korbblütler (Asteracae), der Raublatt- oder Borretschgewächse (Boragnaceae) und der Hülsenfrüchtler (Fabaceae). In Deutschland heimische Pflanzen mit hohen PA-Gehalten sind zum Beispiel das Jakobskreuzkraut, das Gemeine Greiskraut oder der Natternkopf.

Gesundheitlich besonders bedenklich sind die 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloide. Bei einer chronischen Aufnahme tritt insbesondere eine Schädigung der Leber, aber auch anderer Organe, wie der Lunge, auf. Nach Aussagen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) werden 1,2-ungesättigte PA im Wesentlichen durch Kräutertee (inklusive Rooibostee), schwarzen und grünen Tee sowie Honig aufgenommen. Bisher sind jedoch nur wenige Vergiftungsfälle bekannt.

Tropanalkaloide (TA)

Anders sieht es bei Tropanalkaloiden aus. Es wurden bereits mehr als 200 verschiedene TA identifiziert. Die bekanntesten sind Atropin, Scopolamin und Hyoscyamin. Diese kommen vor allem in Nachtschattengewächsen, wie zum Beispiel dem Bilsenkraut, Stechapfel und der Tollkirsche vor. Vergiftungssymptome sind Trockenheit der Haut und Schleimhäute, sowie Benommenheit, Sehstörungen, Herzklopfen, Desorientierung und Halluzinationen.

In den letzten Jahren traten bereits Vergiftungsfälle von mit Stechapfelsamen kontaminierten Buchweizen- und Hirseprodukten auf. Einige Unternehmen müssen zudem immer wieder Rückrufe aufgrund von hohen TA-Gehalten mit eventuell bestehendem Gesundheitsrisiko vornehmen. Betroffen sind grundsätzlich Produkte aus Druschfrüchten, wie Mais, Hirse oder Buchweizen, aber auch anderes Getreide. Endprodukte sind  zum Beispiel Babynahrung, Popcorn oder Cerealienprodukte.

In der Verordnung (EU) 2021/1408 sind nun Grenzwerte für TA festgelegt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geltenden Höchstwerte für die TA Atropin und Scopolamin.

ErzeugnisHöchstgehalt Atropin (μg/kg)Höchstgehalt Scopolamin (μg/kg)
Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, die Millethirse, Sorghumhirse, Buchweizen, Mais oder daraus gewonnene Erzeugnisse enthält1,01,0
Unverarbeitete Millethirse und Sorghumhirse5,05,0
Unverarbeiteter Mais mit Ausnahme von
  • unverarbeitetem Mais, der zur Verarbeitung durch Nassmahlen bestimmt ist und
  • unverarbeitetem Popcorn-Mais
15,015,0
Unverarbeiteter Buchweizen10,010,0
Popcorn-Mais, Millethirse, Sorghumhirse und Mais, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in Verkehr gebracht werden Mahlerzeugnisse aus Millethirse, Sorghumhirse und Mais5,05,0
Buchweizen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, Mahlerzeugnisse aus Buchweizen10,010,0
Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis), ausgenommen Kräutertees von Anissamen25,025,0
Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis) von Anissamen50,050,0
Kräutertees (flüssig)0,20,2

Quelle: Verordnung (EU) 2023/915

Kurz gefasst

Eintragswege

Die bedenklichen Pflanzen können mit auf dem Acker wachsen, zum Beispiel wenn sie als Samen von nahegelegenen Blühstreifen dorthin gelangt sind. Dann werden sie mitgeerntet und gelangen anschließend als Pflanzenteile oder Samen in das Erntegut. Da im ökologischen Landbau zur Beikrautregulierung nur mechanische und pflanzenbauliche Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Gefahr einer Verunreinigung mit PA und TA höher als bei Lebensmitteln aus herkömmlicher Landwirtschaft.

Risiko von Beginn an minimieren

Es sollten bereits zur Ernte Maßnahmen getroffen werden, um den Eintrag so gering wie möglich zu halten. Dies erfordert eine gute Kommunikation zwischen erzeugendem und verarbeitendem Betrieb, denn nicht immer ist der Landwirtin oder dem Landwirt das Kontaminationsrisiko und dessen Folgen bewusst. So ist ein Aussortieren zum Beispiel bei betroffenen Druschfrüchten während der anschließenden Reinigung zwar möglich, jedoch sehr aufwendig und wird gegebenenfalls schnell unwirtschaftlich. Bei unterschiedlicher Größe von Erntegut und Beikraut ist eine Aussiebung noch gut möglich. Ist die Größe aber ähnlich, wird es schwierig. Optische Methoden versprechen hier noch am meisten Erfolg.

Analysen schaffen Sicherheit

Um das Gesundheitsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten Analysen auf die gesundheitsschädlichen Alkaloide vorgenommen werden. Insbesondere bei Rohstoffen, die Tropanalkaloide enthalten können, ist dies empfehlenswert. Wird der Rohstoff für Babynahrung und Getreidebeikost verwendet, müssen die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

Bewusstsein schaffen und kooperieren

Es empfiehlt sich daher von Beginn an, das Bewusstsein für das Thema bei Lieferantin oder Lieferant zu schärfen, vereinfacht werden kann dies zum Beispiel durch Vertragsanbau. Bei der eigenen Reinigung oder in Kooperation mit der Reinigungsdienstleisterin oder dem Reinigungsdienstleister sollte nach geeigneten Lösungen gesucht werden. Denn ein Rückruf aus dem Handel aufgrund des vorbeugenden Verbraucherschutzes oder im schlimmsten Falle Vergiftungserscheinungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern kosten viel Geld und schaden dem Ruf.


Letzte Aktualisierung 14.11.2022

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