Kriterien für die Zulassung

Was ist erlaubt? – Kriterien für die Zulassung

Wie alle Dünger, muss auch Kompost den Vorgaben der Düngemittelverordnung entsprechen. Für Kompost gilt zudem die Bioabfallverordnung. Für Betriebe in Wasserschutzgebieten gelten gesonderte Wasserschutzgebietsverordnungen. In der Wasserschutzzone I zum Beispiel ist die Düngung mit Kompost nicht zulässig.

Wird Kompost im Öko-Betrieb eingesetzt, gelten immer auch die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Öko-Betriebe, die Mitglied in einem Öko-Anbauverband sind, müssen zudem die Verbandsrichtlinien einhalten.

EU-Öko-Verordnung

Nach der EU-Öko-Verordnung ist Grünschnitt-Kompost ohne weitere Einschränkungen zulässig. Für Bioabfall-Kompost gilt: Es dürfen nur Erzeugnisse aus getrennt gesammelten pflanzlichen und tierischen Haushaltsabfällen verwendet werden, die durch Kompostierung oder anaerobe Gärung bei der Erzeugung von Biogas gewonnen wurden. Die Komposte dürfen bestimmte Höchstgehalte an Schadstoffen nicht überschreiten und es dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (zum Beispiel als Kompostbeschleuniger) verwendet werden.

Gesetzliche Anforderungen nach EU-Öko-Verordnung:

Schwermetallgrenzwerte (in mg/kg Trockemasse) maximal:

  • Cadmium: 0,7
  • Kupfer: 70
  • Nickel: 25
  • Blei: 45
  • Zink: 200
  • Quecksilber: 0,4
  • Chrom: 70
  • Chrom (VI): nicht nachweisbar

Detaillierte Infos dazu finden sich im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165.

Bio-Betriebe müssen nachweisen können, dass der gekaufte Kompost diesen Kriterien entspricht. Die Eignungskriterien können dem RAL-Prüfzeugnis (siehe weiter unten), das mit jeder Kompost-Charge mitgeliefert wird, entnommen werden.

Richtlinien der Öko-Anbauverbände

Die meisten Öko-Anbauverbände wie Bioland, Demeter und Naturland haben über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende Grenzwerte und weitere Richtlinien für Kompost festgelegt.

Während Demeter nur Grünschnitt-Kompost zulässt, darf zum Beispiel bei Bioland, Naturland auch Bioabfall-Kompost verwendet werden. Diese beiden Anbauverbände verlangen, dass alle Komposte die Schwermetallgrenzwerte der EU-Öko-Verordnung für Bioabfall-Kompost einhalten. In ihren Richtlinien ist zudem der Anteil an "auslesbaren Fremdstoffen" festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Der Kompost muss außerdem "gütegesichert" sein und darf nur von Anlagen stammt, die von ihnen abgenommen sind. Diese Anlagen müssen bestimmte Schadstoffhöchstwerte einhalten. Es muss jede Kompost-Charge geprüft sein, ein Jahreszeugnis reicht nicht aus.

Zusätzliche Bioland- und Naturland-Anforderungen:

  • Zertifiziertes Kompostwerk (BGK, FBK), Chargenanalyse!
  • Nachrotte von Gärgut
  • Rottegrad: 4 bis 5 bzw. 2 bis 3 mit Hinweis "gegebenenfalls Geruchsbelastung"
  • Fremdstoffe (gesamt) > 1 Millimeter: max. 0,3 Gewichtsprozent der Trockenmasse
  • Flächensumme Fremdstoffe: max. 10 cm2 pro Liter Frischmasse Kompost
  • Hygiene: 0 keimfähige Same pro Liter Frischmasse Kompost
  • Grenzwerte für organische Schadstoffe

Quelle: Projekt ProBio

Gütegesicherter Kompost

"Gütegesicherter" Kompost ist Kompost, der definierten Anforderungen entspricht, die kontrolliert werden. Es gibt verschiedene auch regional begrenzt verwendete Gütesiegel. In Deutschland ist das RAL Gütesiegel weit verbreitet. RAL bietet Rechtssicherheit. Die RAL Zertifizierung der Kompostierungsanlagen erfolgt durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK).

Die FiBL-Betriebsmittelliste bietet eine Übersicht über gütegesicherte (Biogut-)Komposte.

70 Prozent aller Komposte für den Öko-Landbau geeignet

Untersuchungen des Projekts ProBio aus dem Jahr 2020 haben ergeben, dass etwa 70 Prozent aller Komposte aus der RAL-Gütesicherung der BGK – das entspricht 2,5 Millionen Tonnen – sowohl nach EU-Öko-Verordnung als auch nach den Richtlinien der Verbände Bioland und Naturland geeignet waren.

Laut ProBio könnten damit bundesweit etwa 500.000 Hektar Öko-Ackerfläche mit Kompost versorgt werden. Bislang würden aber weniger als 10 Prozent dieses Potenzials genutzt.

Die im Projekt ermittelten Fremdstoffgehalte der zu empfehlenden Komposte lagen deutlich unter den Vorgaben der Verbandsrichtlinien:

  • Grüngutkompost: 0,02 Prozent der Trockemasse und 1,0 cm2 pro Liter Frischmasse
  • Biogutkompost: 0,06 Prozent der Trockemasse und 3,0 cm2 pro Liter Frischmasse

Aus der Forschung

Akzeptanz von Komposten durch landwirtschaftliche Betriebe

Anforderungen aus Sicht der Praxis

Projektlaufzeit: 08/2019 – 12/2022

Zu den Forschungsergebnissen

Qualität von Biogut- und Grüngutkompost

Untersuchungen zur optimalen Produktion und pflanzenbaulichen Verwertung von Bio- und Grüngutkompost im ökologischen Landbau (ProBio)

Projektlaufzeit: 08/2019 – 12/2022

Zu den Forschungsergebnissen


Letzte Aktualisierung 19.03.2024

Nach oben
Nach oben