Bio-Kontrollen

Bio-Kontrollen

Die Kontrolle für Bioprodukte ist ähnlich organisiert wie der TÜV. Wer Bioprodukte erzeugt, herstellt, importiert, handelt und entsprechend kennzeichnen will, muss sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.

Hier finden Sie eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen sowie eine Liste der Länderbehörden.

Kontrolliert werden die Betriebe mindestens einmal im Jahr in der Regel nach Voranmeldung, so dass die Betriebsleitung die notwendigen Unterlagen vorbereiten kann. Ergänzend gibt es unangemeldete Stichprobenkontrollen. Besteht der Verdacht, dass ein Betrieb zum Beispiel verbotene Spritzmittel eingesetzt hat, werden Blatt- oder Warenproben analysiert, um Verstöße gegebenenfalls beweisen zu können.

Sanktionen

Betriebe, die gegen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, werden bestraft. Die Sanktionen reichen von Auflagen und kostenpflichtigen Nachkontrollen bei geringfügigen Verstößen bis zur Aberkennung des Status als Bio-/Ökobetrieb in schwerwiegenden Fällen.

Hier finden Sie die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

Verfahrenskontrolle

Im Rahmen der so genannten Verfahrens- oder Prozesskontrollen wird der gesamte Betriebsablauf kontrolliert. Dazu gehört ein Betriebsrundgang mit Besichtigung der Felder, Weiden, Ställe und Lagerstätten sowie gegebenenfalls der Produktions- und Verkaufsstätten. Ergänzend werden die Erntedaten erfasst und mit den Futterrationen, Lager-, Produktions- und Verkaufsmengen abgeglichen. Alle Daten müssen plausibel sein.

Dokumentation

Ausschlaggebend für eine effiziente Kontrolle ist, dass alle erforderlichen Dokumente und Aufzeichnungen vorliegen. Dies bedeutet für die Betriebe meist zusätzlichen Aufwand, der aber auch mehr Transparenz im Betrieb ermöglichen kann. Beispielsweise müssen auch nicht buchhaltungspflichtige Betriebe eine vollständige Belegsammlung vorlegen. Pflege- und Düngemaßnahmen müssen genau aufgezeichnet werden, die Futterrationen und die Verkaufsmengen an Endverbraucher müssen nachvollzogen werden können.

Auch Produkte, die außerhalb der EU erzeugt werden, müssen durch entsprechend qualifizierte Kontrollstellen kontrolliert sein.  Importierte Bioprodukte dürfen nur  dann als Bioware vermarktet werden, wenn sie nach Standards produziert und kontrolliert wurden, die denen der EU gleichwertig sind.

Sie als Verbraucherin oder Verbraucher halten ein von Anfang bis Ende kontrolliertes Produkt in den Händen, wenn in der Kennzeichnung auf den ökologischen Landbau, zum Beispiel durch den Hinweis  "Bio" oder "Öko" und/oder das Bio-Siegel Bezug genommen wird und die Kontrollstellennummer enthalten ist. 

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