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Die Bio-Zertifizierung – was muss beachtet werden?

Die Begriffe "bio" oder "öko", "biologisch" oder "ökologisch" sind im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten oder Lebensmitteln gesetzlich geschützt. Nur bio-zertifizierte Unternehmen dürfen auf ihren Produkten einen Bio-Hinweis geben. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zur Zertifizierungspflicht, Organisation und zu den Kosten einer Bio-Zertifizierung.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Bio-Zertifizierung?
Wie Bio-Produkte produziert, kontrolliert, importiert und gekennzeichnet werden, ist in der EU-Öko-Verordnung festgelegt. Das EU-Bio-Logo und das deutsche Bio-Siegel kennzeichnen Produkte, die nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hergestellt wurden.
Zusätzlich haben die Mitgliedsstaaten eigene nationale Gesetze zur Umsetzung der EU-Öko-Verordnung. In Deutschland sind dies das Ökolandbaugesetz (ÖLG) und die ÖLG-Durchführungsverordnung, die das Öko-Kontrollsystem und die Zuständigkeiten regeln.
Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) betrifft speziell die Bio-Kennzeichnung und Auszeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung, wie Kantinen und Restaurants.

Das Bio-Siegel
Sie möchten das Bio-Siegel für die Kennzeichnung Ihrer Produkte nutzen?
Hier finden Sie alle Infos rund um das Bio-Siegel.
Wer ist zertifizierungspflichtig?
Gemäß Artikel 34 Absatz 1 der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 müssen sich alle Unternehmen dem Kontrollverfahren unterziehen, die
- ökologische / biologische Erzeugnisse oder Umstellungserzeugnisse produzieren, aufbereiten, vertreiben oder lagern,
- solche Erzeugnisse aus einem Drittland einführen oder in ein Drittland ausführen oder
- solche Erzeugnisse in Verkehr bringen.
Demnach müssen folgende Unternehmen eine Bio-Zertifizierung vorweisen:
- Landwirtschaftliche Bio-Betriebe: Bauernhöfe, Futtermittelherstellerinnen und -hersteller, Gärtnereien, Weingüter, Zuchtbetriebe
- Verarbeitende Bio-Betriebe: Molkereien, Mühlen, Bäckereien, Schlachthöfe, Metzgereien
- Bio-Handelsunternehmen: Großhandel, Online-Handel, Importunternehmen und der Einzelhandel, wenn er lose Ware anbietet
- Bio-Küchen: Für Restaurants, Kantinen, Mensen, Cafés und Cateringunternehmen gilt eine Besonderheit. Denn die EU-Öko-Verordnung deligiert die Regelung der Außer-Haus-Verpflegung an die Mitgliedsstaaten. In Deutschland wird dieser Bereich durch die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) geregelt, nach der sich AHV-Betriebe zertifizieren lassen müssen.
Ausnahmeregelungen für den Handel mit Bio-Produkten:
Die EU-Öko-Verordnung sieht folgende Ausnahme in Artikel 34 Absatz 2 vor:
Die Abgabe von vorverpackten biologischen Lebensmitteln an die Endverbraucherin bzw. den Endverbraucher fällt nicht unter die Zertifizierungspflicht, sofern das Unternehmen nur Handel betreibt und die Waren in seinem eigenen Lager vor Ort lagert.
Das wäre beispielsweise ein Kiosk, in dem abgepackte Bio-Müsliriegel verkauft werden oder der kleine "Tante Emma-Laden", der sein Sortiment um einige abgepackte Bio-Lebensmittel erweitert hat.
Für den Einzelhandel, der lose Waren anbietet, bietet die EU-Kommission den Mitgliedstaaten in der EU-Öko-Verordnung Artikel 35 Absatz 8 die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen an.
In Deutschland wurden für den Einzelhandel mit unverpackten Lebensmitteln folgende Regelungen in Öko-Landbaugesetz (ÖLG) in den Paragraph 3, Absatz 2 übernommen:
Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, die mit losen Lebensmitteln umgehen, sind von der Zertifizierungspflicht ausgenommen, wenn
- die Verkäufe eine Menge von bis zu 5.000 Kilogramm pro Jahr nicht überschreiten;
- die Verkäufe einen Jahresumsatz mit unverpackten ökologischen Erzeugnissen von 20.000 Euro nicht überschreiten.
Bitte beachten: Meldepflicht bei Befreiung von Zertifikatspflicht!
Nicht-zertifizierungspflichtige Unternehmen sind verpflichtet, die Tätigkeit der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland zu melden. Die zuständigen Behörden müssen das Verzeichnis der meldepflichtigen Unternehmen im Internet veröffentlichen.
Hier finden Sie die Verzeichnisse der Bundesländer.
Bio-Zertifizierung im Handel – Welches Geschäft muss sich zertifzieren lassen?

