Förderung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben in Deutschland

Öko-Betriebe tragen durch umweltschonende Anbaumethoden zum Schutz von Boden, Wasser, Klima und Artenvielfalt bei. Da die ökologische Bewirtschaftung auch häufig mit höheren Kosten und zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden ist, werden Bio-Betriebe durch verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten unterstützt.

Förderung durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU

Die Europäische Union fördert die Landwirtschaft, um sicherzustellen, dass die Versorgung mit Lebensmitteln zu bezahlbaren Preisen gegeben ist. Alle förderfähigen landwirtschaftlichen Betriebe können Direktzahlungen über die Europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) beantragen. Die Summe richtet sich dabei nach der Größe des Betriebes.

Darüber hinaus können Betriebe Fördermittel von der EU erhalten, wenn sie zusätzliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen erfüllen, wie zum Beispiel in den Bereichen Boden- oder Gewässerschutz oder dem Erhalt der Artenvielfalt. Als nachhaltige Bewirtschaftungsform wird deshalb auch die ökologische Landwirtschaft über die GAP besonders gefördert.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen Deutschland jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln für die Agrarförderung zur Verfügung. Diese Förderung verteilt sich auf zwei Säulen:

Die erste Säule bilden insbesondere die Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte, die unabhängig von der Bewirtschaftungsform je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden. Seit 2023 gibt es mit den "Öko-Regelungen" die Möglichkeit, Landwirtinnen und Landwirte zu belohnen, die freiwillig zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringen.

Die zweite Säule umfasst gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung, insbesondere durch Umwelt- und Klimaschutz, Investitionen und die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe. Über die zweite Säule wird zum Beispiel auch die ökologische Landwirtschaft gefördert.

Über die Öko-Regelungen der ersten Säule der GAP werden freiwillige Umwelt-, Klima- und Tierwohlleistungen landwirtschaftlicher Betriebe gefördert. Dazu gehören zum Beispiel das Anlegen von Blühstreifen, der Anbau vielfältiger Kulturen, die Extensivierung von Dauergrünland oder die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen. 

Die Öko-Regelungen stehen grundsätzlich sowohl konventionellen als auch ökologisch wirtschaftenden Betrieben offen. Bio-Betriebe können daher für bestimmte Umweltleistungen zusätzlich zu der Förderung für den Ökolandbau aus der zweiten Säule auch Zahlungen aus den Öko-Regelungen der ersten Säule erhalten. Eine Umweltleistung darf jedoch nicht doppelt gefördert werden. Die Länderprogramme schließen deshalb in der Regel bestimmte Förder-Kombinationen aus oder reduzieren gegebenenfalls die Öko-Förderung aus der 2. Säule.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung und Auszahlung der Fördermittel zuständig (siehe unten).

Förderung durch den Bund: Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau

Mit dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau zielt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat darauf ab, die Rahmenbedingungen für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland zu verbessern und die Voraussetzungen für ein gleichgewichtiges Wachstum von Angebot und Nachfrage zu erzielen.

Über verschiedene Richtlinien fördert das BÖL zum Beispiel Forschungsprojekte rund um die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft, den Wissenstransfer, den Aufbau von regionaler Wertschöpfungsketten, die Ausgaben für die Bio-Zertifizierung oder den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung.

Hier finden Sie alle Informationen zum Bundesprogramm Ökologischer Landbau. 

Öko-Förderung in den Bundesländern

Die Bundesländer setzen unterschiedliche Prioritäten beim Ausbau des ökologischen Landbaus. Diese Unterschiede spiegeln sich insbesondere in der Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahmenpakete und Förderprogramme wider. Einige Bundesländer fördern auch sogenannte Öko-Modell- beziehungsweise Bio-Musterregionen, haben eigene Öko-Aktionspläne zur Förderung des ökologischen Landbaus entwickelt oder konkrete Zielsetzungen für die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Fläche formuliert. 

Außerdem sind die Bundesländer für die Umsetzung der länderspezifischen Fördermaßnahmen für die Land- und Lebensmittelwirtschaft zuständig. Dazu gehören insbesondere Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und die Förderung des Ökolandbaus. 

Mit welchen Fördergeldern kann ich in meinem Bundesland rechnen?

Die Förderbeträge sowie die Anforderungen, um diese zu erhalten, variieren von Bundesland zu Bundesland. Umstellungsinteressierte Landwirtinnen und Landwirte können sich mit dem Öko-Fördergeldrechner ausrechnen lassen, welche Flächenprämie sie für ihren Betrieb erwarten können.

Zum Fördergeldrechner

Förderprogramme für Bio-Verarbeitung und -Handel

Unternehmerinnen und Unternehmer der Bio-Lebensmittelbranche können eine Reihe von Förderprogrammen für investive Maßnahmen in Anspruch nehmen. Förderprogramme sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Haushaltslage zu sehen. Das heißt, es besteht kein Rechtsanspruch.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Förderprogramme der Bundesländer. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine komplette Übersicht finden Sie in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.

BundeslandFörderprogramm   
BayernVerarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio)
Förderung von Kontrollkosten – Ökozertifizierung für ökologische Imkereien
Baden-WürttembergStärkung der Ökovermarktung durch Marktstrukturförderung
HamburgLandesprogramm Hamburg – Richtlinien Agrarförderung
HessenRegionale Vermarktung – Marktstrukturförderung
Mecklenburg-VorpommernMarktstrukturverbesserungsrichtlinie
Niedersachsen/BremenFörderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Nordrhein-WestfalenMarktstrukturverbesserung
Rheinland-PfalzFörderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung)
Saarland Marktstrukturverbesserung
Sachsen   Marktstrukturverbesserung
Sachsen-AnhaltMarktstrukturverbesserung
Schleswig-HolsteinFörderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Thüringen   Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Letzte Aktualisierung 18.09.2026

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