Schädlingsmanagement

Schädlingsmanagement statt Schädlingsbekämpfung

Ökologische Rohstoffe zur Lebensmittelverarbeitung werden unter erheblichen Einschränkungen von chemischen Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zum Beispiel ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel erzeugt - einem der wichtigsten Grundsätze des Ökolandbaus. Die Erhaltung dieser erzeugten Qualität bezieht sich auch auf die Lagerung und Verarbeitung dieser hochwertigen Rohstoffe. Es ist daher selbstverständlich, ohne "Chemieeinsatz" auszukommen. Das ist bei der Schädlingsbekämpfung in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben unter Umständen schwierig. Gerade in Betrieben, die neben ihrem konventionellen Angebot auch Bio-Lebensmittel herstellen, kann ein Kontakt von konventionellen Schädlingsbekämpfungsmitteln mit Öko-Produkten auftreten.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Regelung der Schädlingsbekämpfung ist nicht eindeutig. Eine Vielzahl von Gesetzen regelt diesen Bereich. Folgende Gesetze sind für die Schädlingsbekämpfung in Betrieben, die ökologische Lebensmittel verarbeitend, hauptsächlich relevant:

  • EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • EU-Lebensmittelhygiene Verordnung (EG Nr. 852/2004) - bis zur Einführung nationaler Durchführungsbestimmungen gilt Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Pflanzenschutzgesetz

Im Falle einer Verbandszugehörigkeit sind für den Betrieb die privatrechtlichen Regelungen der Anbauverbände bedeutsam. Die einzelnen Verbände geben für das Verarbeitungsunternehmen in ihren Richtlinien Auskunft über erlaubte Mittel und Methoden.

Die Anbauverbände, insbesondere Demeter und Bioland, aber auch einige andere, haben in ihren Verarbeitungsrichtlinien explizit detaillierte Regelungen zum Vorratsschutz und zur alternativen Schädlingsbekämpfung erarbeitet. Diese können als richtungweisend bezeichnet werden.

Im rechtlichen Bereich tritt folgende Schwierigkeit auf: Verschiedene Rechtsauffassungen bzgl. der Auslegung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau im Hinblick auf die Anwendung von Lagerschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sind möglich, denn die EU-Vorschriften regeln die Schädlingsbekämpfung nur für die Landwirtschaft und nicht für die Verarbeitung. Hierdurch entstehen verschiedene Interpretationsmöglichkeiten bei der Auswahl und Anwendung der Mittel und bestehen Unsicherheiten über die Zulässigkeit.

In den gesetzlichen Regelwerken ist die jährliche Kontrolle gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau festgelegt. Für diese jährliche Überprüfung ist es wichtig, von jeder Bekämpfungsmaßnahme ein Protokoll anzufertigen.

Letzte Aktualisierung 14.12.2021

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