Grundkurs "Hygiene in der handwerklichen Milchverarbeitung" im Norden Teacheesy-Hygieneschulung für Käserinnen und Käser
24768 Rendsburg
Wie Bio-Produkte und Produkte mit ökologischen Zutaten gekennzeichnet werden dürfen, ist in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau detailliert geregelt. Diese definieren die Produktionsvorschriften für Erzeugnisse, die uneingeschränkte Bio-Hinweise (Bio in der Verkehrsbezeichnung) tragen dürfen. Sie ermöglichen aber auch die eingeschränkte Bio-Kennzeichnung von Produkten, bei denen nur einzelne Komponenten in biologischer Qualität eingesetzt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen verarbeitete Produkte, deren landwirtschaftliche Zutaten zu mindestens 95 (Gewichts-) Prozent aus ökologischem Landbau stammen, mit einem uneingeschränkten Bio-Hinweis versehen werden, also zum Beispiel als Bio-Joghurt oder Bio-Brot bezeichnet werden.
Bitte beachten Sie: In Bio-Produkten dürfen konventionelle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs nur dann eingesetzt werden, wenn sie im Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 aufgeführt sind oder der Einsatz als konventionelle Zutat für dieses Unternehmen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorab genehmigt wurde. Hier finden Sie Information zum Einsatz von konventionellen Zutaten und zur Berechnung des Anteils im Gesamtprodukt.
Bei der Herstellung von Bioprodukten müssen die Bedingungen des Artikels 27 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 eingehalten werden. Der Artikel 27 regelt die Verwendung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Die folgenden Stoffe dürfen verwendet werden:
Weitere Pflichtkennzeichnungen:
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen verarbeitete Produkte, deren landwirtschaftliche Zutaten zu weniger als 95 (Gewichts-) Prozent aus ökologischem Landbau stammen, die Angabe "Bio" im Verzeichnis der Zutaten führen. Bei diesen Produkten darf keine Bio-Auslobung im selben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung erfolgen. Auch die Nutzung des Gemeinschaftslogos ist nicht gestattet.
Voraussetzungen für die Nutzung von "Bio" im Zutatenverzeichnis
Dabei müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Letzte Aktualisierung 22.04.2020