Regionale Produkte

Das Regionalfenster

"Wir erleben in Deutschland eine beispiellose Renaissance des Regionalen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Lebensmittel aus ihrer Heimat kaufen. Umso wichtiger ist es, dass regionale Produkte verlässlich und transparent gekennzeichnet werden", erklärte die ehemalige Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner im Januar 2013 bei der Präsentation erster Produkte mit dem "Regionalfenster" auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Diese bundesweit einheitliche Kennzeichnung bietet Herstellern die Chance, regionale Rohstoffherkunft transparent zu machen. Im Otkober 2020 wurden schon 5.000 Produkte mit dem Regionalfenster ausgelobt. Zwölf Prozent davon waren Bio-Produkte.

Das Fenster

Das Regionalfenster zeigt auf einen Blick, wo die wichtigsten Zutaten herkommen. In einem Informationsfeld auf der Verpackung stehen Angaben

  • zur Herkunft der landwirtschaftlichen Zutaten
  • zum Ort der Verarbeitung, bei nur verpackten Produkten Ort der Verpackung
  • zur Gesamtsumme aller regionalen Rohstoffe in Form einer Prozentzahl bei zusammengesetzten Produkten.

Ein Hinweis auf die neutrale Kontrolle ergänzt das Deklarationsfeld.

Die Kriterien

Das Regionalfenster bekommt jedes Produkt, das folgende Kriterien erfüllt:

  • Die Region muss für den Rohwarenbezug eindeutig und nachprüfbar benannt werden (z.B. Landkreis, Bundesland oder Angabe eines Radius in Kilometern) und kleiner als die Bundesrepublik Deutschland sein, sie kann jedoch Staats- oder Ländergrenzen überschreiten (z.B. Getreide aus der Eifel oder 100 Kilometer um Aachen).
  • Die erste Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten müssen bei zusammengesetzten Produkten zu 100 % aus dieser definierten Region stammen. Beträgt die erste Hauptzutat weniger als 51 % des Produktgesamtgewichts, so müssen auch die weiteren Zutaten jeweils zu 100 % aus der definierten Region stammen, bis mindestens 51 % des Gesamtgewichtes erreicht sind.
  • Der Ort der Verarbeitung muss im Regionalfenster in Zeile 2 benannt werden.
  • Bei zusammengestzten Produkten wird die Gesamtsumme aller regionalen Rohstoffe mit einer Prozentzahl in Zeile 3 angegeben.
  • Die Herkunft der landwirtschaftlichen Vorstufen/Betriebsmittel (z.B. Futtermittel, Jungtiere, Saatgut) kann im Regionalfenster optional angegeben werden.
  • Es besteht ein Qualitätssicherungssystem mit nachvollziehbarer Dokumentationspflicht bzw. ein dreistufiges, neutrales Prüf- und Sicherungssystem.
  • Die Vergabe des Regionalfensters erfolgt nach Überprüfung der angemeldeten Auslobung im Deklarationsfeld. Die Überprüfung erfolgt auf Basis einer jährlichen, neutralen Prozesskontrolle.
  • Das beauftragte Zertifizierungsunternehmen, welches den Lizenznehmer überprüft hat, wird im Regionalfenster benannt.
  • Vergleichbare Prüf- und Sicherungssysteme wie die Zertifizierungsverfahren der Länderzeichen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz werden anerkannt, so dass hier Kontrollaufwand und -kosten möglichst gering gehalten werden können.
  • Für die Vergabe von Lizenzen für das Regionalfenster und die Zulassung von Zertifizierungsstellen ist der Regionalfenster e.V. zuständig.

Beispiele für eine Vergabe des Regionalfensters:

  • Erdbeer-Fruchtaufstrich (75 Prozent Erdbeeren): 100 Prozent der Erdbeeren müssen aus der definierten Region stammen.
  • Schinkenwurst (47 Prozent Schweinefleisch, 42 Prozent Rindfleisch): 100 Prozent des Schweinefleischs müssen aus der definierten Region stammen. Da diese Zutat weniger als 50 Prozent des Produktgesamtgewichts beträgt, muss auch das Rindfleisch zu 100 Prozent aus der definierten Region stammen.
  • Weizenvollkornbrötchen (90 Prozent Weizenvollkornmehl): 100 Prozent des Weizens müssen aus der definierten Region stammen.

Der Trägerverein

Das Regionalfenster wird durch den Regionalfenster e. V. mit Sitz in Friedberg (Hessen), vergeben. Der Trägerverein bildet mit seinen Mitgliedern aus den Bereichen Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel die gesamte Wertschöpfungskette der Lebensmittelproduktion ab. Begleitet wird der Trägerverein von einem Beirat, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der Bundesländer, der Wissenschaft und Forschung und von Verbraucherverbänden zusammensetzt.

Der Verein vergibt das Regionalfenster nach den oben genannten Kriterien, die Einhaltung dieser wird durch unabhängige Kontrollinstitutionen wie beispielsweise Ökokontrollstellen überprüft. Wenn Sie als Hersteller Interesse an der bundesweit einheitlichen Regionalkennzeichnung haben, können Sie sich an den Regionalfenster e. V. wenden.


Lesetipp

Regionales Wirtschaften: Eine Chance für Lebensmittelunternehmen?
Herausgeber: Christian Korunka, Hermann Frank, Manfred Lueger, Reinhard Kainz, Paulus Stuller, Roman Sandgruber
Broschiert, 172 Seiten
Verlag: Facultas (Januar 2010)
ISBN-10: 3708905539
ISBN-13: 978-3708905532

Letzte Aktualisierung 14.12.2021

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