Online-Handel, Großhandel, Kiosk oder Unverpacktladen – welches Geschäft muss bio-zertifiziert werden, um Bio-Lebensmittel anbieten zu dürfen? Und welches nicht? Finden Sie es mit unserem Quiz heraus!
Wie kann ich mich bio-zertifizieren lassen?
In Deutschland sind die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer für die Durchführung der Bio-Zertifizierung sowie für die Überwachung der Einhaltung EU-Öko-Verordnung zuständig. Angesichts der zahlreichen Bio-Betriebe in Deutschland, haben die Behörden die Aufgabe der Zertifizierung an anerkannte und überwachte Öko-Kontrollstellen ausgelagert.
Jedem Unternehmen steht es dabei frei, mit welcher Öko-Kontrollstelle es zusammenarbeiten möchte. Die Kontrollstellen sind deutschlandweit tätig. Die Kontrollstelle muss nicht in dem Bundesland ansässig sein, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Es ist empfehlenswert, sich vorab Angebote von einigen Kontrollstellen einzuholen, Gespräche zu führen und sich dann zu entscheiden, mit welcher Kontrollstelle ein Vertrag abgeschlossen wird.
Die ausgewählte Öko-Kontrollstelle meldet das Unternehmen bei der zuständigen Landesbehörde an, wo das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Damit ist das Unternehmen offiziell dem Kontrollverfahren unterstellt. Dieses umfasst unter anderem eine Erstkontrolle sowie in der Regel jährliche Bio-Kontrollen.
Mehr Infos über den Ablauf einer Bio-Kontrolle:
Landwirtschaftsbetriebe müssen jedoch erst eine Umstellungszeit durchlaufen, bevor sie ihre Produkte als Bio-Ware deklarieren dürfen. Diese Umstellungszeit hängt von den Kultur- und Tierarten ab. Mehr Informationen zur Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe.
Mitgliedschaft in einem Öko-Anbauverband
Bio-zertifizierte Betriebe können sich auch einem Anbauverband anschließen. Diese haben zusätzliche Vorgaben für den Anbau und die Verarbeitung der Produkte. Eine Mitgliedschaft in einem Anbauverband kann Vorteile bieten, zum Beispiel bei der Vermarktung und Preisgestaltung. Zudem ermöglicht sie einen intensiveren Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.
Hier finden Sie die Standards der EU-Öko-Verordnung und die der Anbauverbände zum Vergleichen.
Was kostet eine Bio-Zertifizierung?
Da die Abrechnungsmodelle und Stundensätze der Öko-Kontrollstellen unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, eine pauschale Aussage über die Höhe der Kosten einer Bio-Zertifizierung zu treffen. Es ist durchaus sinnvoll, sich Angebote von unterschiedlichen Kontrollstellen einzuholen. Einige Kontrollstellen bieten neben der Bio-Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung auch eine Zertifizierung nach den Verbandsrichtlinien an.
In der Regel sind die Kosten für die Zertifizierung aufwandsbezogen. Das bedeutet, je komplexer und umfassender die Tätigkeiten eines Unternehmens sind, desto mehr Zeit wird für die Kontrolle benötigt. Wenn während der Kontrolle Abweichungen festgestellt werden, dann erhöht sich der Zeitaufwand für die Kontrolle, da die Abweichungen dokumentiert werden müssen.
Tipps für die Bio-Zertifizierung:
Die Unternehmen können zur Kostenoptimierung beitragen durch
- eine gute Kontrollvorbereitung,
- schnell verfügbare Dokumente und
- ein gelebtes Qualitätsmanagement.
Für die optimale Vorbereitung der Bio-Zertifizierung lohnt sich ein Blick in unseren Bereich der Bio-Kontrolle.
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Letzte Aktualisierung 25.11.2024






